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Grossratskommissionen für Finanzhilfe ans KSA

Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) und die mitberichtende Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) unterstützen die Finanzhilfe an die Kantonsspital Aarau AG. Um die Gesundheitsversorgung im Kanton Aargau gewährleisten zu können, ist die Leistung des Finanzhilfebeitrags im Umfang von 240 Millionen Franken unabdingbar.


Grosser Rat Aargau

Die Fachkommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat an ihrer Sitzung vom 27. April 2023 die umfangreiche Botschaft des Regierungsrats (23.115) vom 29. März 2023 "Finanzhilfebeitrag an die Kantonsspital Aarau AG (KSA)" beraten, nachdem vorgängig eine kurzfristig eingeladene Delegation des KSA-Verwaltungsrats zu den bereits laufenden Optimierungen angehört worden war.


Die Notwendigkeit einer Bilanzsanierung des KSA über 240 Millionen Franken aufgrund des Finanzhilfegesuchs vom 18. November 2022 wurde diskutiert und zur Kenntnis genommen. Der Lösungsansatz des Regierungsrats wird einstimmig unterstützt, indem eine Rückstellung über diesen Betrag aufgelöst wird, die zu diesem Zweck in der Jahresrechnung 2022 gebildet wurde.


Es wurde festgestellt, dass mit dieser Bilanzsanierung lediglich ein sofortiger Konkurs des KSA abgewendet werden kann, die finanzielle Schieflage damit jedoch nicht bereits behoben ist und für einen kostendeckenden operativen Betrieb wie auch für Vorhalteleistungen weitere Mittel nötig sein werden.

Erfolgsfaktoren seitens KSA sind kurzfristig die Umsetzung der bereits eingeleiteten Verbesserungsmassnahmen, als Daueraufgabe die Rekrutierung und Retention von qualifiziertem Fachpersonal sowie die zügige Vollendung des Neubaus "Dreiklang" und der Transformationsprozess, der mit der Inbetriebnahme der neuen Infrastrukturen einhergeht.


Die Fachkommission GSW empfiehlt dem Grossen Rat die Zustimmung zur Vorlage.


Foto: KSA Archiv

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