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Polizeieinsatz in Wettingen war nicht politisch motiviert

Der Polizeieinsatz vom 11. April 2020 in Wettingen war zum Schutz von Leib und Leben von Angehörigen und Behörden gerechtfertigt und nicht politisch motiviert. Zu diesem Schluss kommt Professor Felix Uhlmann in seinem im Auftrag des Regierungsrats erstellten Untersuchungsberichts. Seine Abklärungen zeigen auch, dass sich Landammann Markus Dieth kein Fehlverhalten hat zuschulden kommen lassen.


Departement Volkswirtschaft und Inneres


Am 11. April 2020 war in Wettingen ein 58-jähriger Mann zum Schutz von Leib und Leben von Angehörige und Behörden angehalten und anschliessend in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Er hatte am 14. Mai 2020 beim Regierungsrat beantragt, dass zu diesem Polizeieinsatz eine von einer ausserkantonalen Stelle geführte Administrativuntersuchung durchzuführen sei.


Der Regierungsrat hatte Anfang Juni 2020 Professor Dr. Felix Uhlmann mit der Durchführung von entsprechenden Abklärungen beauftragt. Der Regierungsrat hat den nun vorliegenden Untersuchungsbericht sowie die darin enthaltenen Empfehlungen zur Information der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen.


Professor Uhlmann kommt zum Schluss, dass die Anhaltung des 58-jährigen Mannes zum Schutz von Leib und Leben von Angehörigen und Behörden gerechtfertigt und nicht politisch motiviert war beziehungsweise nicht als Reaktion auf kritische Äusserungen gegenüber Schutzmassnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erfolgte.


Weiter stellt er fest, dass sich Landammann Markus Dieth, der vor dem Polizeieinsatz von einer Drittperson über eine mögliche Gefährdungssituation informiert wurde, korrekt verhalten habe. Professor Uhlmann weist in seinem Bericht darauf hin, dass es nach der Anhaltung der betroffenen Person in Zusammenhang mit der fürsorgerischen Unterbringung zu Ungenauigkeiten im Verfahren gekommen sei. Diese würden jedoch die Rechtmässigkeit der Anhaltung und der fürsorgerischen Unterbringung nicht in Frage stellen.


Archivbild der Kapo AG, Sondereinheit ARGUS.

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