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Elf Solothurner Gemeinden haben 2024 ihre Steuern gesenkt

Die durchschnittlichen Gemeindesteuern für natürliche Personen im Kanton Solothurn sinken wieder: Nachdem der Steuerfuss im vergangenen leicht gestiegen war, beträgt er nun 116,9 Prozent. Noch deutlicher verringerte sich der Steuerfuss für juristische Personen, nämlich um 0,6 Prozentpunkte auf 112,1 Prozent.


Grafik zVg.


Elf Solothurner Gemeinden haben ihren Steuerfuss der natürlichen Personen für das Jahr 2024 gesenkt. Damit kommen über 42’000 Einwohnerinnen und Einwohner in den Genuss einer tieferen Steuerbemessung. Diese Gemeinden senkten ihre Steuerfüsse zwischen 0,5 und 5 Punkten. Auf der anderen Seite haben sechs Solothurner Gemeinden ihren Steuerfuss der natürlichen Personen für das Jahr 2024 um 2 bis 5 Punkte erhöht. Dies führt für rund 18’300 Einwohnerinnen und Einwohner zu einer höheren Steuerlast.


Die Spanne zwischen dem tiefsten (65 Prozent) und dem höchsten Steuerfuss (145 Prozent) beträgt weiter 80 Punkte. Der häufigste Wert liegt wie im Vorjahr bei 125 Prozent. In ländlichen Gebieten liegt der Steuerfuss auch für das Jahr 2024 tendenziell höher als in urbanen Gemeinden sowie Agglomerationsgemeinden.


Gewichtet mit der jeweiligen Bevölkerung ergibt sich für das Jahr 2024 ein Gemeindesteuerfuss für natürliche Personen von 115,0 Prozent wie im Vorjahr. 44 Prozent der Kantonsbevölkerung wohnt unter und 56 Prozent über dem gewichteten Steuerfussmittel. Dieses relative Verhältnis hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.


Nach zwei Jahren ansteigenden Steuerfüssen sinkt der durchschnittliche Steuerbezug der Einwohnergemeinden für juristische Personen im Jahr 2024 um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Dieser liegt nun bei 112,1 Prozent (Vorjahr 112,7 Prozent). Es zeigt sich, dass sich der Steuerfuss in Gemeinden mit einer höheren Dichte an Firmen in den letzten Jahren im Durchschnitt erhöht hat.


Nebst den Steuerfüssen hat das Amt für Gemeinden auch die aktuell geltenden Gebühren für Wasser und Abwasser erhoben. Die Verbrauchsgebühren im Siedlungswasserbereich verbleiben 2024 auf dem Vorjahresniveau: Im Gemeindedurchschnitt liegt der Frischwasserpreis bei 1,94 Fr./m3 und die Abwasserverbrauchsgebühr bei 1,62 Fr./m3.


Erstmalig wurden in diesem Jahr die Feuerwehrersatzabgaben erhoben. Die prozentuale Abgabe erstreckt sich zwischen 6 Prozent und 25 Prozent der einfachen Staatssteuer.


Die Steuerfüsse der 97 Kirchgemeinden bleiben ebenfalls stabil. Sie belaufen sich auf einen Wert zwischen 8 bis 25 Prozent. Je nach Religionsgemeinschaft unterscheiden sie sich deutlich.


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