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AutorenbildKanton Aargau

Aargau: Diese Corona-Massnahmen gelten ab morgen Samstag

Der Aargauer Regierungsrat hat aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung der Coronavirus-Krise verschiedene kantonale Massnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. Die Verordnung tritt am Samstag, 4. Dezember 2021, 6 Uhr, in Kraft.

Symbolbild von Alexandra Koch / pixabay.com


Zu den Massnahmen gehört eine Maskentragpflicht im öffentlichen Leben (Gastronomie, Unterhaltungs-, Sport-, Kultur- und Freizeitbetreibe, Veranstaltungen usw.) sowie in Schulen (ab 5. Primarschulklasse) und Kinderbetreuungseinrichtungen. Für Besuchende und Mitarbeitende in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt zusätzlich neu eine Zertifikatspflicht. Weiter wird eine allgemeine Sitzpflicht bei Konsumation (Gastronomie, Veranstaltungen usw.) im Innen- und Aussenbereich eingeführt. Wenn der Bundesrat in diesen Bereichen weitergehende Massnahmen beschliessen und in Kraft setzen sollte, so werden diese auch für den Kanton Aargau gültig sein. Der Regierungsrat hat zudem die Anpassung der Verordnung Härtefallmassnahmen (Gewinnbeteiligung) beschlossen.


Seit Mitte Oktober 2021 steigen auch im Kanton Aargau die Covid-19-Intektionszahlen stark an. Am 30. November 2021 lagen die täglichen Fallzahlen mit 686 so hoch wie noch nie. Die Intensivpflegestationen (IPS) sind zu über 80 Prozent ausgelastet, knapp 40 Prozent der derzeit auf den IPS behandelten Patientinnen und Patienten leiden an Covid-19. Die Aargauer Spitäler haben in den letzten Wochen bereits punktuell als Entlastungsmassnahme medizinisch notwendige, aber nicht dringende Eingriffe reduzieren müssen.


Aufgrund der hohen Dynamik bei den Fall- und anderen wichtigen Kennzahlen sowie im Hinblick auf die mit der neuen Virusvariante Omikron verbundenen Ungewissheiten und Risiken erachtet der Regierungsrat neue Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie als notwendig. Dies um die Gesundheitsversorgung für alle Aargauer Patientinnen und Patienten sicherzustellen sowie noch einschneidendere Einschränkungen mit negativen Auswirkungen für Wirtschaft und Gesellschaft zu vermeiden.


Regierungsrat stimmt kantonale Massnahmen auf Entscheide des Bundesrats ab

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom Mittwoch, 1. Dezember 2021, die Vorschläge des Bundesrats vom 30. November 2021 zur Kenntnis genommen und beraten. Ein grosser Teil der von der Landesregierung vorgeschlagenen Massnahmen deckt sich mit der Eventualplanung des Regierungsrats für den Eskalationsfall der Coronavirus-Krise.


Der Regierungsrat geht davon aus, dass der Bundesrat am 3. Dezember 2021 neue, nationale Massnahmen beschliessen wird. Die vom Regierungsrat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2021 beschlossenen kantonalen Schutzmassnahmen treten am Samstag, 4. Dezember 2021, 6 Uhr, in Kraft, damit sie rasch ihre Wirkung entfalten können.


Der Regierungsrat wird die Beschlüsse des Bundesrats analysieren und danach gegebenenfalls notwendig werdende Anpassungen der kantonalen Verordnung vornehmen. Die kantonalen Massnahmen bleiben solange in Kraft, wie dies von der epidemiologischen Lage her aus Sicht des Regierungsrats notwendig ist.


Massnahmen in den Bereichen Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur, Unterhaltung, Sport und Freizeit

Ab Samstag, 4. Dezember 2021, 6 Uhr, gilt im Kanton Aargau eine weitreichende Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und weiteren Bereichen. Dazu gehören

  • Innenräume von Diskotheken, Tanzlokale, Bars, Clubs, Restaurants;

  • Innenräume von Einrichtungen und Betrieben im Kultur-, Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbereich;

  • Innenräume von Veranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen;

  • Aussenbereiche von Veranstaltungen sowie von Fach- und Publikumsmessen ab 1000 Personen.

