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"Lotto im Säli": Sollen nur noch Vereine Lotto-Veranstaltungen durchführen?

  • Autorenbild: Kanton Solothurn
    Kanton Solothurn
  • 17. Nov. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Für viele Vereine stellen Lotto-Veranstaltungen eine wichtige Einnahmequelle dar. Damit dies auch in Zukunft so bleiben kann, soll das zur Verfügung stehende Kontingent für Kleinlotterien vollumfänglich den Solothurner Vereinen zugutekommen. Kommerzielle Anbieter sollen künftig keinen Anspruch mehr auf dieses Kontingent haben. Erreicht werden soll dies mit der Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes. Am 30. November 2025 stimmen die Solothurnerinnen und Solothurner darüber ab.


Symbolbild von angelawilde / pixabay.com
Symbolbild von angelawilde / pixabay.com

Im Jahr 2021 ist der Kanton Solothurn der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) beigetreten. Demnach steht dem Kanton ein Kontingent von rund 820'000 Franken für die Durchführung von Lotterien zur Verfügung. Der grösste Teil dieses Betrages wird derzeit durch professionelle Lottoveranstalter ausgeschöpft. Ihr Anteil beträgt durchschnittlich 95 Prozent aller Anträge. Den Solothurner Vereinen stehen nur 5 Prozent des Kontingents zur Verfügung. Dieses Missverhältnis soll zugunsten der Vereine korrigiert werden.


Dadurch wird sichergestellt, dass auch in Zukunft alle Solothurner Vereine ihre kultur- und identitätsstiftende Arbeit für das Gemeinwohl leisten können.


Der Kantonsrat hat der Vorlage am 11. März 2025 einstimmig mit 91 Ja-Stimmen zu 0 Nein-Stimmen (bei 0 Enthaltungen) zugestimmt. Jetzt entscheidet das Stimmvolk.

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