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Brandserie im Wasseramt: Obergericht lässt mutmasslichen Feuerteufel aus Gefängnis

Wird die Gesellschaft vor dem 33-jährigen mutmasslichen Feuerteufel aus dem Wasseramt geschützt? Nicht im Kanton Solothurn. Das Obergericht hat entschieden, den 33 Jährigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Nach elf Bränden, die erst vor wenigen Monaten stattfanden, erachtet das Gericht eine Wiederholungsgefahr als nicht gegeben.


Staatsanwaltschaft SO / red.

Archivbild der Kapo SO


Seit Anfang April kam es im Wasseramt zu zahlreichen Bränden, bei welchen Brandstiftung im Vordergrund steht (soaktuell.ch hat mehrfach berichtet). Die intensiven Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft haben schliesslich zur Festnahme eines Tatverdächtigen geführt. Es handelt sich dabei um einen 33-jährigen Schweizer.


Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatte das Haftgericht die Untersuchungshaft für den Beschuldigten verlängert. Der Beschuldigte hat zwischenzeitlich gegen den Entscheid des Haftgerichts über Verlängerung der Untersuchungshaft Beschwerde erhoben. Die zus tändigeBeschwerdekammer hat nun entschieden, den Beschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Das Obergericht bestätigte zwar den dringenden Tatverdacht in Bezug auf mindestens elf Brandereignisse, erachtet aber den Haftgrund der Wiederholungsgefahr, gestützt auf das

mittlerweile vorliegende psychiatrische Gutachten, als nicht gegeben.


Die Ermittlungen sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft weit fortgeschritten, der Zeitpunkt der Anklageerhebung ist noch nicht bekannt.

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