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Im Dienste der Sache: Hammer-Kredit kommt vors Oltner Parlament

Autorenbild: Stadt OltenStadt Olten

Der Stadtrat von Olten hat im Dienste der Sache seinen Entscheid vom 24. Oktober, für das Vorprojekt zur Stadtteilverbindung Hammer einen dringlichen Zusatzkredit von 600'000 zu sprechen, in Wiedererwägung gezogen und legt nun dem Gemeindeparlament am 23./24. November eine entsprechende Vorlage vor. Wird diese genehmigt, ist der Stadtratsbeschluss vom 24. Oktober aufgehoben und kann zumindest die SIA-Phase 31 weitergeplant und eine detaillierte Vorlage für die nächsten Phasen vorbereitet werden.

Foto: Michael Flückiger, 2020 (Hochschule Luzern – Technik & Architektur)


Eine Ablehnung des Kredites durch das Parlament, so der Stadtrat, müsste hingegen in der jetzigen Situation als Ablehnung des Projektes gewertet werden. Er wäre dann gezwungen, den Beschluss vom 24. Oktober 2022 über den dringlichen Zusatzkredit aufzuheben und die eingegangenen Verpflichtungen zu kündigen. Die Stadtteilverbindung Hammer wäre damit für lange Zeit vom Tisch, womit auch die geplante Weiterentwicklung von Olten SüdWest undurchführbar würde.


Die Stadtteilverbindung Hammer ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt für die Stadt, ermöglicht es doch wichtige Stadtteile auf kurzen und sicheren Wegen zu verbinden. Der Auftrag zur Umsetzung ist auch im räumlichen Leitbild vom 14. März 2022 festgehalten. Bereits für die Septembersitzung des Parlaments war deshalb ein Antrag auf Genehmigung eines Projektierungskredites für die Stadtteil­ver­bindung Hammer, vom Vorprojekt bis zum Bau- und Auflageprojekt (SIA-Phasen 31-33), vorgesehen. Dieser hätte als wesentliches Element auch das Finanzierungsmodell definiert: Es sah mit einem Kostenbeitrag der Grundeigentümerin von 16,2 Mio. Franken aus dem Planungsausgleich für die Nutzungsplanänderung Olten Südwest – ergänzend zu den Beiträ­gen aus dem Agglomera­tions­programm von 3 Mio. Franken und einer Vorteilsan­rechnung der SBB von voraussichtlich 1,2 Mio. Franken – Nettokosten der Stadt in der Grössenordnung von 3 Mio. Franken vor.


Erste Vorlage nach Gerichtsurteil zurückgezogen

Mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 30. August 2022, zugestellt am 7. September 2022, wurde der Regierungsratsbeschluss betreffend Änderung der Nutzungsplanung Olten SüdWest aufgehoben. Auch wenn das Verfahren aufgrund Weiterzugs ans Bundesgericht noch hängend ist, sind die an die Nutzungsplanung gekoppelten Verein­barungen mit der Grundeigentümerin zur vorgezogenen Mitfinan­zierung der Stadtteil­verbindung im geplanten Umfang nicht mehr gesichert, weil die vereinbarten Fristigkeiten nicht mehr eingehalten werden können. Damit können das gesamte vorgesehene Finanzierungsmodell der Stadtteilverbindung Hammer und somit auch die finanziellen Folgen für die Stadt Olten nicht mehr definiert werden. Deshalb zog der Stadtrat die Vorlage zurück, um die neuen Voraussetzungen punkto Finanzierung der Stadtteilverbindung mit der Grundeigentümerin und dem Kanton zu besprechen. Der Stadtrat hatte damals öffentlich kommuniziert, dass das Projekt Stadtteilverbindung unabhängig vom Rechtsmittelverfahren weitergeführt werden soll.


Das Projekt Stadtteilverbindung ist mit dem Multisubstanzerhaltungsprojekt der SBB eng verzahnt. Eine Projektsistierung zum jetzigen Zeitpunkt würde daher grossen Schaden verursachen. Selbst wenn der Baukredit vom Gemeindeparlament oder Volk dereinst abgelehnt würde, ist es nach Ansicht des Stadtrates wichtig, das koordinierte Vorprojekt jetzt unverzüglich zu erarbeiten, um die Aufwärtskompatibilität des Multiprojekts für einen späteren Bau der Stadtteilverbindung zu gewährleisten. So wäre beispielsweise für die Erfordernisse der SBB zur Erschliessung der Perrons nur eine Unterführungsbreite von 4 bis 5 Metern für zu Fuss Gehende vorgesehen, während von Stadtseite für die Funktion als Stadtteilverbindung nach Olten SüdWest, Bornfeld und Kleinholz sowohl für zu Fuss Gehende wie auch für Velofahrende eine Breite von 8,5 Metern postuliert wird.


Da die bewilligten Kredite aufgebraucht waren, musste der Stadtrat kurzfristig entscheiden, wie der nächste Planungsschritt finanziert werden kann, um das Projekt nicht zu gefährden. Es handelt sich dabei um die wichtige SIA-Phase 31, bei der die Grundlagen, wie insbesondere Grösse der Personenunterführung unter dem Perron mit Zugang zu den Geleisen, erarbeitet werden. Daher ist es für dieses Generationenprojekt essentiell, dass die Stadt bei der Planung als Partnerin mit dabei bleibt.


Die nächste Parlamentssitzung lag aber noch mehr als vier Wochen in der Zukunft und der Entscheid, ob entsprechende Verbindlichkeiten für die SIA-Phase 31 eingegangen werden können, musste aufgrund der festgesetzten Termine mit allen Partnern sofort getroffen werden. Aus diesem Grund beschloss der Stadtrat einen nach seinen Überlegungen mehr als gerechtfertigten dringlichen Kredit nach § 146 Abs. 2 Gemeindegesetz. Wie vorgeschrieben hat er umgehend die Mitglieder des Gemeindeparlaments über diesen Beschluss informiert. Letztendlich ging es ihm nur darum, den Anschluss für eine koordinierte Planung mit der SBB nicht zu verpassen. Aus Sicht des Stadtrates konnten nur mit dem Instrument des dringlichen Nachtragskredits die Chancen auf eine Realisierung der vorgesehenen Stadtteilverbindung Hammer sowie auch der Erhalt des Anspruchs auf die 3 Mio. Franken Beiträge aus dem Agglomerationsprogramm gewahrt werden.

Verzögerung würde Projekt gefährden

Die daraufhin öffentlich geäusserte Kritik, verbunden mit der Drohung einer Beschwerde gegen den Beschluss, sind nach Ansicht des Stadtrates nicht nur schädlich für das Projekt, sondern auch für das Ansehen der Stadt als verlässlicher Partnerin bei Entwicklungsprojekten. Dabei steht nicht nur das Projekt Stadtteilverbindung Hammer im Fokus, sondern weitere grosse Projekte der SBB auf dem Gebiet der Stadt Olten, bei dem die Stadt auch in Zukunft als Partnerin wahrgenommen werden will. Denn nur als Partnerin kann sie ihre Interessen effektiv einbringen.


Die Verzögerung, welche eine Beschwerde mit sich bringen wird, gefährdet jedoch das Projekt in seinen Grundstrukturen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Aus diesem Grund hat der Stadtrat seinen Entscheid widerrufen, den dringlichen Zusatzkredit nicht dem Gemeindeparlament vorzulegen, und unterbreitet diesen nun mit einer neuen Vorlage – im Bewusstsein, dass das vorgesehene Finanzierungsmodell alles andere als gesichert ist und somit die finanziellen Folgen für die Stadt derzeit unabsehbar sind.

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