Neuer Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau
Der Aargauer Regierungsrat hat Daniel Lang zum neuen Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Departements Volkswirtschaft und Inneres gewählt. Er folgt per 15. August 2022 auf Thomas Buchmann, der auf diesen Zeitpunkt hin in Pension geht.
Neuer Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Aargau: Daniel Lang (Bild zVg.)
Daniel Lang wird neuer Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Der 53-Jährige verfügt über Erfahrung in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung. Er war als Projektleiter am Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen tätig, wo er im Jahr 2007 in Wirtschaftswissenschaften promovierte (Dr. oec. HSG). Anschliessend leitete er bei der Migros Bank Aufbau und Betrieb der Abteilung Produktmanagement, später die Abteilung Compliance. In den letzten Jahren hatte er die Verantwortung für eine RAV-Region im Kanton Zürich inne, aktuell ist er Leiter der Arbeitslosenversicherung im Kanton St. Gallen.
Stellenantritt per 15. August 2022
Daniel Lang wird seine Funktion per 15. August 2022 antreten. Aufgrund seiner bisherigen Erfahrung sowie seiner Kompetenzen und Persönlichkeit verfügt Daniel Lang über beste Voraussetzungen, um zusammen mit seinen Mitarbeitenden die erfolgreiche Arbeit des AWA weiterzuführen und das Amt in einem dynamischen Umfeld weiterzuentwickeln. Der bisherige AWA-Leiter, Thomas Buchmann, geht nach 19 Jahren Tätigkeit für den Kanton Ende Juli 2022 in Pension.
Regierungsrat Dieter Egli freut sich auf die Zusammenarbeit mit Daniel Lang als neuem AWA-Leiter und wünscht ihm jetzt schon einen guten Start. Er dankt Thomas Buchmann für den jahrelangen engagierten Einsatz für das AWA und vor allem für die Aufbauarbeit in wichtigen Themen der arbeitsmarktlichen Integration.
Aufgaben des AWA
Zum AWA gehören einerseits die regionalen Arbeitsvermittlungen, die Stellensuchende beraten und vermitteln und mit spezifischen Massnahmen die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. Andererseits gewährt die kantonale Arbeitslosenkasse Entschädigungen zur Verhinderung von finanziellen Notlagen von Stellensuchenden. Weiter obliegt dem AWA die Kontrolle über die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften im Arbeitsmarkt sowie die Aufsicht über Industrie und Gewerbe, namentlich hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
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