Aargau testet Corona-Impfkampagne in Apotheken
Die kantonale Impfkampagne will die Impfstandorte weiter ausbauen und startet dazu einen Testlauf für die Covid-19-Impfung in Apotheken. Sechs Impfapotheken bieten ab Ende Mai Impftermine in ihren eigenen Räumlichkeiten an. Die flächendeckende Ausweitung auf interessierte Apotheken soll voraussichtlich ab Anfang Juli 2021 anlaufen.
DGS
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Rund die Hälfte aller Aargauer Apotheken haben ihr Interesse bekundet. Zudem schreitet die Terminvergabe voran. Bereits heute haben alle Personen einen Termin erhalten, die sich im Januar registriert hatten.
Die Aargauer Apotheken haben in den vergangenen Monaten wichtige Unterstützung geleistet bei der Registrierung zur Covid-19-Impfung für Personen ohne Internetzugang und Mobiltelefon. Bald können die Apotheken auch Covid-19-Impfungen anbieten. Ende Mai startet die kantonale Impfkampagne einen entsprechenden Pilotversuch. Sechs Aargauer Apotheken nehmen die Impfung vor Ort vor. Ziel des Testlaufs ist es, gleich wie bei der Impfung in Arztpraxen, Erkenntnisse für den Vollbetrieb zu sammeln.
Ausbau der Impfkampagne ab Anfang Juli 2021
Voraussichtlich ab Anfang Juli 2021 kann sich die Aargauer Bevölkerung auch in Apotheken impfen lassen. Jede zweite Apotheke im Kanton hat im Februar 2021 ihr Interesse an der Covid-19-Impfung bekundet. Die Impfung in Apotheken ermöglicht den Kundinnen und Kunden eine bequeme und wohnortsnahe Impfung. Insbesondere für Personen ohne Hausarzt ist die Impfung in der Apotheke ein einfach zugängliches Angebot. Aargauer Impfapotheken, die die Covid-19-Impfung anbieten, werden ab Juli auf der Webseite www.impfapotheke.ch aufgeführt. Eine Anmeldung für Impfungen in den Apotheken ist derzeit nicht möglich, weder per Telefon noch per E-Mail. Wer möglichst rasch einen Impftermin erhalten möchte, sollte sich zusätzlich auch auf www.ag.ch/covid-impfanmeldung registrieren.
Zulassung als Impfapotheke
Apotheken, die über ein Bestätigungsschreiben gemäss Heilmittel- und Betäubungsmittelverordnung (HBV) verfügen und die entsprechenden Voraussetzungen einhalten, sind befugt, gesunde Personen ab 16 Jahren ohne ärztliche Verschreibung zu impfen. Im Januar 2021 hat der Aargauer Regierungsrat über eine Anpassung der HBV entschieden. Die Anpassung trat am 1. März 2021 in Kraft und erlaubt es Apotheken, in ihren Räumlichkeiten auch Covid-19-Impfungen für gesunde Erwachsene anzubieten. Voraussetzung für die Durchführung von Covid-19-Impfungen ist eine Meldebestätigung des Departements für Gesundheit und Soziales. Die Abklärungen über den Beitrag des Kantons an die Impfung in Apotheken sind noch im Gange. Der Kanton Aargau informiert die Apotheken, sobald die Abklärungen abgeschlossen sind.
Vergabe von Terminen schreitet voran
Der Kanton Aargau vergibt die Termine für die Covid-19-Impfung jeweils ungefähr eine Woche im Voraus. Seit heute Freitag haben alle Personen ihre Termine erhalten, die sich im Januar registriert hatten. Auch die Vergabe von Terminen für Personen, die sich im Februar auf www.ag.ch/covid-impfanmeldung registriert hatten, ist in vollem Gang. Auch sie sollten bis Ende Mai Termine erhalten, danach folgen alle Registrierten aus dem März und April. Auch wer sich heute registriert, sollte bis Ende Juli vollständig geimpft sein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Impfstofflieferungen so eintreffen wie angekündigt.
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