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AutorenbildKanton Aargau

Im Aargau kann man "Geimpft"-Zertifikate beantragen. Kanton Solothurn schläft noch.

Rund 160’000 zweifach geimpfte Personen können Covid-"Geimpft"-Zertifikat beantragen

Ab heute Dienstag, 15. Juni 2021, steht doppelt geimpften Aargauerinnen und Aargauern das Covid-Zertifikat zur Verfügung. Das "Genesen"-Zertifikat für Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, kann seit gestern beim Bund beantragt werden. Damit vollzieht der Kanton Aargau den ersten Schritt in der Einführung der Covid-Zertifikate. Weitere Personengruppen folgen in den kommenden Wochen.

Screenshots Covid-Zertifikate (Bild: BAG)


Letzte Woche startete der Kanton Aargau die Pilotphase für die schrittweise Einführung von Covid-Zertifikaten. Der erste Schritt konnte nun erfolgreich abgeschlossen werden. Ab heute können Aargauerinnen und Aargauer, die zwei Impfdosen erhalten haben, "Geimpft"-Zertifikate beantragen. Schätzungsweise erfüllen aktuell rund 90 Prozent der bereits vollständig immunisierten Bevölkerung – zirka 160'000 Personen – diese Kriterien. Es spielt keine Rolle, ob die Impfungen in einem Impfzentrum, bei einem Hausarzt oder in einer Apotheke erfolgt sind. Die Bestellung verläuft für alle identisch.


Die Covid-Zertifikate können auf www.ag.ch/covid-zertifikat beantragt werden. Auf dieser Seite finden Aargauerinnen und Aargauer auch laufend aktualisiert alle Informationen zu den verschiedenen Zertifikaten.


"Genesen"-Zertifikate können beim Bund bestellt werden

Ebenfalls aktiv ist der Link zum Webportal des Bundes zur Beantragung von "Genesen"-Zertifikaten. Ein "Genesen"-Zertifikat bestätigt, dass sie von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das Bundesamt für Gesundheit hat folgende Voraussetzungen definiert, um ein “Genesen”-Zertifikat zu erhalten:

  • Sie wurden mit einem PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet.

  • Das Testergebnis liegt nicht mehr als 180 Tage zurück.

Das "Genesen"-Zertifikat ist ab dem elften Tag nach einem positiven Testresultat für 180 Tage gültig.


Ein negativer Antigen-Test berechtigt gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit nicht für ein "Genesen"-Zertifikat. Im Kanton Aargau betrifft dies rund 7'000 positiv getestete Personen. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.


Nächste Schritte

Die nächsten Schritte bei der Einführung von Covid-Zertifikaten umfassen die Ausstellung von "Getestet"-Zertifikaten bei Ärztinnen und Ärzten, in Apotheken und in Laboren. Weiter arbeitet das kantonale Covid-Programm daran, die Lücken bei der Ausstellung von "Geimpft"-Zertifikaten zu schliessen. So stehen Covid-Zertifikate für Personen, die aufgrund einer vorangehenden Covid-Infektion nur einmal geimpft wurden, voraussichtlich Anfang Juli zur Verfügung.

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