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Oltner Stadtrat ist sich des Stellenwerts der Kultur bewusst

30.11.2020 - Die Ausrichtung von Kulturbeiträgen hat im Zusammenhang mit der Budgetsitzung im Oltner Gemeindeparlament und mit der aktuellen Pandemiesituation zu Diskussionen auf vielen Kanälen geführt. Der Stadtrat von Olten hält dazu fest, dass er sich des hohen Stellenwerts der Kultur für das gesellschaftliche und auch wirtschaftliche Leben der Stadt und auch für deren Ausstrahlung und Image sehr wohl bewusst ist. In seinem Kulturförderungskonzept definiert er die Kulturpolitik als eine der Kernaufgaben der öffentlichen Hand, weshalb er das kulturelle Schaffen in Stadt und Region unterstützt und fördert.

Archivbild von soaktuell.ch


Die Stadt Olten wendet denn auch rund 4,5 Mio. Franken jährlich im Bereich Kultur auf. Der Löwenanteil der Mittel geht an die bewährten städtischen Institutionen, insbesondere an die drei Museen, die zwei Bibliotheken und das Stadttheater. Diese Institutionen sind ein fester Bestandteil der Oltner Kulturszene; weitere Einsparungen oder der Verzicht auf dringend notwendige Investitionen würden deren Substanz nachhaltig schaden und bereits erfolgte Investitionen – zum Beispiel ins Stadttheater, ins Haus der Museen und in die beiden Bibliotheken – zunichtemachen.


Daneben erhalten sowohl Kulturveranstaltende wie auch Kulturschaffende finanzielle Unterstützung von der Einwohnergemeinde. Bei den Kulturveranstaltenden geht es einerseits um Jahresbeiträge an regelmässig wirkende Institutionen in der Höhe von rund 350'000 Franken; ab 10'000 Franken werden diese mit einer Leistungsvereinbarung begleitet. Hinzu kommen einmalige Beiträge auf Gesuch hin, deren Gesamthöhe, abhängig von der Anzahl und der Art der Veranstaltungen und der eingehenden Gesuche, je nach Jahr zwischen 10'000 und 20'000 Franken variiert und die über den sogenannten Dispositionskredit des Stadtrates finanziert werden.


Gefördert wird auch das künstlerische Schaffen mit 34'000 Franken pro Jahr, zu denen alle vier Jahre – wenn die städtischen Kulturpreise verliehen werden – 30'000 Franken hinzukommen. Seit der Aufhebung der ausserparlamentarischen Kommissionen, darunter auch der Kulturförderungskommission, im Jahr 2017 durch eine Volksabstimmung entscheidet der Stadtrat wie bei Gesuchen aus anderen Bereichen auf Antrag der zuständigen Direktion – in diesem Falle der Direktion Präsidium – auch über diese Gesuche. Als Grundlage bestehen seit 2004 „Richtlinien für die finanzielle Unterstützung kultureller Aktivitäten“, an denen sich der Stadtrat orientiert. Was die Verleihung von Kulturpreisen betrifft, wie sie in Olten in der Regel jeweils gegen Ende einer Legislaturperiode vorgenommen wird, sieht das Reglement über die Förderung des kulturellen Schaffens vor, dass zur Entscheidfindung Fachexpertinnen und Fachexperten beigezogen werden können; der Stadtrat hat denn auch bereits für die Verleihung im ersten Halbjahr 2021 die Mitglieder einer entsprechenden Jury nominiert.


Überprüfung gemäss Budgetrichtlinien


Im Bereich der Beiträge an Kulturveranstaltende hat der Stadtrat bei der Erstellung des Budgets 2021 eine Überprüfung vorgenommen. Vorgabe waren die Budgetrichtlinien 2021, die besagten, dass bestehende freiwillige Beiträge auf ihre Notwendigkeit und die Betragshöhe zu prüfen seien und neue Beiträge nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt würden. Die Summe der nicht gesetzlichen Beiträge wurde «eingefroren»; Verschiebungen waren aber möglich. Zielsetzung der Überprüfung war zudem eine möglichst grosse Gleichbehandlung, unabhängig von der bisherigen Entwicklung. Nach der Vorbereitung durch die zuständige Direktion legte der Stadtrat im Rahmen einer ersten Lesung die definitiven Beiträge fest; ungeplant blieben dann die entsprechenden Veränderungen im Budget sichtbar, was zu Diskussionen und Anträgen an der Budgetsitzung des Parlaments geführt hat. Diese hatten zur Folge, dass dem Stadtrat auf den Gesamtpositionen Beiträge an Kulturorganisationen und Beiträge an Musik- und Orchestervereine etwas mehr finanzielle Mittel als beantragt zur Verfügung stehen, über deren Verteilung er entscheiden kann.


