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Rund 12 Kilogramm Kokain im Aargau sichergestellt: Zwei Türken in U-Haft

  • Autorenbild: Kanton Aargau
    Kanton Aargau
  • vor 2 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Den Aargauer Strafverfolgungsbehörden ist die Sicherstellung von rund 12 Kilogramm Kokain gelungen. Gegen zwei beschuldigte Männer aus der Türkei führt die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.


Oberstaatsanwaltschaft AG / Departement Volkswirtschaft und Inneres


Symbolbild von Colin Davis / unsplash.com
Symbolbild von Colin Davis / unsplash.com

Hausdurchsuchungen im Aargau


Die Strafverfolgungsbehörden wurden auf einen öffentlich-zugänglichen Kanal auf einem Messangerdienst aufmerksam, über welchen mutmasslich Betäubungsmittel zum Verkauf angeboten wurden. Im Zuge der Ermittlungen führten die Behörden Hausdurchsuchungen in Niederrohrdorf und Nussbaumen durch. Dabei konnten rund 12 Kilogramm Kokain, andere Betäubungsmittel wie Ketamin und MDMA, rund CHF 100'000.- Bargeld, Kryptovermögen sowie weitere Gegenstände, die für den Betäubungsmittelhandel bestimmt sind, sichergestellt werden.


Zwei aus der Türkei stammende Männer im Alter von 25 und 26 Jahren konnten im Zuge der Ermittlungen von der Kantonspolizei festgenommen und durch die Staatsanwaltschaft Baden in Untersuchungshaft versetzt werden. In der laufenden Strafuntersuchung werden den beiden Beschuldigten qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.


Betäubungsmittelhandel im digitalen Raum


Der vorliegende Fall steht exemplarisch für eine Entwicklung, welche die Strafverfolgungsbehörden zunehmend beschäftigt. Der Handel mit Betäubungsmitteln, mitunter auch in grösseren Mengen, findet längst nicht mehr in unbeobachteten Hinterhöfen oder dunklen Gassen statt. Deals zu illegalen Substanzen sind vor allem in digitalen Kommunikationsräumen und den sozialen Medien, die alltäglich genutzt werden und leicht zugänglich sind, hoch präsent.


Technisch anspruchsvolle Ermittlungen


Gleichzeitig zeigt sich vermehrt, dass beschuldigte Personen versuchen, deliktisch erlangte Vermögenswerte über Kryptowährungen oder andere digitale Strukturen dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Ermittlungen in diesem Bereich erfordern spezialisiertes technisches Fachwissen, die Auswertung komplexer digitaler Spuren sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbereichen innerhalb der Strafverfolgungsbehörden.


Im vorliegenden Verfahren waren aufgrund der technischen und finanziellen Komplexität des Sachverhalts neben der Staatsanwaltschaft Baden auch spezialisierte Mitarbeitende der Kantonalen Staatsanwaltschaft eingebunden.


Digitale Kriminalität verändert Ermittlungen


Verfahren im Bereich der digitalen Betäubungsmittelkriminalität entwickeln sich zunehmend zu technisch, finanziell und organisatorisch anspruchsvollen Ermittlungen. Der Aufwand beschränkt sich dabei längst nicht mehr auf klassische Polizeiarbeit oder einzelne Einvernahmen. Vielmehr sind häufig umfangreiche digitale Auswertungen, die Sicherung virtueller Vermögenswerte sowie die koordinierte Zusammenarbeit verschiedener Spezialistinnen und Spezialisten erforderlich.


Damit steigen auch die Anforderungen an personelle Ressourcen, technische Infrastruktur und spezialisierte Aus- und Weiterbildungen innerhalb der Strafverfolgungsbehörden kontinuierlich an.


Mit der Sicherstellung von rund 12 Kilogramm Kokain ist den Strafverfolgungsbehörden ein bedeutender Ermittlungserfolg im Kampf gegen den illegalen Drogenhandel gelungen.


Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für die beiden Beschuldigten.

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