Olten: Nun gehts um Projektierung der neuen Liegenschaften an der Kirchgasse
Die Liegenschaften an der Kirchgasse 8 und 10 in Olten, die sich im Eigentum der Einwohnergemeinde befinden, weisen einen dringenden Erneuerungsbedarf auf. Zudem benötigt das Kunstmuseum Olten zeitgemässe Flächen und Infrastruktur für Sammlung und Ausstellungen. Aus diesem Grund hat das Parlament im September 2020 beschlossen, dass das Kunstmuseum in die Liegenschaft Kirchgasse 10 verlegt und beide Liegenschaften zweckmässig ergänzt und erneuert werden sollen. Nach Abschluss des Architekturwettbewerbes und einer Projektüberarbeitung ist nun für die weitere Bearbeitung ein Kredit von 2,5 Mio. Franken für die Projektierung des neuen Kunstmuseums und für die Entwicklung der Liegenschaft Kirchgasse 8 erforderlich, über den das Gemeindeparlament am 23. Juni befinden wird.
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Siegerprojekt «Vedo dove devo» aus Sicht Munzingerplatz. (Illustration zVg. Stadt Olten)
Die Einwohnergemeinde Olten unterhält drei eigenständige, traditionsreiche Museen: das Historische Museum (1900), das Kunstmuseum (1902) und das Naturmuseum (1872). Sie sind aktiv in Planung, Konzeption und Realisierung von Dauer- und Sonderausstellungen, weiteren Bildungs- und Vermittlungstätigkeiten (Museumspädagogik, Kurse, Vorträge, Exkursionen, Führungen und Publikationen), Informationsdienstleistungen als Auskunftsstelle, Erhaltung und Ausbau der Sammlungen im Sinne des Kulturgüterschutzes, Fachdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit. Ein erster Schritt zur Abdeckung des seit vielen Jahren bestehenden Erneuerungsbedarfs konnte im November 2019 mit der Eröffnung des Hauses der Museen mit zwei städtischen – dem Historischen und dem Naturmuseum – und dem kantonalen Archäologischen Museum abgeschlossen werden.
Teil der aktuellen Vorlage zum Projektierungskredit ist nun das dritte städtische Museum, das Kunstmuseum, das in die Liegenschaft Kirchgasse 10 wechseln soll. Zudem gilt es über die Entwicklung der dadurch freiwerdenden Liegenschaft Kirchgasse 8 als Wohn- und Geschäftshaus zu entscheiden. Die Erneuerung des Kunstmuseums basiert auf einem mit 37:0 Stimmen beschlossenen Auftrag des Gemeindeparlamentes vom 24. September 2020, welcher für das neue Kunstmuseum den Standort, das Raumprogramm und einen Kostenrahmen vorgab. In der Zwischenzeit wurde ein Architekturwettbewerb, mit dem Ziel, den Generalplaner mit dem überzeugendsten Konzept für die beiden sanierungsbedürftigen Liegenschaften zu finden, abgeschlossen und das Siegerprojekt «Vedo dove devo» der Öffentlichkeit präsentiert. Auf der Basis des Juryberichts erfolgte nach Abschluss des Verfahrens eine Projektoptimierung für den Museumsbereich. Dabei wurden die Erkenntnisse aus dem Wettbewerb bezüglich Betrieb und Funktionalität sowie Flächeneffizienz und Kostenvorgabe angewendet. Das Kostenziel konnte insbesondere durch den Verzicht auf das zweite Untergeschoss und die ursprünglich vorgesehene vollständige Unterkellerung der Liegenschaft Kirchgasse 10 erreicht werden.
Durch Anbauten Nutzflächen vergrössern
Die Erhaltung und Weiterentwicklung des Kunstmuseums ist eine städtische Aufgabe, was auch die Politik mehrfach bestätigt hat. Neben dem Vermittlungsauftrag werden die Mittel dafür verwendet, um die eigene Sammlung als Teil des kulturellen Gedächtnisses der Stadt Olten sicherzustellen und sinnvoll zu ergänzen. Ein Raum- und Betreuungsaufwand besteht also auch ohne Ausstellungsräume, der unmittelbare Nutzen für die Bevölkerung wäre dann aber massiv eingeschränkt. Als Zielsetzung für die künftige Ausrichtung des Kunstmuseums wurde festgelegt, dass das neue Museum klein, aber fein sein soll: Der Betrieb (Personal, Sammlungsbetreuung, Ausstellungsprogramm) soll sich nach dem Umbau nicht ändern. Die Ausstellungsräume sollen in Zukunft so angeordnet sein und bespielt werden, dass auch während Ausstellungsaufbauten ein durchgehender Ausstellungsbetrieb möglich ist. Und es braucht sowohl mehrere kleinere Ausstellungsräume für thematische Einheiten wie auch einen grosszügigen Ausstellungsraum für grössere Werke im geplanten Anbau.