  • Für Restaurants und Restaurationsbereiche in Diskotheken, Tanzlokalen, Bars, Clubs und in Einrichtungen und Betrieben im Kultur-, Unterhaltungs-, Sport- und Freizeitbereich sowie an Veranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen ist im Innen- und Aussenbereich eine Sitzpflicht bei Konsumation von Speisen und Getränken vorgegeben.

Veranstaltungen sowie Fach- und Publikumsmessen ab 300 Personen müssen zudem neu beim Covid-19-Programm des Kantons gemeldet werden.


Betreffend Arbeitsplatz empfiehlt der Regierungsrat den Arbeitgebern, ihren Arbeitnehmenden Homeoffice zu ermöglichen sowie in Mehrpersonenbüros und vor Ort stattfindenden Sitzungen eine Maskentragpflicht vorzusehen. Die Meldung erfolgt über ein Formular auf der Webseite Vorgaben zu Veranstaltungen. Das Formular steht ab Freitag, 3. Dezember 2021 zur Verfügung.


Zertifikatspflicht und repetitives Testen in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen

Für Besuchende und Mitarbeitende mit Patientenkontakt von Spitälern und Kliniken, stationären Pflegeeinrichtungen und Betreuungseinrichtungen gilt ab Samstag, 4. Dezember 2021, 6 Uhr, eine Zertifikatspflicht. Dies um die besonders gefährdeten Personen (in erster Linie Patientinnen und Patienten und Bewohnerinnen und Bewohner) zu schützen. Betroffene Mitarbeitende, die über kein Zertifikat verfügen, müssen einmal wöchentlich am repetitiven Testen teilnehmen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zur Verfügung zu stellen. Sofern die Teilnahme über das kantonale Angebot des repetitiven Testens erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten. Für alle Besuchende und Mitarbeitende in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen gilt in Innenräumen ebenfalls eine Maskentragpflicht.


In besonderen Fällen dürfen Besuchende ohne Zertifikat eingelassen werden. Dazu gehören Besuche von Sterbenden und andere Fälle zeitlicher Dringlichkeit.


Maskentragpflicht in den Schulen und Kinderbetreuungsinstitutionen

Seit anfangs November häufen sich an den Aargauer Schulen erneut die Covid-19-Infektionsfälle. Besonders betroffen ist die Altersgruppe der Primarschulkinder (Jahrgänge 2009 bis 2014). Es sind Kinder, die sozial bereits aktiv sind, sich grossmehrheitlich aber noch nicht impfen lassen können. Aufgrund dieser Entwicklung und den Laborengpässen, die auch die konsequente Umsetzung des repetitiven Testens beeinträchtigen, hat der Regierungsrat beschlossen, die allgemeine Maskentragpflicht für die Schulen wiedereinzuführen. Sie gilt ab Samstag, 4. Dezember 2021, 6 Uhr, in allen Schulgebäuden (inklusive Unterrichtsräume) für alle sich dort aufhaltenden erwachsenen Personen sowie für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse der Primarstufe.


Die allgemeine Maskentragpflicht gilt auch für Mitarbeitende und Gruppen im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung, wobei schulpflichtige Kinder bis zur 4. Primarschulklasse nur dann eine Gesichtsmaske tragen müssen, wenn den Gruppen auch Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse angehören.


Bisher galt für die Durchführung von Schul- und Klassenlager sowie für mehrtägige Schulreisen mit Übernachtung die Empfehlung, von allen Teilnehmenden (Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, etc.) ab 16 Jahren ein Covid-Zertifikat (geimpft, genesen, getestet) und von den Schülerinnen und Schülern unter 16 Jahren ein negatives Testergebnis zu verlangen, sofern diese nicht geimpft oder genesen sind. Diese Empfehlung wird nun zur Vorgabe. Bei Lagern während der Unterrichtszeit haben Schülerinnen und Schüler, die kein Covid-Zertifikat oder keinen negativen Test erbringen können, ein Unterrichtsangebot an der Schule vor Ort wahrzunehmen.


