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AutorenbildKanton Aargau

Spital Zofingen wird Impfstandort

Mit dem Spital Zofingen kommt im Kanton Aargau ein weiterer Impfstandort hinzu. In Zofingen können bis zu 2'000 Personen pro Woche ihre Impfung erhalten. Derzeit reicht der Impfstoff aber nur für etwa 600 Personen pro Woche.


DGS


Seit heute Montagmorgen, 15. Februar 2021, ist der Impfstandort Zofingen in Betrieb. Rund 120 Personen erhalten heute eine erste Impfung am Spital Zofingen. Bis Ende Woche sind rund 600 Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers Moderna vorgesehen. "Wir sind bereit und freuen uns auf unsere Arbeit. Derzeit arbeiten zwölf Personen am Impfstandort Zofingen", sagte Ariella Jucker, Standortleiterin des Spitals Zofingen anlässlich der Eröffnung heute Morgen. Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati freute sich bei seinem Besuch in Zofingen über den sechsten Impfstandort im Kanton: "Ich danke dem Spital Zofingen für die geleistete Arbeit. Im Kanton der Regionen hat nun auch das Wiggertal einen Impfstandort." Wenn dereinst genügend Impfstoff zur Verfügung steht, erhalten in Zofingen bis zu 2'000 Personen pro Woche eine Impfung.


Registrierung ist weiterhin möglich

Der Impfstandort am Spital Zofingen ergänzt die bisherigen Standorte:

  • Aarau (Kantonsspital Aarau AG)

  • Baden (Kantonsspital Baden AG)

  • Windisch (Kantonsspital Baden AG auf Areal Königsfelden)

  • Muri (Spital Muri)

  • Rheinfelden (Gesundheitszentrum Fricktal GZF)

Die Registrierung für einen Impftermin erfolgt wie für die anderen Impfzentren über www.ag.ch/covid-impfanmeldung. Für Personen ohne Internetzugang und Mobiltelefon bieten die Aargauer Apotheken Unterstützung bei der Terminregistrierung an. Dafür benötigen Sie lediglich eine Festnetz-Telefonnummer. Über die Hausärztinnen und Hausärzte sind zurzeit keine Termine zu erhalten. Für Fragen zur Anmeldung steht weiterhin die E-Mail-Adresse covid-19-impfung@ag.ch zur Verfügung.


Attestpflicht für unter 75-Jährige

Personen, die noch nicht 75 Jahre alt sind, brauchen an allen Standorten derzeit ein Attest von einer behandelnden Ärztin oder einem behandelnden Arzt, das eine Vorerkrankung mit höchstem Risiko belegt. Aufgrund der Impfstoffknappheit gilt die Priorisierung der Personen mit chronischen Vorerkrankungen mit höchstem Risiko weiterhin. Impfzentren müssen unter 75-jährige Personen ohne Attest abweisen.

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