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Grünliberale Kanton Solothurn empfehlen 3x ein klares Ja

Per E-Voting haben die Mitglieder der Grünliberalen Partei Kanton Solothurn (GLP) die Parolen für die nationalen Abstimmungen vom 18. Juni 2023 gefasst. Die GLP empfiehlt 3x ein klares Ja.


glp SO

Symbolbild von Daniel Bleyenberg / pixelio.de


Die Vorlage «Umsetzung des OECD/G20 - Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen» erhält breite Unterstützung von fast allen Mitgliedern. Der Bundesbeschluss trägt dazu bei, dass das Steuersubstrat in der Schweiz bleibt. Er verhindert die Nachbesteuerung durch die anderen Länder. Die GLP will den Unternehmen attraktive Bedingungen bieten. Gleichzeitig wird erwartet, dass sie den erwirtschafteten Erfolg besteuern. Die GLP steht zum Steuerwettbewerb. Er bringt Innovation und Effizient in das Steuersystem. Der Kanton Solothurn wird über den Finanzausgleich von den zusätzlichen Einnahmen aus der Mindestbesteuerung profitieren.


Die GLP setzt sich seit ihrer Gründung für mehr Klimaschutz ein und erkennt den Klimawandel als eine der grössten Bedrohungen für die Menschheit an. Aus diesem Grund ist das fast einstimmige Ja zum «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit» für die Mitglieder eine Selbstverständlichkeit.

Endlich wird das Ziel der Netto-Null-Emissionen gesetzlich verankert. Der Übergang von fossilen hin zu nachhaltigen und erneuerbaren Energieträgern bedeutet nicht nur eine Reduktion der Emissionen, sondern auch eine Abkehr von Gegenden, die unsere freiheitlichen Werte nicht teilen. Die Milliarden, die jedes Jahr ins Ausland fliessen, können für inländische Wertschöpfung aufgewendet werden. Die Umsetzung des Gesetzes wird die Schweiz widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels machen und innovative Lösungen fördern. Für Gebäudesanierungen sowie den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen erhalten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finanzielle Unterstützung. Gerade im Kanton Solothurn besteht ein massiver Nachholbedarf. Das Solothurner Gewerbe wird von vollen Auftragsbüchern profitieren.


Die «Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes» wird von den Mitgliedern befürwortet. Wenige Vorsichtsmassnahmen werden um sechs Monate von Ende 2023 auf Mitte 2024 verlängert. Damit stehen dem Bundesrat im Notfall gesetzlich geregelte Instrumente zur Verfügung. Nur bei einer massiven Verschlechterung der Situation würden die Massnahmen angewandt. Das oft kritisierte Ergreifen von Notrecht kann damit verhindert werden. Die meisten Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes sind bereits seit Ende 2022 ausser Kraft, viele laufen so oder so Ende 2023 aus.


Übersicht nationale Abstimmungsvorlagen:

Ja zu OECD/G20-Mindestbesteuerung

Ja zum Klima- und Innovationsgesetz

Ja zum Covid-19-Gesetz

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