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Covid-19-Betrugsverfahren: Ermittlungsteam hat Arbeit in Buchs aufgenommen

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie haben Bund und der Kanton Aargau verschiedene Massnahmen ergriffen und Hilfsprogramme aufgesetzt. Die unbürokratisch angebotenen und bewusst schnell ausgerichteten Hilfen wurden teilweise auch ungerechtfertigt beansprucht. Ein Ermittlungsteam aus Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei bearbeitet die rund 400 Betrugsverdachtsfälle gemeinsam. Im Juli 2022 haben sie einen gemeinsamen Standort in Buchs bezogen.

Symbolbild von Dieter Schütz / pixelio.de


Seit 1. Juli 2022 ermittelt ein Team aus Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei in Buchs gemeinsam gegen Personen, die unrechtmässig Unterstützung von Bund und Kanton zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für ihre Unternehmen bezogen haben. Dazu zählen der unrechtmässige Bezug oder die Verwendung von Covid-19-Krediten sowie der unrechtmässige Bezug von Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende, von Kurzarbeitsentschädigung und von kantonalen Härtefallgeldern.


Ziel ist es, die rund 400 Betrugsverdachtsfälle – so viel werden schätzungsweise im Aargau anfallen – zeitnah zu bearbeiten. Dafür hat der Regierungsrat eine Frist von drei Jahren gesetzt. Um dieses Ziel zu erreichen hat der Grosse Rat im November 2021 sechs zusätzliche Stellen bewilligt. "Der überwiegende Teil der Unternehmen hat während der Covid-19-Pandemie zu Recht Wirtschaftshilfen beansprucht. Das war gerechtfertigt und überlebensnotwendig", sagt Regierungsrat Dieter Egli, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI). "Die schnelle Bearbeitung der Betrugsverfahren ist deshalb besonders wichtig, um die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats gegenüber den vielen ehrlichen Hilfebeziehenden zu bewahren", sagt Egli weiter.


Bezug gemeinsamer Räumlichkeiten in Buchs

Mit dem Bezug der Räumlichkeiten in Buchs auf Anfang Juli 2022 konnte das Ermittlungsteam bestehend aus Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei die Bearbeitung der Fälle gemeinsam fortsetzen. Neben den erforderlichen Arbeitsplätzen stehen insbesondere zwei Einvernahmeräume zur Verfügung. Mit der örtlichen Nähe zum Dienst IT Forensik & Cybercrime der Kantonspolizei können die grossen Datenmengen ideal bearbeitet werden. "Dank der gemeinsam genutzten Räumlichkeiten können die spezialisierten Wirtschaftsermittler der Kantonspolizei und Fachkräfte der Kantonalen Staatsanwaltschaft ihre Ressourcen bestmöglich bündeln und die Zusammenarbeit weiter intensivieren", sagt Markus Gisin, Chef der Kriminalpolizei Aargau.


Ablauf und Arbeitsaufteilung

Hinweise zu auffälligen Transaktionen oder Strafanzeigen gehen von Banken, vom Konkursamt und aktuell vor allem von den Bürgschaftsgenossenschaften ein. Aufgrund solcher Verdachtsmeldungen prüft die Staatsanwaltschaft insbesondere die Umsatzzahlen der betroffenen Unternehmen. Je nach Situation werden unrechtmässig bezogene Gelder des Unternehmens sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt. Im Verlauf der Ermittlungen wird der eigentliche Sachverhalt geklärt und geprüft, ob weitere strafbare Handlungen vorliegen. So sind nebst dem Tatbestand des Betrugs auch allfällige Urkundenfälschungen und Geldwäschereihandlungen sowie Konkursdelikte zu prüfen.


Die fallführenden Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft werten die oft sehr umfangreichen Daten in enger Zusammenarbeit mit den polizeilichen Mitarbeitenden aus. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen werden die an den Delikten beteiligten Personen von Polizei und Staatsanwaltschaft befragt und mit dem Sachverhalt konfrontiert. Sind die Tatbestände erfüllt, wird je nach Strafmass Anklage beim zuständigen Gericht erhoben.

Die Suche nach dem Geld lohnt sich

Von den über 200 eingegangenen Betrugsverdachtsverfahren konnte bisher ein Viertel, mehrheitlich einfache Verfahren, erledigt werden. Die Deliktssumme beläuft sich aktuell auf 25 Millionen Franken. "Welcher Anteil der Deliktsumme gesamthaft sichergestellt werden kann, ist noch nicht abschätzbar", sagt Adrian Schulthess, Leiter der Kantonalen Staatsanwaltschaft. Nicht verwendete Geldbeträge sperrt oder stellt die Staatsanwaltschaft umgehend sicher. "Da die Beträge von beschuldigten Personen oft gar nicht für den Erhalt der Unternehmensexistenz benötigt worden sind, bestehen Chancen, zumindest einen Teil der Gelder wieder eintreiben zu können", so Schulthess weiter.

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