Regierungsrat begrüsst grundsätzlich weitere Schutzmassnahmen auf nationaler Ebene

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Absichten des Bundesrats auf nationaler Ebene zusätzliche Regelungen einzuführen und ist mit den Vorschlägen grösstenteils einverstanden, zumal viele den aktuell beschlossenen kantonalen Massnahmen entsprechen.


Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit den Plänen des Bundesrats, für private Treffen in Innenräumen mit mehr als 10 Personen eine Zertifikatspflicht einzuführen und bei mehr als 30 Personen ein Schutzkonzept zu verlangen. Er sieht Probleme bei der Kontrolle und Durchsetzbarkeit und befürchtet vor den Feiertagen grössere Engpässe bei den Laborkapazitäten, wenn sich sehr viele Leute testen lassen wollen.


Falls aus epidemiologischer Sicht notwendig, würde der Regierungsrat stattdessen die Wiedereinführung von Personenzahl-Beschränkungen für private Treffen und Veranstaltungen befürworten. Er ist der Meinung, dass solche Beschränkungen rechtlich nach wie vor möglich sind.


Kantonale Regelung über die Gewinnbeteiligung bei Härtefallbeiträgen aufgehoben

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2021 beschlossen, bei Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken, die im Jahr 2021 einen Gewinn erzielen, auf die vollständige oder teilweise Rückforderung der Härtefallbeiträge zu verzichten. Die entsprechende Bestimmung der kantonalen Sonderverordnung 2 (SonderV 20-2) wird aufgehoben. Sie ist erst auf den 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Bei Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken hätte die Gewinnbeteiligung deshalb nur angewendet werden können, wenn die Härtefallbeiträge ab diesem Datum ausgerichtet worden sind. Eine rechtsgleiche Behandlung aller Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken wäre nicht möglich gewesen.


Damit wird die Gewinnbeteiligung nur bei Unternehmen mit einem Umsatz ab 5 Millionen Franken geprüft. Für diese Unternehmen ist die Gewinnbeteiligung durch den Bundesgesetzgeber im Covid-19-Gesetz vorgegeben.


Epidemiologische Lage verschlechtert sich

Zählte der Kanton Aargau im Oktober 2021 noch 2'217 Fälle von Infektionen mit dem Coronavirus, waren es im November 2021 bereits fast 10'000. Der Spitzenwert von Dezember 2020 von 11'486 Fällen in einem Monat war damit beinahe erreicht.

Am 30. November 2021 stiegen die täglichen Fallzahlen mit 686 auf einen neuen Spitzenwert. Der bisherige Spitzenwert vom Dezember 2020 lag bei 575.

Mittlerweile zeigt sich der Anstieg des Infektionsgeschehens auch in den Aargauer Spitälern. Derzeit werden 71 Personen auf der Covid-Station behandelt. 15 Personen sind es auf den Intensivpflegestationen (IPS). Das sind bereits wieder 39 Prozent aller derzeit belegten Betten auf der Intensivstation. Die Gesamtauslastung der IPS beträgt aktuell 81 Prozent. "Die Belegung der Spitalbetten hinkt den Fallzahlen stets hinterher, so dass sich die Situation in den Spitälern in den kommenden Tagen und Wochen weiter verschlechtern wird", kommentiert Christoph Fux, Infektiologe im kantonsärztlichen Dienst. Die hohen Fallzahlen widerspiegeln sich auch im repetitiven Testen. Die Positivitätsrate der getesteten Mischproben stieg von 3 Prozent (KW46) auf 4 Prozent (KW47). Dies entspricht einem neuen Spitzenwert seit Beginn des repetitiven Testens im Frühjahr 2021.


