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Ohrfeige für Bürgerliche: Wuchtige Ablehnung der BVG-Reform

Zum Entsetzen der bürgerlichen Befürworter versenkte das Stimmvolk am heutigen Sonntag eine Revision der zweiten Säule der Altersvorsorge wuchtig. Das ist nicht wirklich eine Überraschung. Die meisten Stimmenden waren nämlich nicht in der Lage herauszufinden, was die Vorlage für die eigene Rente bedeuten würde. Entsprechend haben sie die Vorlage abgelehnt. Sie war schlicht zu überladen.

BVG-Reform abgelehnt. Befürworter in der politischen Sackgasse. Symbolbild von Michael Loeper / pixelio.de


Die BVG-Reform war vollgepackt mit Elementen zur Optimierung der Pensionskassen. Aber eben: Bezahlen hätten es die Versicherten und zum Teil die Arbeitgeber müssen. Und von solchen Modellen haben die Schweizerinnen und Schweizer die Nase gestrichen voll. Denn, Vorsorge hat etwas mit Planbarkeit zu tun. Ändert man die Spielregeln unterwegs, werden die besten Finanz- und Vorsorgepläne der Menschen zur Makulatur.


Man wollte zu viel auf einmal

Die BVG-Reform sollte die zweite Säule der Altersvorsorge finanziell stabilisieren, vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern, der steigenden Lebenserwartung und sinkenden Renditen. Menschen mit tiefen Einkommen hätten im Alter besser abgesichert werden sollen, indem sie und ihre Arbeitgeber mehr in die zweite Säule hätten einzahlen sollen. Wer in den ersten 15 Jahren nach dem Inkrafttreten der Vorlage in Rente gegangen wäre (und das sind vor allem die grossen Jahrgänge) und nur wenig Zeit für zusätzliches Sparen hätte, wäre mit einem Rentenzuschlag von bis zu 200 Franken im Monat abgespiesen worden. Zu wenig. Und zur Finanzierung wäre auch der Mindestumwandlungssatz gesenkt worden. Das Problem: Jung und alt hatten keine Möglichkeit, ohne grossen Aufwand abzuklären, was die Auswirkungen auf ihre eigene Pensionskasse gewesen wären. Entsprechend lehnten sie die Vorlage ab.


Da die Ablehnung weit höher war, als in allen Umfragen voraus gesagt, kann man davon ausgehen, dass die Vorlage masslos überladen war. Die Befürworter wären gut beraten gewesen, ein Teilproblem nach dem anderen zu lösen und so zu finanzieren, dass nicht die Pensionskassen-Mitglieder oder ihre Arbeitgeber die ganze Last tragen müssen.


AHV und Pensionskassen sind heilig

Abbauvorhaben bei AHV und BVG sind beim Volk grundsätzlich chancenlos. Und das ist gut so. Die Lebenshaltungskosten, vor allem auch für Pensionierte, sind so hoch, dass Renteneinbussen nicht mehr drin liegen. Künftige Optimierungen an AHV und BVG müssen somit anders finanziert werden. Senkungen von Mindesumwandlungssätzen oder höhere Beiträge sind verpönt - auch bei Arbeitgebern. Wer Änderungen will, muss sie anders finanzieren.


Nächster Abbauversuch: Streichung der AHV-Kinderrenten

Der nächste Abbauversuch im Bereich der AHV ist schon in der Pipeline. Bestimmte Bürgerliche wollen die Kinderrenten für Pensionierte mit Kindern in Ausbildung streichen. Das würde tausende Schweizer Pensionierte mit unterstützungspflichtigen Kindern in die Armut und damit in die Sozialhilfe (Ergänzungsleistungen) stürzen. Wenn künftig die Auszahlung von Kinderrenten ins Ausland kaufkraftbereinigt geschieht, wäre das ja noch mehrheitsfähig. Aber die ersatzlose Streichung von Kinderrenten an in der Schweiz domizilierte Familien wäre nicht nur sozial-, sondern auch familienpolitisch verheerend. Auch dieses Geschäft - sollte es so kommen - müsste noch vor den nächsten Wahlen unbedingt vors Volk gebracht werden.

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