Die durch die Verschiebung des Kunstmuseums freiwerdende Liegenschaft Kirchgasse 8 soll weitestgehend erhalten und in Richtung Munzingerplatz ebenfalls durch einen Anbau ergänzt werden. Zum einen entspricht dies der geforderten qualitativen Siedlungsentwicklung nach innen, zum anderen erhöht es durch die Flächenvergrösserung insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten im Erdgeschoss. Dort wurden für den Wettbewerb eine Gastronomienutzung sowie eine kleine Ladenfläche angedacht, die auch als Marktstände ausformuliert werden kann. Im ersten Obergeschoss sollen Dienstleistungsflächen angeboten werden und darüber total 7 Wohnungen (1 x 4.5 Zimmer, 3 x 3.5 Zimmer, 3 x 2.5 Zimmer), welche sich im 3. Obergeschoss eine Gemeinschaftsterrasse teilen.
Für die Entwicklung der Liegenschaft an der Kirchgasse 8 standen drei Möglichkeiten zur Disposition: die Vergabe an Dritte via Baurecht oder via Verkauf – oder die Einwohnergemeinde investiert selber auf Basis des Wettbewerbsprojektes mit dem Ziel eines Mehrwertes für die Stadtentwicklung. Der Stadtrat hat zuerst die Variante «Abgabe im Baurecht» im Rahmen eines Investorenwettbewerbs geprüft, um die Kernkompetenzen einer professionellen Entwicklerin zielgerichtet einzubinden. Trotz einer professionell begleiteten Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und aktiver Vermarktung ging kein Angebot für das Baurecht ein. Daher soll nun die Variante «Eigenerstellung» auf Basis des Wettbewerbsresultats umgesetzt werden. Für eine Entwicklung und Investition durch die Stadt selber spricht, dass es sich um einen zentralen Standort in Olten handelt, dieses Vorgehen eine optimale Koordination mit der städtischen Investition ins Kunstmuseum erlaubt und sich eine Rendite erwirtschaften lässt. Sie kann jedoch nur umgesetzt werden, wenn das Kunstmuseum in die Liegenschaft an der Kirchgasse 10 umziehen kann.
Wichtige Rolle in der Stadtentwicklung
Die Liegenschaften an der Kirchgasse 8 und 10 spielen aufgrund der Lage und der Nutzung eine wichtige Rolle in der Stadtentwicklung. Sie weisen einen grossen Sanierungsbedarf aus. Das Kunstmuseum ist eine städtische Institution mit kantonaler und nationaler Ausstrahlung, welche es zu erhalten gilt und für welche mit der Liegenschaft Kirchgasse 10 ein idealer Standort zur Verfügung steht.
Das vorliegende Projekt setzt die Anforderungen nach Ansicht des Stadtrates vorbildlich um und leistet mit der Aufwertung der Innenstadt auch über den eigentlichen Auftrag hinaus einen wertvollen Beitrag für das zukünftige Stadtleben. Die Stadt hat die Chance, ein Projekt umzusetzen, das ideal auf die Anliegen des städtischen Kunstmuseums zur verbesserten Nutzung seines Potenzials eingeht, sich hervorragend in die Innenstadt einfügt und sich in Bezug auf die Kosten moderat verhält. Und es ermöglicht auch, mit der neuen Nutzung für die durch den Umzug des Kunstmuseums freiwerdenden Liegenschaft, nach der Neugestaltung der Kirchgasse im Jahr 2013 einen weiteren Beitrag der öffentlichen Hand an das Vorhaben «Neue Kirchgasse 2.0» inklusive Attraktivierung der Aussenräume zu leisten.
Bei einer Ablehnung der Vorlage verbessert sich die Situation hinsichtlich des dringenden Handlungsbedarfs nicht. Die zwei dringend sanierungsbedürftigen Liegenschaften mit hohem Investitionsbedarf und fehlenden Entwicklungsmöglichkeiten würden bestehen bleiben und könnten somit das Potential für eine positive Entwicklung der Kirchgasse und damit der Innenstadt nicht ausschöpfen. Der Stadtrat beantragt daher dem Gemeindeparlament, dass dieses Projekt unbedingt im vorliegenden Umfang und zeitnah weiterentwickelt werden soll. Bereits im August soll dann die Projektierungsphase beginnen, so dass der Baukredit im Juni 2023 dem Gemeindeparlament und im Oktober 2023 dem Volk unterbreitet werden kann. Die Realisierung des Umbaus der Liegenschaften Kirchgasse 8 und 10 soll im Juni 2024 beginnen und Ende 2025 abgeschlossen werden.
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