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AutorenbildStadt Olten

Olten wehrt sich gegen 1,7 Meter höhere Mauern wegen Dünnern-Hochwasser

Das Durchleiten des Dünnern-Hochwassers - ohne Rückhaltung im Gäu - direkt nach

Olten, wie es die laufende Teilrevision des kantonalen Richtplans vorsieht, wird vom

Oltner Stadtrat als unverträglich mit dem Ortsbild erachtet, wären doch Mauererhöhungen

von bis zu 1,7 Metern im Raum Schützenmatte erforderlich. Zudem würde dies die dort

geplante Gebietsentwicklung verunmöglichen. Hinzu kommt die Kostenseite, wären

doch mit dieser Variante eine grosse Zahl der Brücken inklusive Werkleitungen im

betroffenen Raum zu ersetzen, betont der Stadtrat im Rahmen der laufenden

Anhörung der Gemeinden.

Dünnern-Hochwasser 2007. Foto Stadt Olten.


Die Abflusskapazität und die Gestaltung der Dünnern entsprechen nicht den heutigen

Anforderungen: Siedlungen, Gewerbe- und Industrieanlagen sind vor einem 100-jährigen

Hochwasser zu schützen. Der Kanton setzt dabei in seinem Entwurf für die Teilrevision des

kantonalen Richtplans auf die Variante «Ausbauen und Aufwerten», das heisst eine

umfassende Kapazitätserweiterung der Dünnern auf dem gesamten Streckenabschnitt.


Alternative wäre das Szenario «Rückhalten und Aufwerten», das auf Rückhaltebecken im

Gäu setzt, wo die bei Hochwasser entstehenden Schäden weniger Auswirkungen auf die

Infrastruktur hätten als im verdichteten Siedlungsgebiet in der Agglomeration Olten.


Dies macht denn auch der Stadtrat von Olten in der laufenden Anhörung der Gemeinden

geltend: Alle modernen Forschungen förderten das Rückhalten und ein verzögertes Ableiten,

mit dem Probleme im Unterlauf von Bächen und Flüssen reduziert würden. Er weist zudem

darauf hin, dass die untersten 500 Meter der Dünnern auch durch den Wasserstand der Aare

beeinflusst würden und somit Hochwasserereignisse der Aare und der Dünnern

berücksichtigt werden müssten; ein Konzept für einen integralen Hochwasserschutz der

Oltner Schützenmatte unter Berücksichtigung beider Extreme liege aber bisher nicht vor.


Mauererhöhungen bis 1,7 Meter

Das Szenario «Ausbauen und Aufwerten» erfordere zusätzliche Schutzmauern oder die

Erhöhung bestehender Schutzbauten und Querungen, betont der Stadtrat. Die Erhöhungen

beträfen auf dem Platz Olten sechs Brücken und Stege, sechs Mauerabschnitte und drei

Gebäude und betrügen bei den meisten Objekten zwischen 40 cm und einem Meter.


Der Fussgängersteg Schützenmatte und die Querung Leberngasse müssten jedoch um 1,1

Meter angehoben werden; im Abschnitt zwischen Hammerallee und Leberngasse würden die

erforderlichen Mauererhöhungen gar 1,7 Meter betragen.

Bei der Variante «Rückhalten und Aufwerten» lägen die entsprechenden Erhöhungen hingegen bis zu einem Meter tiefer.


Die Altstadt, die Kernzonen und zahlreiche Quartiereinheiten der Stadt Olten sind im Inventar

der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) mit dem höchsten Erhaltungsziel A

qualifiziert. Die «Lösungsansätze», wie sie vom Kanton aufgezeigt würden, genügten diesen

Ansprüchen an einen attraktiven Stadtraum nicht, so der Stadtrat; so müsste voraussichtlich

der gesamte Salzhüsliweg höhergelegt werden – dies auf Kosten der Gärten der

angrenzenden, geschützten Liegenschaften. Neue Niveauunterschiede würden zu

problematischen Übergängen führen, welche die angestrebte generelle Barrierefreiheit im

öffentlichen Raum erschwerten. Mauererhöhungen auf beiden Uferseiten der Dünnern wären

ferner unverträglich mit der gemäss Räumlichem Leitbild der Stadt Olten geplanten

integralen Gebietsentwicklung für die Schützenmatte mit vorgesehener Öffnung zum

südlichen Dünnernufer.


Der Stadtrat gibt ferner zu bedenken, dass die Variante «Rückhalten und Aufwerten» um 30

Mio. Franken günstiger wäre als das nun beabsichtigte «Durchleiten». Beim «Durchleiten»

müssten 46 von 55 Brücken mit Werkleitungen im Betrachtungsperimeter ersetzt werden;

beim Szenario «Rückhalten» hingegen «lediglich» deren 28. Diese Kosten seien in der

Regel von den Gemeinden und den Werkleitungseigentümern zu tragen. Der Stadtrat

beantragt daher, auf die Variante «Ausbauen und Aufwerten» zu verzichten.


Velonetzplan: Masterplan Velo abwarten

Was die ebenfalls in der Teilrevision des kantonalen Richtplans enthaltenen Festsetzungen

zum kantonalen Velonetzplan angeht, kritisiert der Stadtrat, dass er bei deren Erarbeitung

nicht beigezogen worden sei, obwohl hoher Abstimmungsbedarf mit dem Masterplan Velo

bestehe, den die Stadt Olten derzeit erarbeite. Er beantragt daher, die Festsetzungen im

Raum Olten bis zum Vorliegen des Masterplans Velo Ende 2023 zurückzustellen. Er wartet

aber auch bereits heute mit konkreten Änderungsanträgen zum Velonetzplan auf, unter

anderem mit der Aufnahme einer Velovorrangroute zwischen Olten und Trimbach angesichts

der hohen Pendlerzahlen, mit der Ergänzung um zwei stadtquerende Planungskorridore für

Velohauptrouten im Abschnitt Bahnhof bis Säliknoten und mit der Anbindung von Bahnhof

Hammer und Olten SüdWest mit einer Velohauptroute.


sko

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