top of page
Suche

Anklage wegen Betrug: Grosse Liebe kostete 4.5 Millionen Franken

In einem grossen Wirtschaftsstrafverfahren, in welchem ein Aktienkauf für insgesamt CHF 4.5 Mio. im Zentrum steht, hat die Staatsanwaltschaft Solothurn ihre Untersuchungen abgeschlossen und erhebt nun Anklage. Ein heute 36-jähriger und ein heute 42-jähriger Schweizer werden sich wegen mehrfachen Betrugs und weiterer Delikte vor Gericht zu verantworten haben.


Staatsanwaltschaft SO

Symbolbild von mohamed Hassan from Pixabay


Gemäss Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat ein heute 36-jähriger Schweizer nach Absprache mit seinem heute 42-jährigen Kollegen im Verlauf des Frühjahrs 2013 Kontakt mit einer vermögenden Frau aufgenommen und dieser die grosse Liebe vorgespielt. In der Folge haben sich die Beschuldigten gemeinsam das Vertrauen der Geschädigten erschlichen und ihr vorgespiegelt, eine Investition in das Unternehmen des heute 42-jährigen Schweizers sei lohnenswert. Konkret sollen die beiden Beschuldigten die Geschädigte arglistig über den tatsächlichen Wert einer Aktie, über die Zukunftsaussichten des betroffenen Unternehmens sowie über den Verwendungszweck des Kaufpreises getäuscht haben.


Die falschen Äusserungen der Beschuldigten glaubend, hat die Geschädigte schliesslich insgesamt CHF 4.5 Mio. investiert. Unmittelbar nach Eingang der Gelder hat der 42-jährige Schweizer den Grossteil dieser Gelder auf andere Konten weitergeleitet mit dem Zweck, diese für sich selber, den zweiten Beschuldigten sowie für weitere Dritte zu verwenden.


Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen in diesem grossen Wirtschaftsstrafverfahren nun abgeschlossen und erhebt Anklage gegen die beiden heute 36- und 42-jährigen Schweizer wegen mehrfachen Betrugs und weiterer Delikte.


Von den investierten Geldern konnten durch die Strafverfolgungsbehörden insgesamt rund CHF 3.3 Mio. sichergestellt werden. Die beiden Beschuldigten sind nicht geständig. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht von Dorneck-Thierstein steht noch nicht fest.

0 Kommentare
TWINT_Individueller-Betrag_DE.png
bottom of page