top of page
TWINT_Individueller-Betrag_DE.png
Suche

Kanton Aargau: Die ersten 220 Flüchtlinge aus der Ukraine sind da

Seit Montag, 14. März 2022, weist das Staatssekretariat für Migration SEM dem Kanton Aargau Geflüchtete aus der Ukraine zu. Bisher sind auf diesem Weg 218 Personen in den Aargau gekommen. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) hat die Gemeinden gebeten, zusätzliche Plätze zu schaffen und zu melden. Der KSD unterstützt die Gemeinden beratend.


DGS/DBK

Erfolgreicher Transport von Hilfsgütern aus dem Aargau nach Rumänien (Lastwagen des KKE in Budapest). Bild zVg.


Am Montag, 14. März 2022, hat das SEM dem Kanton Aargau 36 Personen aus der Ukraine zugeteilt. Am Dienstag folgten 23, am Mittwoch 64 und am Donnerstag 40 Geflüchtete aus der Ukraine. Gestern Freitag wurden 55 Personen erwartet. Im gleichen Zeitraum wurden dem Kanton Aargau auch 7 Personen aus anderen Ländern zugeteilt.


Von den zugewiesenen Personen aus der Ukraine wurden 74 via SEM direkt an private Hilfsangebote vermittelt oder verfügten bereits über bestehende Wohnmöglichkeiten bei Bekannten oder Verwandten. Die anderen Personen wurden in kantonalen Unterkünften untergebracht. Von da vermittelt der KSD Schutzsuchende wenn immer möglich in geeignete private Wohnangebote.


Kurzfristig stehen im Kanton rund 800 Plätze für Unterbringungen zur Verfügung. Beim KSD sind zudem rund 150 Angebote für private Unterbringungen eingegangen. Der KSD erhebt zurzeit die freien Kapazitäten in den Gemeinden und hat diese in Absprache mit dem Koordinationsorgan Kanton–Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (KOAF) mit einem weiteren Informationsschreiben aufgerufen, zusätzliche Plätze zu schaffen.


Gemeinsam mit der Abteilung für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) führt der KSD Begehungen von Zivilschutzunterkünften durch, um diese bei Bedarf rasch einsetzen zu können.


BAZ übernehmen Erfassung für Schutzstatus S – Kanton Ausstellung Ausweis S

Ukrainerinnen und Ukrainer können 90 Tage visumsfrei in der Schweiz bleiben. Der KSD empfiehlt den Geflüchteten sich in dieser Zeit bei einem Bundesasylzentrum (BAZ) mit Verfahrensfunktion zu registrieren. Die Registrierung kann neu auch via Formular auf der Webseite des SEM vorgenommen werden.


Der Schutzstatus S gewährt den betroffenen Personen ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, das vorerst auf ein Jahr befristet ist, aber verlängert werden kann. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann ohne Wartefrist erfolgen, unterliegt jedoch einer vorgängigen Bewilligungspflicht mit Kontrolle der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Bei Arbeitsort im Kanton Aargau hat der Arbeitgeber das Gesuch beim Amt für Migration und Integration (MIKA) einzureichen. Nach der Zuweisung an den Kanton Aargau übernimmt das MIKA die Ausstellung des Ausweises für den Schutzstatus S. Dieser wird im Kreditkartenformat herausgegeben. Die obligatorische Krankenversicherung erfolgt mit der Registrierung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Einreise.


Einschulung ukrainischer Kinder

Von den 218 bis heute registrierten Personen sind 65 schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) arbeitet mit Hochdruck daran, die Einschulung von schulpflichtigen ukrainischen Kindern zu unterstützen. Schulen in Gemeinden, die geflüchtete ukrainische Kinder aufnehmen, werden mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet. Wenn immer möglich sollen einzelne Schülerinnen und Schüler in bestehenden Klassen beschult werden. Für Gruppen von 8 bis 12 ukrainischen Kindern kann die Beschulung auch in einem separaten Lernangebot erfolgen. Für die Organisation vor Ort (Personal, Schulraum) sind die Schulen zuständig.


Für die separaten Lernangebote braucht es zusätzliche Lehr- und Assistenzpersonen. Zudem werden Übersetzerinnen und Übersetzer mit Ukrainisch- oder Russisch-Kenntnissen gesucht. Die Schulen suchen schon jetzt auf den üblichen Kanälen nach entsprechendem Personal. Geeignete Personen sind gebeten, sich direkt mit einer Schule in Verbindung zu setzen, die Flüchtlingskinder beschult oder sich über die neue Anlaufstelle unter Schulangebot beim Departement BKS zu melden.


Aktuelle Informationen auf der kantonalen Webseite

Der Schutzstatus S kommt in der Schweiz zum ersten Mal zum Einsatz. Offene Fragen werden laufend geklärt und der Kanton stellt Informationen unter www.ag.ch/ukraine zur Verfügung. Neu findet sich ein Merkblatt zur Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine bei Privatpersonen auf der Webseite. Das Merkblatt wurde als Beilage eines weiteren Informationsschreibens den Aargauer Gemeinden zugestellt.


Erfolgreicher Transport von Hilfsgütern nach Rumänien

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) nahm die Hilfsgüter der Organisation "Volunteers for Humanity" in der rumänischen Stadt Zalau entgegen. Insgesamt haben die sechs Freiwilligen in der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) angesiedelten Kantonalen Katastrophen Einsatzelements (KKE) rund 40 Paletten Material transportiert, unter anderem Hygieneartikel, Notbetten, medizinisches Material und Decken. Die Freiwilligen legten mit zwei Lastwagen des KKE die 2'800 Kilometer von Aarau nach Zalau und retour innert vier Tagen zurück. Von Rumänien aus wird das SRK respektive dessen Partner die Hilfsgüter der notleiden Bevölkerung zuführen.

0 Kommentare
bottom of page