Irrtümlicherweise wurden die Korrekturen nach der ersten Budgetlesung durch den Stadtrat als «generelle Kürzungen» interpretiert. Solche gab es in der Tat; daneben aber auch Fälle, in denen ein Kulturveranstalter auch nach der «Korrektur» durch den Stadtrat noch das Doppelte des bisherigen Beitrags erhalten soll, in denen ein anderer nach wie vor gleich viel erhält oder auch in denen ein Dritter – entgegen dem Antrag der vorbereitenden Direktion – weiterhin keinen Beitrag erhält, so etwa im Falle der Sternschnuppen, die aber im laufenden, schwierigen Jahr mit einem einmaligen Beitrag aus dem Kulturförderungskonto und einem Abendsponsoring unterstützt werden. Im Falle des alle zwei Jahre stattfindenden International Photo Festival Olten (IPFO) wurde sogar ein neuer Beitrag ins Budget aufgenommen. Wo es zu effektiven Kürzungen kam, ging es um eine Neuverteilung zur erwähnten Herstellung einer möglichst grossen Gerechtigkeit sowie um das Abwägen von Leistung und Gegenleistung im Rahmen einer Leistungsvereinbarung: Stehen diese nicht (mehr) in einem ausgewogenen Verhältnis, kann durchaus weiterhin eine Unterstützung – allenfalls auch im bisherigen Umfang – gewährt werden, dann aber nicht mehr für eine «Leistung» im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr unter einem anderen Titel, beispielsweise für die gesellschaftliche Bedeutung eines Vereins.


Sondersituation wegen Pandemie


Noch einmal ein anderes Thema ist die Ausrichtung von Beiträgen während der aktuellen Corona-Pandemie, aufgrund derer viele Leistungen gar nicht erbracht werden konnten und können. Im Gegensatz zum Kanton, welcher im vergangenen März versicherte, dass Veranstalter, welche ihre Anlässe wegen der Pandemie nicht durchführen könnten, die aus dem Lotterie- oder Sportfonds zugesicherten Beiträge trotzdem erhielten, bezahlt die Stadt Olten ihre Fördergelder nicht aus von der wirtschaftlichen Entwicklung weitgehend unabhängigen Fondsgeldern, sondern aus den Steuereinnahmen. Bei diesen wird es aufgrund der Pandemie mit grösster Wahrscheinlichkeit zu Ausfällen kommen; der Stadtrat ist umso mehr zum sorgfältigen Umgang mit diesen Einnahmen gegenüber den Steuerzahlenden verpflichtet.


Die Stadt Olten hat daher ihre Leistungsempfänger – nicht nur im Kulturbereich – bereits im vergangenen März informiert, dass man sie nicht im Stich lassen werde, sie aber gleichzeitig auf ihre Schadenminderungspflicht hingewiesen: Die Leistungsempfänger seien verpflichtet, den Schaden ihrer Institution zu mindern, indem sie die angebotenen ausserordentlichen Hilfeleistungen von Bund und Kanton in Anspruch nähmen und ihre Kosten angesichts nicht erbringbarer Leistungen möglichst in Grenzen hielten. Zudem wurden angekündigt, wo Ratenzahlungen vereinbart seien, werde vor der Auszahlung der letzten Rate die jeweilige Situation der betroffenen Institution geprüft und Bilanz gezogen, bevor die Auszahlung erfolgen könne. Wo keine Raten vereinbart seien, werde eine Teilauszahlung vorgenommen und ebenfalls Bilanz gezogen vor einer allfälligen zweiten Zahlung. Die entsprechenden Gespräche werden stattfinden beziehungsweise haben teilweise – wie auch entsprechende Zahlungen – bereits stattgefunden.

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