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Freisinnige Forderungen zum Staatspersonalgesetz

  • Autorenbild: Redaktion soaktuell.ch
    Redaktion soaktuell.ch
  • vor 18 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Die Mitglieder der Spezialkommission sind bestimmt. Damit ist der Startschuss für die Ausarbeitung einer neuen Personalgesetzgebung gefallen. Die FDP Kanton Solothurn fordert, dass die Gemeinden als Arbeitgeber der Lehrpersonen endlich einbezogen und privatwirtschaftliche Ansätze berücksichtigt werden. Leistung muss sich lohnen - und umgekehrt.


FDP Kanton SO


Symbolbild von Anton Porsche (superanton.de) / pixelio.de
Symbolbild von Anton Porsche (superanton.de) / pixelio.de

Der Regierungsrat hat im Juni dieses Jahres mit der Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages den Weg frei gemacht für eine bessere Lösung. Wir müssen diese Chance nun packen und die Arbeitsbedingungen für das Staatspersonal flexibler, moderner und effizienter gestalten. Davon profitieren am Ende alle: Polizistinnen, Lehrer, Pflegefachkräfte der Solothurner Spitäler AG und Verwaltungsmitarbeitende, ist die FDP überzeugt.


Die FDP Kanton Solothurn fordert:


  1. Privatwirtschaftliche Ansätze

    Das Personalrecht soll sich an privatwirtschaftlichen Prinzipien orientieren. Die Arbeitsbedingungen müssen fair und marktgerecht sein. Die FDP will ein schlankes System ohne Sonderprivilegien, das die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Solothurn stärkt und den Kanton als Arbeitgeber nachhaltig attraktiv macht. Ganz konkret fordert die FDP, dass der Kündigungsschutz an die Rahmenbedingungen der Privatwirtschaft angeglichen und ein allfälliger Leistungsbonus auch tatsächlich leistungsabhängig

    ausbezahlt wird. Wer gute Arbeit leistet, wird davon profitieren.

  2. Einbindung der Gemeinden

    Im Kanton Solothurn sind die Gemeinden Arbeitgeber der Lehrpersonen. