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Oltner Stadtrat setzt auf Klimaziel 2040

Aufgrund einer vom Gemeindeparlament überwiesenen Motion hat der Stadtrat von Olten eine Strategie festgelegt, wie und bis wann die Stadtverwaltung ihre Tätigkeit weitgehend klimaneutral ausüben kann: Die Vermeidung von Wertverlusten, die technische Machbarkeit und die vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen einerseits, die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand andererseits veranlassen ihn dazu, als Zeithorizont zur Erreichung des Netto-Null-CO2-Ziels das Jahr 2040 zu definieren.


Im März 2019 hatte das Gemeindeparlament von Olten den Vorschlag, den Klimanotstand auszurufen, als dringlich erklärt. Der Stadtrat zeigte daraufhin seine Strategie der kleinen Schritte auf, die er weiterhin verfolgen wollte. Dies war schien für die Initianten des Vorschlags nicht ausreichend zu sein; in der Folge wurde im September 2019 eine Motion eingereicht, die den Stadtrat beauftragte, eine Vorlage für einen konkreten und realistischen Weg zu einem Netto-Null-CO2-Ziel für die Einwohnergemeinde im Sinne der Stadtverwaltung bis ins Jahr 2030 zu unterbreiten. Die Motion wurde im November 2019 als erheblich erklärt.


Anfang 2020 wurden die entsprechenden Arbeiten mit externer Unterstützung der Firma EBP in Angriff genommen. Sie umfassten im Wesentlichen eine quantitative Analyse des Energiebedarfs und der direkten CO2-Emissionen der Stadtverwaltung betr. Gebäude- und Fuhrpark sowie Stromverbrauch und eine qualitative Analyse der indirekten Emissionen durch Geldanlagen und die Mitarbeitenden. Auf dieser Basis wurden die Stossrichtungen und die geplanten Massnahmen definiert, die nun vom Stadtrat verabschiedet wurden.


Heizungen machen Löwenanteil aus

Die Analyse ergab, dass in der Stadtverwaltung Olten jährlich rund 17 GWh Energie für Hei-zungen, Fahrzeuge und Strom verbraucht werden. Die Heizungen machen dabei gut 63 % aus, der Strom 31 % und die Fahrzeuge 5 %. Die gesamthaft verursachten CO2-Emissionen belaufen sich auf rund 1'700 Tonnen und werden durch Heizungen (86 %) und Fahrzeuge (14 %) verursacht. Der bezogene Strom der Verwaltung Olten enthält nur erneuerbare Energie und Strom aus AKWs und ist daher CO2-neutral.

Grafik: Stadt Olten (zVg.)


Der Gebäudepark der Einwohnergemeinde Olten umfasst 44 Heizungen und den Verbrennungsofen des Krematoriums; 40 davon werden mit Gas – 25% Biogas, 75% Erdgas – betrieben. Grösster Emittent von diesen ist der BHKW-Wärmeverbund Stadthaus (30%) mit sieben Gebäuden; Schulhäuser machen 27% des CO2-Ausstosses aus. Die Stadtverwaltung weist zudem 65 Fahrzeuge auf, 51 davon betrieben mit Diesel, vier mit Benzin und zehn mit Elektrobetrieb. Die Arbeitsmaschinen für Reinigung und Kehricht verursachen rund 80% des CO2-Ausstosses. Bei den indirekten Emissionen geht es vor allem um die Geldanlagen der Pensionskasse und das Pendlerverhalten der Mitarbeitenden, von denen 38% in Olten und 15% in angrenzenden Gemeinden wohnen. Themen wie Papierverbrauch, PET-Sammlung und Ernährung am Mittagstisch wurden als von der Dimension her «vernachlässigbar» beurteilt.


Der relevanteste Hebel kann somit im Bereich Gebäude und Heizung, aus dem 86% des CO2-Ausstosses stammt, angesetzt werden. Hohes Potenzial besteht zudem bei den Arbeitsmaschinen, wobei aber festzuhalten ist, dass bei Personen- und Lieferwagen die nötige Technologie bereits vorhanden ist und deren Mehrkosten geringer sind. Viel Potenzial hat auch das Pendlerverhalten; der Einfluss der Arbeitsgeberin ist indessen begrenzt. Ähnlich sieht die Ausgangslage im Bereich der Geldanlagen durch die organisatorisch unabhängige Pensionskasse aus; diese hat indessen bereits von sich aus beschlossen, den aktiven Teil ihrer Anlagen (25%) ESG-konform anzulegen.


Sechs Stossrichtungen – elf Massnahmen

Basierend auf der Analyse wurden als zentrale Stossrichtungen für die Erreichung des Netto-Null-CO2-Ziels definiert, Gebäude effizient und klimaneutral zu heizen und Fahrzeuge mit erneuerbaren Antrieben zu beschaffen. Weitere Stossrichtungen sind: Städtische Gelder klimafreundlich anlegen, Pendlermobilität reduzieren und Modalsplit verschieben, Mitarbeitende informieren und sensibilisieren sowie die interne Organisation auf das Netto-Null-Ziel ausrichten durch dessen Verankerung in Konzepten und im Tagesgeschäft. Aufgrund dieser Stossrichtungen wurden elf Massnahmen in den Bereichen Gebäude, Fahrzeuge, Finanzen, Mitarbeitende und übergeordnete Massnahmen definiert, deren Kosten in die jeweiligen Finanz- und Investitionspläne und in die Budgets aufgenommen werden sollen.


Zudem wurde analysiert, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen der von der Motion geforderte Umsetzungshorizont 2030 möglich wäre, und eine Gegenüberstellung mit dem Klimaziel 2050 des Bundesrates vorgenommen. Dabei gilt es festzuhalten, dass Erneuerungszyklen bei Heizungen 20 bis 25 Jahre, bei Fahrzeugen rund 10 Jahre betragen; erfolgen Ersatzinvestitionen früher, kommt es zu einem Wertverlust. Weitere Beurteilungskriterien für die Definition des Klimaziels sind die technische Machbarkeit bzw. der in den nächsten Jahren zu erwartende technische Fortschritt, Mehrkosten durch neue Technologien, wobei Lebenszykluskosten relevant sind, somit die finanzielle Machbarkeit und schliesslich die personelle Machbarkeit.


Wertverlust verhindern, Ressourcen berücksichtigen

Das Fazit des Stadtrates aus diesen Überlegungen: Drohende Wertverluste durch vorzeitigen Ersatz und (noch) fehlende Technologie sprechen gegen eine Umsetzung bis 2030. Weil die Stadtverwaltung aber eine Vorbildfunktion übernehmen soll, wird eine Umsetzung bis 2040 mit dem Zwischenziel einer Halbierung des CO2-Ausstosses bis 2029, das heisst bis zum Ende der übernächsten Legislaturperiode, angestrebt. Dies erlaubt die Nutzung der Erneuerungszyklen ohne Wertverlust, die Nutzung des zwischenzeitlichen technologischen Fortschritts sowie die Berücksichtigung der begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen.


Nachdem die Stossrichtungen und des Umsetzungshorizonts durch den Stadtrat verabschiedet wurden, werden diese zusammen mit dem Schlussbericht dem Gemeindeparlament an dessen Sitzung vom 25. März 2021 zur Kenntnis gebracht. Anschliessend werden Kredite für die aufgezeigten Massnahmen in die jeweiligen Finanz- und Investitionspläne und in die Budgets aufgenommen.

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