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Gäu: Neue Flurgenossenschaft für Landumlegung wegen A1-Sechsspurausbau

Die Autobahn A1 durch das Gäu soll sechsspurig werden. Die Landumlegung N1/Gäu bietet die Chance, geplante Infrastrukturvorhaben mit der Landwirtschaft in fünf Gäuer Gemeinden besser abzustimmen. Die Akten für die Gründung der dazu notwendigen Flurgenossenschaft liegen bis 1. Mai 2023 öffentlich auf.

Symbolbild von Rainer Sturm / pixelio.de


Hintergrund: Im Gäu stehen in den nächsten Jahren viele Infrastrukturprojekte an. Ausgelöst durch den geplanten Ausbau der Autobahn A1 (N1) auf sechs Spuren zwischen Luterbach und Härkingen hat der Kanton Solothurn in den Jahren 2015 bis 2019 in Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern eine landwirtschaftliche Planung durchgeführt. Mit dem anschliessenden Variantenstudium und der Vorstudie «Landumlegung N1/Gäu» wurden die Ergebnisse der landwirtschaftlichen Planung weiter konkretisiert.


Eine Landumlegung dient dazu, Grundeigentum neu zu ordnen, und bietet so die Möglichkeit, geplante Infrastrukturvorhaben besser mit der Landwirtschaft abzustimmen. Dabei sind auch bauliche Massnahmen vorgesehen, um das Wegnetz zu sanieren.


Um eine Landumlegung im Gäu durchzuführen, muss zuerst eine Flurgenossenschaft gegründet werden. Die Akten zur Gründung der Flurgenossenschaft «Landumlegung N1/Gäu» (LU/N1Gäu) beinhalten unter anderem die Vorstudie und das sogenannte Beizugsgebiet. Dieses umfasst die von der Landumlegung betroffenen Landwirtschaftsparzellen. Die Gründungsakten liegen bis 1. Mai 2023 in den Gemeinden Kestenholz, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oberbuchsiten und Oensingen öffentlich auf. Gleichzeitig und ortsgleich erfolgen auch die öffentlichen Auflagen der für den Sechs-Spurausbau N1 erforderlichen Landstreifen, die sogenannte vorzeitige Besitzeinweisung, im Beizugsgebiet der Landumlegung N1/Gäu.

Die Kosten der Landumlegung N1/Gäu werden auf 11 Mio. Franken (Stand Vorstudie, Kostengenauigkeit ± 25 Prozent) geschätzt. Bund und Kanton haben in Aussicht gestellt, sich mit Beiträgen wie auch an den Restkosten zu beteiligen. Nebst der Finanzierung ist auch für Realersatz im Grundeigentum gesorgt, wie der Regierungsrat festhält: Innerhalb des Beizugsgebietes der LU N1/Gäu soll das Land entlang der Autobahn an den Bund und entlang der Dünnern (Gewässerraum) an den Kanton zugeteilt werden. Im Gegenzug für diese Flächen entlang der Autobahn bzw. entlang der Dünnern wirft der Bund bzw. der Kanton seine im Beizugsgebiet der Landumlegung liegenden Flächen ins Landumlegungsverfahren ein.


Am 12. September 2023 wird sich an der Gründungsversammlung zeigen, ob das erforderliche Quorum der Grundeigentümerschaft für die Gründung der Flurgenossenschaft zur Durchführung der Landumlegung N1/Gäu zustande kommt. Wird die Flurgenossenschaft gegründet, so bietet die Landumlegung N1/Gäu der Grundeigentümerschaft die einzigartige Möglichkeit für Realersatz. Letztlich kommt die Landumlegung wegen des sanierten Flurwegnetzes im Beizugsgebiet allen zugute – den Landwirtinnen und Landwirten, den Gemeinden wie auch der Bevölkerung.


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