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Kaum Lohndiskriminierung bei Solothurner Spitäler AG

Die Solothurner Spitäler AG (soH) hat die Löhne ihrer Angestellten basierend auf der Lohngleichheitsstudie des Bundes auf nicht erklärliche Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen überprüfen lassen. Das Ergebnis, das durch die Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungsgesellschaft BDO Visura geprüft wurde, zeigt, dass die Lohnunterschiede bei der soH deutlich unter der Toleranzschwelle liegen und es somit kaum eine systematische Lohndiskriminierung gibt.


Solothurner Spitäler AG

Foto zVg. soH


Die Lohngleichheitsprüfung basiert auf dem Selbstprüfungswerkzeug Logib des Bundes. Sie dient dazu, den Lohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anhand von persönlichen Qualifikationsmerkmalen (Ausbildung, Dienstalter und potenzielle Erwerbserfahrung), von arbeitsplatzbezogenen Faktoren (Betriebliches Kompetenzniveau und berufliche Stellung) sowie anhand des Geschlechts zu erklären. Bei sonst gleichen Bedingungen kann anhand dieser Methode ermittelt werden, welche Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern in einem Unternehmen bei vergleichbaren persönlichen und berufsbezogenen Merkmalen bestehen.


Die Ergebnisse der soH zeigen einen kleinen Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern, der nicht mit objektivierbaren Kriterien zu begründen ist. Die vom Beschaffungswesen des Bundes angewandte Toleranzschwelle liegt bei 5 Prozent. Bei allen Werten unter dieser Schwelle wird keine Lohndiskriminierung vermutet. Das Ergebnis der soH weist einen Lohnunterschied von 1,3 Prozent zugunsten der Männer auf und entsprechend besteht bei der soH kaum eine systematische Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern. Dieses erfreuliche Resultat ist auch dank der langjährigen Bemühungen zur Gleichstellung von Frau und Mann zustande gekommen.


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