Ausbrüche in Pflegeheimen und Schulen

Nachdem es aufgrund der hohen Durchimpfungsrate in den Pflegeheimen lange sehr ruhig blieb, kam es in letzter Zeit wieder vermehrt zu Ansteckungen bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen und zu Spitaleinweisungen und Todesfällen. Durch die rasch voranschreitenden Auffrischungsimpfungen sollte dieses Risiko in Kürze markant abnehmen. "Wir stehen kurz davor, die Auffrischungsimpfungen in den Pflegeheimen grösstenteils abzuschliessen. Die Situation ist nicht vergleichbar mit jener vor einem Jahr. Es gelingt besser, die Ausbrüche unter Kontrolle zu bringen", hält Andre Rotzetter, Präsident des Verbands der Pflegeheime, fest. Im November gab es 23 Ausbrüche in Pflegeheimen.

In den Schulen ist die Situation schweizweit weiterhin sehr angespannt. Seit dem 1. November 2021 gab es 206 Ausbrüche in Schulklassen. Über 50 Schulklassen waren oder sind seit dem 1. November 2021 in Quarantäne.

Hohe Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen

Seit dem 4. November 2021 können sich Aargauerinnen und Aargauer ab 65 Jahren für die Auffrischungsimpfung anmelden. Seit dem vergangenen Freitag ist dies für alle Personen ab 16 Jahren möglich, deren Grundimmunisierung mindestens 6 Monate zurückliegt. Bisher haben knapp 100'000 Personen einen Termin gebucht, fast 55'000 Personen haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die Auffrischungsimpfung in den Aargauer Pflegeheimen ist zu 80 Prozent abgeschlossen.


In den Impfzentren gibt es noch immer freie Termine im Dezember. Die Abteilung Gesundheit ruft deshalb vor allem Seniorinnen und Senioren, Personen mit Vorerkrankungen und Mitarbeitende im Gesundheitswesen auf, möglichst rasch einen Termin zu buchen. Die Auffrischungsimpfung reduziert die Gefahr einer Ansteckung erheblich. Der Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf bleibt hingegen auch 6 Monate nach der Grundimmunisierung weiterhin hoch. Das zeigen auch die Zahlen der Belegung der Aargauer IPS. Seit dem 21. August 2021 wurden dort 67 Personen mit einer Covid-19-Erkrankung behandelt. Nur 3 von ihnen waren vollständig geimpft. Umso wichtiger ist es, dass sich ungeimpfte Personen möglichst rasch impfen lassen. Die Erstimpfungen waren zuletzt wieder rückläufig. In der Kalenderwoche 47 haben 2'187 Personen eine erste Impfung erhalten, in der Woche davor waren es 2'704 Personen.


Kapazitätsengpässe im Contact Tracing und beim Testen

Die sprunghaft angestiegenen Fallzahlen und der zusätzliche Aufwand bei Tracing von Einreisenden aus Ländern mit einer Verbreitung der Omikron-Variante belasten das Contact Tracing stark. Die Bearbeitung der Fälle dauert momentan je nach Situation zwei bis vier Tage. Eine Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden ist nicht gewährleistet. Nicht betroffen sind infizierte Personen. Sie erhalten weiterhin umgehend ihr Testresultat und begeben sich in Isolation. Sie sind aufgerufen, ihre Kontaktpersonen selbständig zu informieren. Diese begeben sich umgehend in Quarantäne, ausser sie sind geimpft oder genesen. Wartezeiten entstehen derzeit auch beim repetitiven Testen. Auch hier sind Testresultate normalerweise innerhalb von 24 Stunden verfügbar. Derzeit dauert dies meistens bis zu 48 Stunden. Grund dafür sind Engpässe beim Laborpartner des Kantons. Betroffen sind sowohl Betriebe wie auch Schulen. Derzeit sind verschiedene Verbesserungsmassnahmen in Prüfung oder bereits in Umsetzung.

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