"Kleine Steueramnestie": 322 Selbstanzeigen im Kanton Aargau
Im Jahr 2022 sind beim Kantonalen Steueramt 322 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung eingegangen. Gesamthaft wurden Vermögen von 186 Millionen Franken zur Nachbesteuerung angemeldet. Für die Gemeinden und den Kanton resultierten daraus zusätzliche Steuereinnahmen in der Höhe von 13,3 Millionen Franken.
Symbolbild von D.Gast / pixelio.de
Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Er beziehungsweise sie muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen.
Im Kalenderjahr 2022 wurden beim Steueramt des Kantons Aargau 322 Selbstanzeigen erstattet. Diese Zahl liegt deutlich unter den Rekordzahlen der Jahre 2017 und 2018, in welchen mehr als 1'000 Selbstanzeigen registriert wurden. Das Jahr 2022 liegt in etwa im Durchschnitt der übrigen Jahre. Zur Nachbesteuerung angemeldet wurden vor allem inländische Bankguthaben und Wertschriftendepots sowie zahlreiche ausländische Liegenschaften. Der Gesamtwert des im Jahr 2022 zur Nachbesteuerung angemeldeten Vermögens belief sich auf 186 Millionen Franken. Diese Summe liegt damit deutlich unter dem Rekordwert des Jahres 2018 mit 287 Millionen Franken.
Über 16 Millionen Franken Mehreinnahmen für Gemeinden, Kanton und Bund
Die im vergangenen Jahr erledigten Selbstanzeigen brachten den Gemeinden und dem Kanton gesamthaft rund 13,3 Millionen Franken und dem Bund rund 3,3 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen.
Die grösste Selbstanzeige betraf im Jahr 2022 ein bislang der Besteuerung vorenthaltenes Vermögen im Gesamtwert von rund 15 Millionen Franken. Allein aus dieser einzelnen Selbstanzeige resultierten Nachsteuern und Verzugszinsen im Gesamtbetrag von rund einer Millionen Franken. Der Grossteil der Selbstanzeigen betrifft indes kleinere Vermögenswerte im Bereich von 200'000 Franken und weniger.
Stagnierende Entwicklung bei den Selbstanzeigen
Die deutliche Abnahme der Anzahl der im Jahr 2022 erstatteten Selbstanzeigen im Vergleich zu den Rekordjahren 2017 und 2018 ist darauf zurückzuführen, dass gemäss Praxis des Steueramts des Kantons Aargau Selbstanzeigen im Zusammenhang mit bislang der Besteuerung vorenthaltenen Bankkonten und Wertschriftendepots in mittlerweile über 100 ausländischen Staaten (darunter insbesondere die EU sowie Liechtenstein) nicht mehr straffrei möglich sind. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Zahl der Selbstanzeigen in nächster Zukunft stagnieren wird.
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