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Covid-19-Betrugsverfahren schnell bearbeiten: Kanton Aargau braucht mehr Personal

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie haben der Bund und der Kanton Aargau verschiedene Massnahmen ergriffen und Hilfsprogramme geschaffen. Die unbürokratisch angebotenen und bewusst schnell ausgerichteten finanziellen Hilfen wurden teilweise auch rechtswidrig bezogen. Die Betrüger fliegen nun reihenweise auf. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit für die Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen, um die rund 400 Betrugsverdachtsfälle alleine im Kanton Aargau strafrechtlich zu verfolgen.


Departement Volkswirtschaft und Inneres / red.

Symbolbild von Barbara Eckholdt / pixelio.de


Bei den rund 400 Verfahren geht es um die strafrechtliche Verfolgung und Ahndung des unrechtmässigen Bezugs oder der unrechtmässigen Verwendung von Covid-19-Krediten, von Erwerbsersatz durch Selbständigerwerbende, von Kurzarbeitsentschädigung oder von kantonalen Hilfsgeldern. Mit den heute zur Verfügung stehenden Ressourcen bei der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft können diese Covid-19-Betrugsverfahren nicht rechtzeitig bearbeitet werden. Dies ist aber aus Sicht des Regierungsrats notwendig, wenn die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats auch gegenüber den vielen ehrlichen Hilfebeziehenden gewahrt werden soll.


Fälle sollen innert drei Jahren abgeschlossen werden

Die Bearbeitung der prognostizierten 400 Betrugsverfahren, die oft relativ komplex sind, soll innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden. Dafür sind bei der Staatsanwaltschaft sieben und bei der Kantonspolizei drei befristete Projektstellen erforderlich. Um die enge Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft zur effizienten Bearbeitung der Fälle sicherzustellen, ist die Errichtung eines spezialisierten Teams an einem gemeinsamen Standort in Buchs vorgesehen.


Der Finanzbedarf für die Projektstellen sowie die Mietkosten und die Infrastruktur beläuft sich auf insgesamt 4,596 Millionen Franken. Der Aargauer Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen entsprechenden Verpflichtungskredit.

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