Aargau stellt Kapazitäten in Asylunterkünften für Flüchtlinge aus der Ukraine bereit
Der Aargauer Regierungsrat hat die Situation rund um die Ukraine besprochen und zeigt sich betroffen vom Schicksal der ukrainischen Bevölkerung. Der Regierungsrat spendet der Glückskette 200'000 Franken aus dem Swisslos-Fonds für Nothilfe zugunsten der leidenden Bevölkerung. Der Kanton Aargau ist bereit, die verfügbaren Kapazitäten in den Asyl- und Flüchtlingsstrukturen für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.
Symbolbild von Gerd Altmann / pixabay.com
Aktuell können rund 400 Plätze in kantonalen Unterkünften belegt oder durch Verdichtung der aktuellen Belegung geschaffen werden. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) bereitet sich vor, allfällige Aufträge des Staatssekretariats für Migration SEM betreffend die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen umzusetzen. Dies wird auch unter Einbezug der Gemeinden via der kantonalen Paritätischen Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) und dem kantonalen Koordinationsorgan im Asyl- und Flüchtlingswesen mit dessen bestehenden Fachausschüssen mit Gemeindevertretern erfolgen.
Gemäss Mitteilung des UNHCR vom 1. März 2022 sind rund 660'000 Personen aus der Ukraine auf der Flucht. Diese befinden sich aktuell zum grössten Teil in den Nachbarländern. Wie sich die Fluchtbewegungen aus der Ukraine auf den Kanton Aargau auswirken, lässt sich heute noch nicht konkret abschätzen. Der KSD steht mit dem verantwortlichen SEM in Kontakt und wird in Absprache mit dem SEM nötige Massnahmen ergreifen. So beabsichtigt der Kanton Aargau die Bereitstellung der verfügbaren kantonalen Kapazitäten für die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Diese beträgt rund 400 Plätze. Der KSD wird weitere Unterbringungsoptionen prüfen.
Zusammenarbeit Kanton und Gemeinden
Der Kanton Aargau wird die im Rahmen der letzten Flüchtlingskrise geschaffenen und nach wie vor bestehenden kantonalen Gremien nutzen, um die gemeinsame Aufgabe der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen mit den Gemeinden anzugehen. Dazu gehören die Paritätische Kommission Asyl- und Flüchtlingswesen (PAKAF) und das Koordinationsorgan Kanton–Gemeinden im Asyl- und Flüchtlingswesen (KOAF) mit den Fachausschüssen. Erste Sitzungen sind organisiert. Bei Bedarf werden weitere Arbeitsgruppen geprüft. Bereits sind auch erste konkrete Hilfsangebote von Verbänden und Privatpersonen in Prüfung.
Zuweisung erfolgt durch SEM
Der Kanton Aargau erhält vom SEM neben Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Ausländern auch Flüchtlinge zugewiesen. Kanton und Gemeinden sind (je nach Status) für die Unterbringung und Betreuung zuständig. Der Bund prüft derzeit verschiedene Optionen, um den Aufenthaltsstatus ukrainischer Staatsangehöriger bei einem länger andauernden Aufenthalt in der Schweiz zu regeln.
Ukrainische Staatsangehörige können sich bis zu 90 Tage visumsfrei im Schengen-Raum aufhalten. Das SEM hat die Kantone eingeladen, bei Bedarf pragmatische Lösungen zu finden, um den Aufenthalt von Ukrainerinnen und Ukrainern, die sich vorübergehend bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten oder deren bestehende Aufenthaltsbewilligung abläuft, möglichst unbürokratisch zu verlängern. Sie können in der Schweiz auch ein Asylgesuch zu stellen.
Private Hilfe für die Ukraine
Die Solidarität der Aargauerinnen und Aargauer mit der ukrainischen Bevölkerung ist spürbar. Bereits sind erste Anfragen und Angebote eingegangen. Die Rahmenbedingungen für private Angebote werden zurzeit geprüft. Betreffend private Unterbringung hält das SEM fest, dass von Bundesrecht wegen eine Privatperson ukrainische Staatsangehörige freiwillig und ohne Vergütung bei sich zu Hause aufnehmen kann, sofern die Unterbringung kostenlos ist. Wenn die Person gegen Bezahlung beherbergt wird, muss die Ankunft bei der örtlichen Polizei gemeldet werden.
Die Kontaktstelle Asyl- und Flüchtlingswesen (fluechtlingswesen@ag.ch) ist dabei, Fragen in Zusammenhang mit privater Hilfe zu sammeln und beantwortet Anfragen dazu. Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen auch unter www.ag.ch/fluechtlingswesen.
Comentários