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Bei Wahlen im Kanton Solothurn wird versucht "Unruhe zu stiften"

Für den zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen vom 19. November wurden den Gemeinden vereinzelt falsche Wahlzettel zugestellt. Erste Abklärungen lassen auf einen Vorsatz schliessen.

Symbolbild von HAUK MEDIEN ARCHIV Alexander Hauk / pixelio.de


Im Vorfeld des zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen haben fünf Solothurner Gemeinden vereinzelt falsche Wahlzettel für den Weiterversand erhalten. Gesamthaft wurden im Wahlmaterial, Stand heute, 37 Listen der Nationalratswahlen und 3 Wahlzettel des ersten Wahlgangs der Ständeratswahlen gefunden. Erste Abklärungen lassen auf eine vorsätzliche Tat schliessen.


Korrekter Versand an die Wahlberechtigten sichergestellt

Die falschen Wahlzettel wurden frühzeitig erkannt. Der korrekte Versand der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten ist sichergestellt. Sämtliche Gemeinden wurden von der Staatskanzlei umgehend informiert und darauf hingewiesen, beim Verpacken besonders gut darauf zu achten, dass nur korrekte Wahlzettel versandt werden.


Trotz aller Bemühungen können im Einzelfall falsche Wahlzettel an die Wahlberechtigten gelangen. Wer falsche Wahlzettel erhält, ist gebeten, sich entweder bei der Gemeinde oder der Staatskanzlei zu melden.


Staatskanzlei prüft rechtliche Schritte

Bereits im Vorfeld zur Abstimmung über das Zentralgefängnis vom 22. Oktober waren rund 190 falsche Abstimmungszettel aufgetaucht. Die meisten davon konnten rechtzeitig von den Gemeinden aussortiert werden. Der Staatskanzlei sind lediglich zwei Fälle bekannt, bei denen falsche Stimmzettel an die Stimmberechtigten gelangten und von diesen ausgetauscht werden mussten. Bereits damals wurden umgehend Abklärungen eingeleitet.

Während bisher ein Versehen im Vordergrund stand, muss nun von einem Muster und damit von einem Vorsatz ausgegangen werden. Eine gezielte Manipulation im Sinne eines Wahlbetrugs ist für beide Urnengänge kaum vorstellbar: Es wurde offensichtlich weder die Vorlage noch eine kandidierende Person begünstigt oder benachteiligt. Zum heutigen Zeitpunkt wird eine Form von ungezielter Unruhestiftung bei einem externen Auftragsnehmer vermutet. Die Staatskanzlei prüft rechtliche Schritte.

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