SP Kanton Solothurn möchte Kantonsverfassung nach über 36 Jahren total revidieren
Vor über 36 Jahren wurde die heutige Solothurner Verfassung in Kraft gesetzt. Mit einem Auftrag an den Kantonsrat verlangt die Fraktion SP/junge SP nun eine Totalrevision der Solothurner Verfassung.
Fraktion SP/junge SP des Solothurner Kantonsrates
Rathaus in Solothurn. Bild Kanton SO
Die geltende Solothurner Verfassung wurde in der Volksabstimmung vom 8. Juni 1986 angenommen und vor mehr als 36 Jahren, am 1. Januar 1988, in Kraft gesetzt. In diesen fast 40 Jahren hat sich die Gesellschaft stark verändert und grundlegende Umwälzungen in Technologie, Wirtschaft und Umwelt haben stattgefunden. Weitere stehen bevor oder sind – wie die Digitalisierung, der Klimawandel oder die Demografie – aktuell gerade im Gang. Es ist nötig diese Entwicklungen in eine neue Kantonsverfassung aufzunehmen, damit die heutige Generation Einfluss auf das gemeinsame Zusammenleben im Kanton Solothurn nehmen kann, ist die SP-Fraktion überzeugt.
Im Rahmen einer Totalrevision kann das kantonale Verfassungsrecht sprachlich, systematisch und inhaltlich erneuert werden. Dabei stehen die gesamte Verfassung und nicht nur einzelne Teile davon, zur politischen Diskussion. Jede Generation soll die Möglichkeit haben, sich diesen Fragen zu stellen und Antworten darauf zu finden.
In diesem Zusammenhang ist es das Ziel, zusammen mit allen Bewohnerinnen und Bewohnern des Kantons eine neue Kantonsverfassung zu gestalten, die vom Volk letztlich mit grossem Mehr akzeptiert werden soll. Damit fördert eine Totalrevision der Kantonsverfassung auch die demokratische Beteiligung und Mitwirkung aller Einwohnerinnen und Einwohner.
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