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Kanton Solothurn: Keine Gefährdung für Mensch und Umwelt durch Dioxin im Boden

An sechs Standorten, darunter zwei Kehrichtverbrennungsanlagen, liess der Kanton Solothurn die Bodenbelastung durch Dioxin prüfen. Die Resultate belegen nun: Eine Gefährdung von Mensch und Umwelt liegt nicht vor.

Symbolbild von yasin hemmati / unsplash.com


Hintergrund: In Lausanne wurden im Frühling 2021 in den Böden von Wohngebieten rund um die ehemalige Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Vallon sehr hohe Dioxingehalte festgestellt. Dies war Anlass für das Amt für Umwelt (AfU), die Böden im Umfeld der KEBAG Zuchwil und der ehemaligen KVA in Winznau (in Betrieb von 1964 bis 1984) zu untersuchen. Gleichzeitig wurde auch die Belastungssituation der Böden im Umfeld von weiteren vier Anlagen untersucht: Stahl Gerlafingen AG, Krematorium Solothurn, ein ehemaliger Ablagerungsstandort sowie ein ehemaliger abfallverarbeitender Betrieb als Vertreter für diese Branchen.


Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden: Eine flächige Dioxinbelastung, wie sie in Lausanne gemessen wurde, kann für den Kanton Solothurn ausgeschlossen werden. Es wurden keine erhöhten Gehalte an Dioxinen gemessen, welche eine Gefahr für Menschen, Tiere oder die Umwelt bedeuten.


Stahl Gerlafingen AG: Belastung hat sich nicht erhöht

Wie bei den Messungen des AfU in den 1990er-Jahren wurden an zwei Messstellen in der näheren Umgebung des Stahlwerks Überschreitungen des Dioxin-Richtwertes gemäss der Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) gefunden, sowie an einer Messstelle innerhalb des Firmenareals eine Überschreitung des Dioxin-Prüfwertes gemäss VBBo. An allen übrigen Messstellen sind die Dioxin-Gehalte im Boden unproblematisch. Der Vergleich der Messdaten zeigt, dass die Dioxingehalte im Boden nicht angestiegen sind.


KVA Winznau: Keine Gefahr für Mensch und Umwelt

In der näheren Umgebung der ehemaligen KVA in Winznau sowie des ehemaligen abfallverarbeitenden Betriebs wurden Überschreitungen des Dioxin-Richtwertes gemäss VBBo gefunden. An den übrigen Messstellen der beiden Anlagen wurden keine Dioxinbelastungen gefunden. Eine Gefährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen kann somit ausgeschlossen werden.


Krematorium Solothurn und KEBAG Zuchwil: Werte im grünen Bereich

Beim Krematorium Solothurn, beim ehemaligen Ablagerungsstandort sowie bei der KEBAG Zuchwil wurden keine Überschreitungen des Dioxin-Richtwertes gemäss VBBo gefunden. Auch bei der KEBAG wurden bereits in den 1990-er Jahren Dioxin-Messungen durchgeführt – der Vergleich der Messdaten zeigt keine Veränderungen.


Allgemein: Kein Handlungsbedarf vorhanden

Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass kein Handlungsbedarf bei den aktiven Anlagen besteht: Die Belastung der Böden in der Umgebung der KEBAG Zuchwil und des Krematoriums Solothurn ist unbedenklich. Die Belastung der Böden im Umfeld der Stahl Gerlafingen AG zeigt gegenüber den Untersuchungen der 1990-er Jahre keine Zunahme – es gelten unverändert die 1997 festgelegten Massnahmen des Bodenbelastungsgebietes Biberist/Gerlafingen.


Die übrigen drei untersuchten Anlagen sind nicht mehr in Betrieb. Die gemessenen Dioxinbelastungen stammen von den damaligen Tätigkeiten. Sie liegen alle unter dem Prüfwert gemäss VBBo, womit keine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Umwelt besteht.

Was sind Dioxine?

Dioxine sind organische Verbindungen, die bei Verbrennungsprozessen von chlorhaltigen Chemikalien entstehen. Schon in geringen Konzentrationen sind Dioxine für Menschen und Tiere akut und chronisch toxisch. Dank entsprechend ausgelegter Abluftreinigungen, z.B. bei KVAs oder Stahlwerken, gelangen heute bei uns Dioxine nicht mehr in die Umwelt.


Eine Überschreitung des Richtwertes gemäss VBBo bedeutet, dass die Bodenfruchtbarkeit langfristig nicht mehr gewährleistet ist. Eine Gefährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen besteht jedoch nicht.


Bei einer Überschreitung des Prüfwertes gemäss VBBo muss im Einzelfall überprüft werden, welche Nutzungen auf dem Grundstück noch zulässig sind und ob allenfalls bestimmte Nutzungen untersagt werden müssen. Ist der Sanierungswert gemäss VBBo überschritten, muss der Boden zwingend saniert, in der Regel dekontaminiert werden.

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