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Kanton Solothurn: Reaktionen auf Steuerstrategie 2030 sehr positiv

  • Autorenbild: Redaktion soaktuell.ch
    Redaktion soaktuell.ch
  • vor 26 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Die vom Solothurner Regierungsrat präsentierte Steuerstrategie 2030 ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Standortattraktivität des Kantons. Darin sind sich fast alle einig. Ist der Kanton Solothurn doch steuerlich sehr unattraktiv geworden - weil sich alle anderen verbessert haben. Die ersten Reaktionen zeigen, dass aber schon noch Fragen offen bleiben.


Symbolbild von Gerd Altmann Shapes AllSilhouettes.com / pixelio.de
Symbolbild von Gerd Altmann Shapes AllSilhouettes.com / pixelio.de

Ausgeglichen sollen die tieferen Einkommenssteuern durch höhere Vermögenssteuern und einer Erhöhung der Katasterwerte werden. Der KMU- und Gewerbeverband macht deutlich, dass Familienunternehmen oftmals über hohe gebundene Unternehmenswerte (z.B. Immobilien oder Maschinen) verfügen. Höhere Vermögenssteuern können deshalb familiengeführte KMU gefährden, da die Familie die benötigten liquiden Mittel gar nicht aufbringen kann. Ein Grossteil der KMU sind zudem Einzelfirmen, welche nach den Tarifstufen der Natürlichen Personen besteuert werden. Sie versteuern ihre Liegenschaften nach dem Katasterwert und sind von der Erhöhung der Katasterwerte stark betroffen. Damit die Steuerstrategie 2030 tatsächlich zur verabschiedeten Standortstrategie 2030 beiträgt, braucht es aus Sicht des KGV SO eine ausgewogene Umsetzung für natürliche und juristische Personen ohne zusätzliche Belastungen für KMU und Familienunternehmen.


Die SP des Kantons Solothurn ist hin- und hergerissen. Auf der einen Seite befürchtet sie erneute Sparmassnahmen in Bereichen, in denen die Zitrone längst ausgepresst ist, auf der anderen Seite begrüsst sie positive Ansätze. Die SP sieht Entlastungen bei hohen Einkommen als absolut nicht angezeigt an. Deren

Steuerbelastung lag bisher bereits im Mittelfeld. Daher dürfen die Entlastungen und damit auch

die Steuerausfälle sicher nicht grösser werden. Zudem müssen die Mehreinnahmen aus den

Erhöhungen von Katasterwert, Grundstückgewinn- und Vermögenssteuer zwingend die

Mindereinnahmen wieder gut machen, damit die Steuerstrategie haushaltsneutral umgesetzt

wird. Sonst stimmt die Ausgewogenheit nicht und es kommt zu besagten Sparmassnahmen.


Ähnlich äussern sich die GRÜNEN Kanton Solothurn. Mit dem vorgeschlagenen Umbau bei den Einkommenssteuern überschiesst der Regierungsrat massiv, sind sie überzeugt. Die GRÜNEN lehnen das neue System, das kaum eine Progression beinhaltet deshalb entschieden ab. Die vorgeschlagenen Tarife widersprechen krass den bundesgesetzlichen Vorgaben, nach welchen die Steuern gemäss den wirtschaftlichen Verhältnissen erhoben werden müssen. Mit den vorgeschlagenen Tarifen

würde eine Person mit einem Einkommen von einer Million Franken um ca. 33'000 Franken entlastet, eine Person mit 50'000 Franken Einkommen würde aber nur um knapp 1'300 Franken entlastet (Staat +

Gemeinde). Eine solche Umverteilung ist nicht akzeptabel, sind die GRÜNEN überzeugt. Die GRÜNEN Kanton Solothurn begrüssen hingegen, dass der Regierungsrat dafür Vermögen höher besteuern will.


Die Solothurner Handelskammer (SOHK) begrüsst die Stossrichtung der vorgestellten Finanz- und Steuerstrategie 2030 des Solothurner Regierungsrats. Die geplante Entlastung bei den Einkommenssteuern ist aus Sicht der Wirtschaft ein wichtiger und mutiger Schritt zur Stärkung der Standortattraktivität des Kantons Solothurn. Gleichzeitig erwartet die SOHK, dass der Regierungsrat diesen Mut künftig auch bei den Unternehmenssteuern zeigt.


Besonders kritisch beurteilt der Hauseigentümerverband HEV SO die folgenden Punkte: Erstens führt eine buchhalterische Aufwertung des Liegenschaftsbestands zu gravierenden Einbussen im interkantonalen Finanzausgleich. Die Mindereinnahmen dürften sich für den Kanton auf rund 40 Millionen Franken pro Jahr belaufen, wie eine Anfrage des Verbandspräsidenten im Kantonsrat schon vor geraumer Zeit offenlegte. Das droht, wenn die Strategie langfristig nicht aufgehen sollte, zu Steuererhöhungen für den Mittelstand zu führen. Zweitens haben sich die meisten Personen mit Haus- und Grundeigentum einen Lebenstraum verwirklicht und diesen mit einer Hypothek finanziert. Sie dürfen ebenso wenig bestraft werden, wie betagte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, deren Ergänzungsleistungsanspruch durch die Vermögensaufwertung wegfallen könnte. Der Kanton wird entsprechend aufzeigen müssen, dass diese Befürchtungen nicht zutreffen.


Strompreise im Kanton Solothurn entscheiden zunehmend über Standortwahl


Unter dem Strich kann man sagen, dass dem Regierungsrat mit dieser Steuerstrategie ein guter Wurf gelungen ist, den man aktiv weiterverfolgen muss. Im gleichen Atemzug muss die Solothurner Regierung aber auch etwas gegen die gewaltigen Unterschiede der Strompreise in den solothurnischen Gemeinden unternehmen. Einfach zu sagen, dass man nicht zuständig sei, funktioniert nicht mehr. Was nützt es, wenn eine Familie wegen der Steuerstrategie pro Jahr 1300 Franken weniger Steuern bezahlen muss, wenn sie gleichzeitig 1300 Franken mehr für den Strom abdrücken muss, nur weil sie in einer Gemeinde lebt, in der eine konzept-, zukunftsverhindernde und strategielose Elektra am Werk ist.


Die Preisunterschiede beim Strom sind im Kanton Solothurn (zweitteuerste Strompreise der Schweiz, teilweise werden Investitionen in Photovoltaikanlagen bewusst verhindert) so gewaltig, dass unter Umständen alle anderen Massnahmen der Regierung zur Verbesserung der Standortattraktivität verpuffen. Bei den Strompreisen hat der Kanton Solothurn ein gewaltiges Standortproblem. Hier muss der Kanton Solothurn regulierend eingreifen, denn die überforderten Elektras sind dazu offensichtlich nicht in der Lage und freien Markt haben wir auch nicht, der es regulieren könnte.


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