Olten wehrt sich gegen 1,7 Meter höhere Mauern wegen Dünnern-Hochwasser
Das Durchleiten des Dünnern-Hochwassers - ohne Rückhaltung im Gäu - direkt nach
Olten, wie es die laufende Teilrevision des kantonalen Richtplans vorsieht, wird vom
Oltner Stadtrat als unverträglich mit dem Ortsbild erachtet, wären doch Mauererhöhungen
von bis zu 1,7 Metern im Raum Schützenmatte erforderlich. Zudem würde dies die dort
geplante Gebietsentwicklung verunmöglichen. Hinzu kommt die Kostenseite, wären
doch mit dieser Variante eine grosse Zahl der Brücken inklusive Werkleitungen im
betroffenen Raum zu ersetzen, betont der Stadtrat im Rahmen der laufenden
Anhörung der Gemeinden.
Dünnern-Hochwasser 2007. Foto Stadt Olten.
Die Abflusskapazität und die Gestaltung der Dünnern entsprechen nicht den heutigen
Anforderungen: Siedlungen, Gewerbe- und Industrieanlagen sind vor einem 100-jährigen
Hochwasser zu schützen. Der Kanton setzt dabei in seinem Entwurf für die Teilrevision des
kantonalen Richtplans auf die Variante «Ausbauen und Aufwerten», das heisst eine
umfassende Kapazitätserweiterung der Dünnern auf dem gesamten Streckenabschnitt.
Alternative wäre das Szenario «Rückhalten und Aufwerten», das auf Rückhaltebecken im
Gäu setzt, wo die bei Hochwasser entstehenden Schäden weniger Auswirkungen auf die
Infrastruktur hätten als im verdichteten Siedlungsgebiet in der Agglomeration Olten.
Dies macht denn auch der Stadtrat von Olten in der laufenden Anhörung der Gemeinden
geltend: Alle modernen Forschungen förderten das Rückhalten und ein verzögertes Ableiten,
mit dem Probleme im Unterlauf von Bächen und Flüssen reduziert würden. Er weist zudem
darauf hin, dass die untersten 500 Meter der Dünnern auch durch den Wasserstand der Aare
beeinflusst würden und somit Hochwasserereignisse der Aare und der Dünnern
berücksichtigt werden müssten; ein Konzept für einen integralen Hochwasserschutz der
Oltner Schützenmatte unter Berücksichtigung beider Extreme liege aber bisher nicht vor.
Mauererhöhungen bis 1,7 Meter
Das Szenario «Ausbauen und Aufwerten» erfordere zusätzliche Schutzmauern oder die
Erhöhung bestehender Schutzbauten und Querungen, betont der Stadtrat. Die Erhöhungen
beträfen auf dem Platz Olten sechs Brücken und Stege, sechs Mauerabschnitte und drei
Gebäude und betrügen bei den meisten Objekten zwischen 40 cm und einem Meter.
Der Fussgängersteg Schützenmatte und die Querung Leberngasse müssten jedoch um 1,1
Meter angehoben werden; im Abschnitt zwischen Hammerallee und Leberngasse würden die
erforderlichen Mauererhöhungen gar 1,7 Meter betragen.
Bei der Variante «Rückhalten und Aufwerten» lägen die entsprechenden Erhöhungen hingegen bis zu einem Meter tiefer.
Die Altstadt, die Kernzonen und zahlreiche Quartiereinheiten der Stadt Olten sind im Inventar
der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit dem höchsten Erhaltungsziel A
qualifiziert. Die «Lösungsansätze», wie sie vom Kanton aufgezeigt würden, genügten diesen
Ansprüchen an einen attraktiven Stadtraum nicht, so der Stadtrat; so müsste voraussichtlich
der gesamte Salzhüsliweg höhergelegt werden – dies auf Kosten der Gärten der
angrenzenden, geschützten Liegenschaften. Neue Niveauunterschiede würden zu
problematischen Übergängen führen, welche die angestrebte generelle Barrierefreiheit im
öffentlichen Raum erschwerten. Mauererhöhungen auf beiden Uferseiten der Dünnern wären
ferner unverträglich mit der gemäss Räumlichem Leitbild der Stadt Olten geplanten
integralen Gebietsentwicklung für die Schützenmatte mit vorgesehener Öffnung zum
südlichen Dünnernufer.
Der Stadtrat gibt ferner zu bedenken, dass die Variante «Rückhalten und Aufwerten» um 30
Mio. Franken günstiger wäre als das nun beabsichtigte «Durchleiten». Beim «Durchleiten»
müssten 46 von 55 Brücken mit Werkleitungen im Betrachtungsperimeter ersetzt werden;
beim Szenario «Rückhalten» hingegen «lediglich» deren 28. Diese Kosten seien in der
Regel von den Gemeinden und den Werkleitungseigentümern zu tragen. Der Stadtrat
beantragt daher, auf die Variante «Ausbauen und Aufwerten» zu verzichten.
Velonetzplan: Masterplan Velo abwarten
Was die ebenfalls in der Teilrevision des kantonalen Richtplans enthaltenen Festsetzungen
zum kantonalen Velonetzplan angeht, kritisiert der Stadtrat, dass er bei deren Erarbeitung
nicht beigezogen worden sei, obwohl hoher Abstimmungsbedarf mit dem Masterplan Velo
bestehe, den die Stadt Olten derzeit erarbeite. Er beantragt daher, die Festsetzungen im
Raum Olten bis zum Vorliegen des Masterplans Velo Ende 2023 zurückzustellen. Er wartet
aber auch bereits heute mit konkreten Änderungsanträgen zum Velonetzplan auf, unter
anderem mit der Aufnahme einer Velovorrangroute zwischen Olten und Trimbach angesichts
der hohen Pendlerzahlen, mit der Ergänzung um zwei stadtquerende Planungskorridore für
Velohauptrouten im Abschnitt Bahnhof bis Säliknoten und mit der Anbindung von Bahnhof
Hammer und Olten SüdWest mit einer Velohauptroute.
sko
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