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Google & Co. werden nie für News von soaktuell.ch bezahlen müssen

Medienunternehmen sollen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste (wie etwa Google News, Microsoft oder Yahoo) künftig eine Vergütung erhalten. Davon sollen auch die Medienschaffenden profitieren. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) eröffnet. Sie dauert bis zum 15. September 2023.


IPI / Redaktion soaktuell.ch

Grafik: Google


Die öffentliche Debatte ist ein wichtiger Bestandteil von Demokratien. Mit der Digitalisierung hat sich diese zu einem wesentlichen Teil ins Internet verlagert. Die Angebote von Suchmaschinen, sozialen Medien und Multimedia-Plattformen basieren dabei weitgehend auf den journalistischen Leistungen klassischer publizistischer Medien. Aufgrund ihrer Kürze sind die verwendeten Text- und Bildvorschauen (sogenannte Snippets) bisher nicht durch das Urheberrecht geschützt. Daher erhalten Medienunternehmen und Medienschaffende von den Anbietern der Online-Dienste heute keine Vergütung für die Nutzung ihrer Leistungen.


In seinem Bericht «Revision des Urheberrechtsgesetzes. Überprüfung der Wirksamkeit» vom 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat das Recht auf Schutz journalistischer Leistungen anerkannt. Weil Online-Dienste in hohem Mass von Leistungen der journalistischen Medien profitieren, erachtet er eine Abgeltung der journalistischen Medien für deren Leistungen grundsätzlich als berechtigt. Der Bundesrat berücksichtigte dabei auch die internationale Entwicklung. Die EU hatte 2019 eine Richtlinie erlassen, die es Medienunternehmen erlaubt, ihre Interessen gegenüber Online-Diensten durchzusetzen. Die meisten Mitgliedstaaten haben die Richtlinie inzwischen umgesetzt.


Aufgrund dieser Analyse beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Diese hat er am 24. Mai 2023 verabschiedet.


Auch kleine Medienunternehmen sollen angeblich profitieren

Der Bundesrat schlägt vor, dass grosse Online-Dienste den Medienunternehmen für die Nutzung von Snippets eine Vergütung entrichten müssen. Zeigt beispielsweise eine grosse Suchmaschine in ihren Suchresultaten Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, soll der Online-Dienst dafür künftig eine Vergütung bezahlen.


Vergütungspflichtig wären ausschliesslich Online-Dienste, die eine durchschnittliche Zahl von Nutzerinnen und Nutzern von mindestens 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung pro Jahr aufweisen. Die Verwertung der Rechte an den Medieninhalten soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Diese vertritt die Interessen der Medienunternehmen und Medienschaffenden kollektiv und handelt mit den vergütungspflichtigen Online-Diensten die Höhe und Modalitäten der Vergütung aus. Damit setzt der Bundesrat auf eine bewährte und im internationalen Vergleich unbürokratische Lösung. Diese stellt zugleich sicher, dass auch die kleineren und regionalen Medienunternehmen von der Vergütung profitieren.

Zwei Varianten für soziale Medien

Offen lässt der Bundesrat die Frage, ob auch das Teilen von Snippets durch die Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien zu einer Vergütungspflicht der Anbieter führt. Er hat dazu zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Vergütungsfrei bleibt das Setzen von reinen Hyperlinks.


Für die Internetnutzerinnen und Internetnutzer sollten die neuen Regelungen keine Konsequenzen haben. Die Mehreinnahmen für Medienunternehmen und Medienschaffende lassen sich derzeit nicht abschätzen, da diese von den Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Nutzerverbänden abhängen. Die vereinbarten Tarife müssen von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt werden. Diese sind verbindlich.


soaktuell.ch will gar keine Vergütung Die Internet-Zeitung soaktuell.ch will keine neue Verwertungsgesellschaft, die an sich schon viel Geld kostet und den grossen Verlagen den Löwenanteil der Erträge zuschanzen würde. Denn für soaktuell.ch ist es viel wichtiger, dass die News der Online-Zeitung von den grossen internationalen Plattformen wie Google News, Microsoft, Yahoo und Co. weiter verbreitet werden. Genau das ist ja das Ziel unserer Arbeit und als kleine Online-Zeitung sind wir ihnen sehr dankbar dafür. Wir wollen die Medienlandschaft Aargau-Solothurn beleben, ergänzen und unsere News auf möglichst vielen Plattformen kostenlos zugänglich machen - auch auf den grossen amerikanischen Plattformen.


Dieser politische "Furz" ist wieder einmal der Versuch der grossen Verlage in der Schweiz, über Registrierungszwang, Paywall, überteuerte Inserate, staatliche Förderung und nun über dieses neue Gesetz an möglichst viel Geld heran zu kommen.


Sicher wünschten wir von soaktuell.ch uns von Google News & Co. gelegentlich eine prominentere Platzierung unserer News. Aber wir sind dankbar für alles, was wir bekommen und bringen den grossen Playern wie Google, Microsoft, Yahoo, Facebook, Twitter usw. grosse Wertschätzung entgegen. Wir von soaktuell.ch werden bei der Verwertungsfirma sicher nicht mitmachen und den internationalen Plattformen ausdrücklich erlauben, unsere News weiterhin kostenlos verbreiten zu dürfen. Davon wird uns niemand abhalten können.

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