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Gebühr ohne Leistung? Auftrag zur Abschaffung der Hundekontrollzeichengebühr

Im Jahr 2017 hat der Kanton Solothurn entschieden, dass Hundehalterinnen und Hundehalter keine Hundemarken mehr erhalten und die Registrierung der Hunde fortan mit einem Chip durch den Tierarzt auf Kosten der Besitzerinnen und Besitzer zu erfolgen hat. Obwohl der Kanton Solothurn ab diesem Zeitpunkt keinerlei Dienstleistungen mehr erbrachte, blieb die Kontrollzeichengebühr weiter bestehen und die Hundehalterinnen und Hundehalter bezahlen bis heute jährlich rund 800'000 Franken an den solothurnischen Fiskus, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.


Freddy Kreuchi, Gemeindepräsident und Kantonsrat, Balsthal

Symbolbild von M. Großmann / pixelio.de


Die Einwohnergemeinde Balsthal zog vergeblich durch sämtliche Gerichtsinstanzen, um gegen die Kontrollzeichengebühr für Hunde anzukämpfen. Obwohl das kantonale Verwaltungsgericht in seinem Urteil klar festhielt, dass eine Kontrollzeichengebühr wohl nicht mehr geschuldet sei, wenn es keine Hundemarken mehr gäbe, entschied das Gericht nicht zugunsten der Einwohnergemeinde Balsthal, da diese keine eigenen Vermögensinteressen verfolge und dadurch nicht zur Beschwerde legitimiert sei.


Nach Medienberichten erhielt Gemeindepräsident Freddy Kreuchi zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung, welche weiterhin grosses Unverständnis für die Kontrollzeichengebühr zeigen und die Gemeinde ermutigten, den Kampf gegen diese absolut ungerechtfertigte Abgabe nicht aufzugeben.


Freddy Kreuchi ist als freisinniger Kantonsrat fest davon überzeugt, dass eine Gebühr immer mit einer entsprechenden Gegenleistung verbunden sein muss, was im vorliegenden Fall klar nicht zutrifft. Auch die Zweckentfremdung der Gebührengelder zur Seuchenbekämpfung rechtfertige die weitere Erhebung der Gebühr in keiner Art und Weise.

Obwohl momentan mehrere Beschwerden von einzelnen Hundehalterinnen und Hundehaltern gegen die Gebührenrechnung laufen, ist Kreuchi erstaunt, dass der Kanton Solothurn, trotz des deutlichen Urteils des Verwaltungsgerichts, bisher noch nicht einlenkte. Um den Druck auf die Regierung und die kantonalen Behörden zu erhöhen, wird er in der Mai-Session des Kantonsrats einen Vorstoss einreichen, der die ersatzlose Streichung der Kontrollzeichengebühr verlangen wird. Sollte der Kanton Solothurn vorher einlenken, behält sich Kantonsrat Kreuchi vor, den Vorstoss wieder zurück zu ziehen.


Auf den Hund gekommen Abschliessend sei noch zu erwähnen, dass die Überlegungen der Einwohnergemeinde Balsthal, sich einen eigenen Hund anzuschaffen ebenfalls zahlreiche Reaktionen auslöste – eine Institution bot sogar an, die Kosten für das Hundefutter zu übernehmen.

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