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Rettungsmassnahmen für das Stahlwerk Gerlafingen

Die kantonsrätliche Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission stimmt einstimmig für zwei im Kantonsrat erheblich erklärte dringliche Aufträge, welche Rettungsmassnahmen für das Stahlwerk Gerlafingen fordern.

Bild zVg. Stahl Gerlafingen


Hintergrund: Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat diese Woche an die eidgenössischen Räte appelliert, insgesamt vier Vorstösse in der Dezembersession gutzuheissen, damit das Stahlwerk in Gerlafingen weiterbetrieben werden kann. Die Regierung ist der Meinung, dass der Erhalt des Betriebs hohe «volkswirtschaftliche Priorität» hat. Im Stahlwerk Gerlafingen werden übe die Hälfte des anfallenden Stahlschrotts aus der Schweiz klimaneutralem Baustahl verarbeitet. In der vergangenen Woche haben die Verantwortlichen in Gerlafingen entschieden, auf eine neuerliche Massenentlassung zu verzichten, sofern Bundesbern umfassende Hilfe verspricht.


Im November erklärte der Kantonsrat zwei parlamentarische Aufträge dringlich, welche den Erhalt des Stahlwerks Gerlafingen fordern. Die beiden Vorstösse der FDP und der SP fordern den Regierungsrat auf, entsprechende Rettungsmassnahmen zu ergreifen. Die UMBAWIKO hat einstimmig dem Antrag des Regierungsrats zugestimmt, die beiden Vorstösse erheblich zu erklären.


Zusammen mit Bund, Gemeinden, Stahlwerk, Personal und weiteren Akteuren soll der Regierungsrat alles in seinem Kompetenzbereich unternehmen, um den Weiterbetrieb des Stahlwerks Gerlafingen sicherzustellen. Eine Massnahme ist, die Kurzarbeitsentschädigung über 18 Monate hinaus zu verlängern und Optionen zur Verbesserung der Liquidität zu prüfen.

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