Radaranlagen: Aargau soll weiterhin kein Abzocker-Kanton werden
- Kanton Aargau

- 29. Aug. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Der Regierungsrat unterstützt die im September 2024 eingereichte Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!". Eine Mehrheit der Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) des Kantonsparlaments folgt dem Antrag des Regierungsrats und empfiehlt die Volksinitiative ebenfalls zur Annahme. Damit unterscheidet sich der Kanton Aargau wesentlich von seinen Nachbarn. Der Aargau soll kein Abzocker-Image bekommen und seine Finanzen weiterhin auf anderem Wege aufbessern, als über zehntausende kleiner Bussen von Radaranlagen. Geschwindigkeitskontrollen sollen nur der Verkehrssicherheit dienen.
Grosser Rat / Redaktion

Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat die Botschaft des Regierungsrats zur Aargauischen Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" beraten. Die Volksinitiative wurde in der Kommission kontrovers diskutiert. Eine knappe Mehrheit der Kommissionsmitglieder sprach sich schliesslich dafür aus, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen und damit dem Antrag des Regierungsrats zu folgen.
Regierungsrätliche Bewilligungspflicht
Die Volksinitiative fordert unter anderem, dass stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen vom Regierungsrat bewilligt werden müssen. Bei der Erteilung der Bewilligung hat der Regierungsrat darauf zu achten, ob am beantragten Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht. Damit wollen die Initiantinnen und Initianten erreichen, dass "Blitzer" primär der Sicherheit und nicht dem "Füllen der Staatskasse" dienen. Eine Minderheit der Kommission argumentierte, die Bewilligungspflicht durch den Regierungsrat sei angesichts des dualen Polizeisystems systemfremd.
Zeitliche Beschränkung für semistationäre "Blitzer"
Ebenfalls Anlass zu Diskussionen gab die Forderung der Initiative, dass der Einsatz von semistationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanalgen zeitlich auf 72 Stunden begrenzt werden soll. Einige Kommissionsmitglieder erachteten diese Zeitspanne als zu kurz, um einen positiven Effekt auf die Verkehrssicherheit zu erzielen. Eine Mehrheit der Kommission vertrat demgegenüber die Meinung, dass die zeitliche Beschränkung und die damit einhergehende regelmässige Verschiebung der semistationären Anlagen der Verkehrssicherheit dient.
Vorgeschichte der Volksinitiative
Der Regierungsrat begründet seine Unterstützung der Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" im Wesentlichen damit, dass er – basierend auf einem parlamentarischen Vorstoss – im Rahmen einer Änderung des Polizeigesetzes im Jahr 2023 ähnliche Bestimmungen vorgeschlagen hatte, wie die Volksinitiative sie nun fordert. Der Antrag des Regierungsrats wurde im Grossen Rat damals mit 69 zu 61 Stimmen abgelehnt. Einige Kommissionsmitglieder stiessen sich daran, dass der Regierungsrat die Volksinitiative angesichts dieser Vorgeschichte unterstützt. Schliesslich folgte eine knappe Mehrheit der Kommission SIK aber dem Regierungsantrag und sprach sich dafür aus, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Die materielle und formelle Gültigkeit der Volksinitiative war in der Kommission unbestritten. Im Grossen Rat wird die Volksinitiative voraussichtlich am 23. September 2025 beraten.
Wenn Raser aus dem Verkehr gezogen werden, hat niemand etwas dagegen. Wenn aber Dreiviertel aller Bussen Geschwindigkeitsübertretungen von 1-2 Stundenkilometern betreffen, ist es in den Augen der autofahrenden Bevölkerung Abzockerei. Und das ist bei vielen Radarstationen eine Realität. Oftmals werden solche von cleveren Gemeinden oder Polizisten an Orten aufgestellt, die kaum sicherheitsrelevant sind, jedoch der "Optimierung der Busseneinnahmen" dienen. Im Aargau soll nun also der Regierungsrat über jede geplante stationäre Radaranlage entscheiden soll und zwar einzig nach dem Kriterium der Notwendigkeit für die Verkehrssicherheit. Und semistationäre Radaranlagen müssen nach 72 Stunden an einem anderen Ort aufgestellt werden. Weiterhin überall im Aargau möglich sind natürlich die mobilen Geschwindigkeitskontrollen, etwa mit Laser-Messgeräten, durch die Polizei.




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