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Keine Stimm- und Wahlpflicht im Kanton Solothurn

Die Justizkommission des Kantons Solothurn hat ein Bündel von Vorstössen zu den politischen Rechten behandelt. Dabei hat sie sich für die Beibehaltung der Listenverbindungen und gegen die Einführung einer Stimm- und Wahlpflicht ausgesprochen.


Juko

Symbolbild von HAUK MEDIEN ARCHIV Alexander Hauk / pixelio.de


Die Justizkommission (JUKO) hat sich mit mehreren Anliegen im Bereich der Wahlen und Abstimmungen befasst und spricht sich unter anderem gegen eine Stimm- und Wahlpflicht aus. Dies fordert ein überparteilicher Auftrag mit dem Ziel, die Stimmbeteiligung zu erhöhen und auf das verpflichtende Element der politischen Rechte hinzuweisen. Dieses Ansinnen lehnt eine knappe Mehrheit der JUKO ab. Sie ist der Meinung, dass die Stimmbeteiligung so kaum erhöht werden kann und dass es auch ein Recht sei, sich nicht am politischen Geschehen zu beteiligen. Ausserdem wurde in der Debatte darauf hingewiesen, dass es nur ein kleiner Teil der Stimmbevölkerung sei, der überhaupt nicht an Wahlen und Abstimmungen teilnehme.


Listenverbindungen sollen weiterhin möglich sein.

Zwei weitere Aufträge fordern die Abschaffung von Listenverbindungen, und zwar auf kantonaler wie auch auf eidgenössischer Ebene, letzteres über eine Standesinitiative. Es sollen nur noch Unterlistenverbindungen (z.B. zwischen Listen der Mutter- und der jeweiligen Jungpartei) zulässig sein. Eine Mehrheit der JUKO spricht sich gegen die Abschaffung aus. Vor allem kleinere Parteien hätten so kaum noch Chancen auf einen Kantonsrats- oder eidgenössischen Sitz. Auch gehe es um die Verwirklichung der Erfolgswertgleichheit: Möglichst viele Stimmen sollten einen Einfluss auf die Verteilung der Sitze im Parlament haben. Das Argument der Auftraggeber, dass die Bevölkerung mit der Vielzahl der Listen überfordert sei, wurde zwar in der Debatte teilweise anerkannt. Dass damit der Wählerwille verfälscht würde, sieht die Mehrheit der Justizkommission aber nicht so.


Kein vorfrankierten Wahl- und Abstimmungscouverts

Entgegen dem Antrag des Regierungsrats spricht sich die JUKO grossmehrheitlich gegen vorfrankierte Wahl- und Abstimmungscouverts aus. Die Stadt Olten wollte diese einführen, musste aber feststellen, dass dafür keine gesetzliche Grundlage besteht. Eine solche wollte ein Auftrag schaffen, die JUKO sieht allerdings keine Notwendigkeit dafür. Die Massnahme würde nur eine minimale Erhöhung der Stimmbeteiligung, aber hohe Kosten für die Gemeinden verursachen. Zudem könnten die Gemeinden durch genügend Briefkästen für Abstimmungs- und Wahlmaterial auch auf andere Weise die kostenlose Stimmabgabe erleichtern.

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