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Kantonspolizei Solothurn veröffentlicht Standorte der Radaranlagen

Seit heute veröffentlicht die Polizei Kanton Solothurn im Rahmen eines Pilotprojekts unter so.ch/radar die Standorte der stationären und semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen.

Archivbild von Paul-Georg Meister / pixelio.de


In einem parlamentarischen Auftrag vom September 2021 wurde der Regierungsrat gebeten, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um die Standorte der stationären und semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen zu veröffentlichen. In seiner Stellungnahme zeigte sich der Regierungsrat offen für das Anliegen. Er hat die Polizei beauftragt, die Standorte im Rahmen eines Pilotprojekts auf angemessene Weise zu veröffentlichen. Der Kantonsrat stimmte diesem Beschluss der Regierung im Mai 2022 zu.


In Erfüllung des Auftrags veröffentlicht die Kantonspolizei Solothurn seit 14. Juli 2022 im Internet über die Website so.ch/radar die Standorte der jeweiligen Anlagen. Die Liste der semistationären Standorte wird wöchentlich aktualisiert. Aufgelistet sind auch die stationären Anlagen auf den Autobahnen sowie in den Gemeinden Grenchen, Olten, Solothurn und Winznau.


Mit der Praxisänderung startet die Kantonspolizei Solothurn gleichzeitig die vom Kantonsrat verlangte Auswertung des auf drei Jahre angelegten Pilotprojekts. Während drei Jahren werden Daten erhoben, die Aussagen zu den Auswirkungen und zum Nutzen der Standortangaben ermöglichen sollen, etwa in Bezug auf das Unfallgeschehen und die Übertretungsquoten.

Drei Arten von Geschwindigkeitsmessanlagen im Kanton Solothurn.

  • Stationäre Messanlagen sind zum einen im Auftrag des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) auf den Autobahnen A1 und A5 installiert. Zum anderen befinden sie sich innerorts in den Städten Grenchen, Solothurn und Olten sowie in Winznau; die allermeisten sind mit einer Rotlichtüberwachung kombiniert.

  • Die semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen werden eine gewisse Zeit, meist mehrere Tage, zur Kontrolle besonders unfallträchtiger oder aus anderen Gründen besonders kritischer Orte (beispielsweise Kindergärten, Schulhäuser) installiert.

  • Die mobilen Messanlagen sind innert kürzester Zeit einsetzbar und erlauben der Polizei einen flexiblen, ereignis- und lageabhängigen Einsatz. Der parlamentarische Auftrag sieht ausdrücklich davon ab, die Standorte der mobilen Messanlagen zu veröffentlichen. Auch Nachfahrmessungen im Einzelfall sind vom Auftrag nicht betroffen.

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