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Der Bundesrat hatte den Mut nicht - der Aargau schon: Faktischer Teil-Lockdown ab Sonntag

Die weiterhin ansteigenden Infektionszahlen und die drohende Überlastung des Gesundheitswesens erfordern sofortiges Handeln. Der Kanton Aargau verschärft deshalb die heute vom Bundesrat beschlossenen Regeln und Verbote zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie mit kantonalen Massnahmen. Diese sind aufgrund der Coronavirus-Lage im Kanton Aargau zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung notwendig. So werden im Aargau zusätzlich unter anderem Einkaufsläden, Märkte und Erotikbetriebe geschlossen und Treffen im öffentlichen Raum auf 5 Personen beschränkt. Die Aargauer Massnahmen kommen einem faktischen Teil-Lockdown gleich.


Für den Kanton Aargau gelten die vom Bundesrat und vom Regierungsrat neu beschlossenen Coronavirus-Schutzmassnahmen bereits ab Sonntag, 20. Dezember 2020, 24 Uhr, und sind bis am 22. Januar 2021 befristet. Zudem starten Mittelschulen und Berufsfachschulen nach den Weihnachtsferien mit einer Woche im Fernunterricht (siehe unten).


Der Bundesrat hat heute Freitagnachmittag, 18. Dezember 2020, die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie nochmals markant verstärkt. Der Kanton Aargau begrüsst diesen Schritt. Aufgrund der sehr hohen und weiter steigenden Ansteckungszahlen, speziell auch im Kanton Aargau, ist ein Zuwarten bis nach Weihnachten nicht zu verantworten; dies vor allem auch, um eine weitere Belastung der Spitäler und des Gesundheitspersonals zu vermeiden. Gleiches gilt für Heime und Betreuungseinrichtungen.


Es braucht nun einschneidende Massnahmen, um den starken Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen beziehungsweise die Infektionszahlen wieder zu senken. Dazu ist es notwendig, dass die Bevölkerung die angeordneten Vorgaben strikte einhält und die sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränkt. Die vom Bundesrat verschärften Massnahmen betreffen insbesondere Restaurants, Bars, Clubbetriebe sowie Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit-, Sport- und Wellnessbetriebe.


Der Regierungsrat hat aufgrund der Coronavirus-Lage im Kanton Aargau, insbesondere der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens, ergänzend zu den neuen Anordnungen des Bundesrates weitere Massnahmen auf kantonaler Ebene beschlossen, namentlich die Schliessung von Einkaufsläden. Dies auch, weil die Erfahrung von andern Kantonen zeigt, dass Schliessungen im Gastronomiebereich alleine nicht ausreichen, um eine markante Reduktion der Infektionszahlen beziehungsweise des im Vergleich mit andern Kantonen überdurchschnittlich höheren Reproduktionswertes zu bewirken.


Alle vom Bundesrat heute beschlossenen und vom Regierungsrat zusätzlich beschlossenen Massnahmen gelten im Kanton Aargau bereits ab Sonntag, 20. Dezember 2020, 24 Uhr und sind bis Sonntag, 22. Januar 2021 befristet.


Die Bestimmungen zur Umsetzung (Verordnungen, Allgemeinverfügungen, Merkblätter usw.) werden vom Kanton Aargau auf www.ag.ch/coronavirus kontinuierlich nachgeführt und aktualisiert.


Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe werden geschlossen

Restaurations-, Bar- und Clubbetriebe bleiben gemäss Bundesratsentscheid geschlossen. Ausgenommen sind Lieferdienste für Mahlzeiten, Betriebskantinen, Kantinen von Spitälern und Pflegeheimen (in beiden keine Gäste zugelassen) und Take-away-Betriebe sowie Restaurationsbetriebe in Hotels, die ausschliesslich Hotelgästen zur Verfügung stehen.


Ebenfalls ausgenommen sind Mensen oder Tagesstrukturangebote der obligatorischen Schulen, die ausschliesslich zur Nutzung von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen sowie Angestellten der Schule zur Verfügung stehen.


Bei allen Ausnahmen gelten betreffend die Öffnungszeiten die Vorgaben des Bundes.


Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit-, Sport- und Wellnessbetriebe werden geschlossen

Weiter hat der Bundesrat entschieden, dass Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit-, Sport- und Wellnessbetriebe geschlossen werden. Unter Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe fallen namentlich und nicht abschliessend Einrichtungen wie Kinos, Museen und Ausstellungshallen, Lesesäle von Bibliotheken und Archiven, Casinos und Spielhallen, Konzertsäle, Theater sowie geschlossene Bereiche von botanischen Gärten und Zoos.


Unter Sport- und Wellnessbetriebe fallen namentlich und nicht abschliessend Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder (ausgenommen Hotels mit ausschliesslichem Hotelgäste-Zugang).


Bei allen Ausnahmen gelten folgende Maximal-Öffnungszeiten: täglich von 6 bis 19 Uhr; am Sonntag sowie am 25. Dezember, 26. Dezember und 1. Januar ist zu schliessen.


Im Kanton Aargau werden auch Einkaufsläden geschlossen

Der Regierungsrat hat aufgrund der kantonalen Coronavirus-Lage im Kanton Aargau beschlossen, auch die Einkaufsläden ab Sonntag, 20. Dezember 2020, 24 Uhr, zu schliessen. Ausgenommen sind Lebensmittelläden und sonstige Läden (zum Beispiel Kioske, Tankstellenshops), die Lebensmittel oder andere Güter des dringenden und täglichen Bedarfs verkaufen.


Ausgenommen sind Lebensmittelmärkte im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen (Weihnachtsbaum-Verkäufe können durchgeführt werden; klassische Weihnachtsmärkte können nicht durchgeführt werden).


Ausgenommen sind auch Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel (z.B. Brillen und Hörgeräte), Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern, Reparatur- und Heimwerkergeschäfte, Blumenläden sowie Dienstleistungsanbieter wie Coiffeure, Physiotherapie-Praxen und so weiter.


Zulässig bleibt die Abholung bestellter Waren vor Ort.


Bei allen Ausnahmen gelten folgende Maximal-Öffnungszeiten: täglich von 6 bis 19 Uhr; am Sonntag sowie am 25. Dezember, 26. Dezember und 1. Januar ist zu schliessen.


Weitere zusätzliche kantonale Massnahmen

Der Regierungsrat hat in Ergänzung zu den vom Bundesrat festgelegten Regelungen und Verbote verschiedene Massnahmen auf kantonaler Ebene beschlossen. So sind spontane Versammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als 5 Personen im Kanton Aargau verboten.


Bordell- und Erotikbetriebe, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs werden geschlossen.


Informationen zum Schulwesen

  • Volksschule: Weiterhin Präsenzunterricht Die Volksschulen sind kein bedeutsamer Treiber der Epidemie. Sie nehmen den Unterricht nach den nun beginnenden Weihnachtsferien regulär am Montag, 4. Januar 2021 wieder auf. Alle bisherigen Schutz- und Hygienemassnahmen bleiben in Kraft. So gilt für die Lehrpersonen sowie die Schülerinnen und Schüler an der Oberstufe weiterhin eine Maskentragpflicht.

  • Mittel- und Berufsfachschulen: Eine Woche Fernunterricht Für die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen und Berufsfachschulen wird der Unterricht in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien bis am 8. Januar 2021 im Fernunterricht durchgeführt. So kann verhindert werden, dass allfällige Ansteckungen über die Festtage in die Schulen getragen werden. Zudem trägt diese Massnahme zur Reduktion der Mobilität im öffentlichen Raum bei. Ab Montag, 11. Januar erfolgt der Unterricht wieder als Präsenzunterricht. Wichtigstes Ziel ist, dass die Jugendlichen ihr Semester und ihre Promotion regulär abschliessen können.

  • Berufsschule für Gesundheit und Soziales Bereits letzte Woche wurden mit der Branche eine Ausnahme für die Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales (BFGS) beschlossen. Dort wird die Fernunterrichtsphase auf drei Wochen, bis am Freitag, 22. Januar 2021, erweitert, da die BFGS-Lernenden in ihrem Arbeitsumfeld teils täglich in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen kommen.

  • Sonderschulen und Betreuungseinrichtungen: Reduziertes Angebot An den Sonderschulen und Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen wird der Betrieb in der ersten Januarwoche nur reduziert wiederaufgenommen. Damit soll nach den Festtagen das Risiko für Ansteckungen insbesondere von Personen der Risikogruppe und des Personals gemindert werden, so dass der Betrieb besser sichergestellt werden kann.

Symbolbild von Ri Butov from Pixabay

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