Kaninchenseuche: Vier Fälle im Aargau
- Kanton Aargau
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Im Kanton Aargau sind in den letzten Wochen vermehrt Fälle der viralen hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen (VHK) aufgetreten. Zum Schutz vor dieser meist tödlich verlaufenden Kaninchenseuche empfiehlt der Veterinärdienst allen Kaninchenhalterinnen und -haltern, ihre Tiere regelmässig impfen zu lassen.
DGS

Seit Mitte März wurden im Aargau vier Fälle der viralen hämorrhagischen Krankheit der Kaninchen (VHK) nachgewiesen. Die VHK ist eine für Haus- und Wildkaninchen sehr ansteckende Viruserkrankung, die in der Regel tödlich endet. Zu den Symptomen gehören Teilnahmslosigkeit, Atembeschwerden, Koordinationsstörungen bis hin zu Krämpfen und Blutungen aus der Nase.
Die VHK wird direkt von Tier zu Tier übertragen, aber auch indirekt, das heisst über kontaminierte Gegenstände, durch den Menschen oder durch Insekten. Für Menschen ist die Tierseuche VHK nicht gefährlich. Das Virus kann in trockener Umgebung und bei tiefen Temperaturen monatelang ansteckend bleiben. Der Einschleppungsweg in eine Tierhaltung ist damit oftmals nicht nachvollziehbar.
Was können Kaninchenhalterinnen und -halter tun?
Der wirksamste Schutz vor einer Erkrankung an VHK ist eine Impfung – die Impfung schützt jedoch nicht immer vor einer Übertragung. Kaninchen sollen deshalb regelmässig gegen VHK geimpft werden. Für weitere Informationen zu Krankheit, Impfung und Impf-Abständen sollen sich Halterinnen und Halter an ihre Tierarztpraxis wenden. Des Weiteren empfiehlt sich die Einhaltung von Biosicherheits- und Hygienemassnahmen. Neu zugekaufte Kaninchen sollten für einige Tage abgesondert in einem anderen Raum untergebracht und gut beobachtet werden, bevor sie in bestehende Kaninchenhaltungen integriert werden.
Meldepflichtige Tierseuche
Die VHK gilt als zu überwachende Tierseuche und unterliegt der Meldepflicht. Halterinnen und Halter sind verpflichtet, VHK-verdächtige Krankheitsanzeichen unverzüglich einer Tierärztin oder einem Tierarzt zur weiteren Abklärung zu melden.
Für die Kremation von kleinen Heimtieren stehen im Kanton Aargau zwei Tierkrematorien in Seon und Schafisheim zur Verfügung. Tote Kaninchen können zudem in den lokalen Sammelstellen der Gemeinden deponiert werden. Bei den Sammelstellen kreuzen sich die Wege vieler Tierhaltenden. Zum Schutz der eigenen Tiere empfiehlt der Veterinärdienst allen Tierhaltenden nach einem Besuch der Sammelstelle die Hände zu waschen und zu desinfizieren, Kleider und Schuhe zu wechseln und zu waschen respektive die Schuhe zu desinfizieren.
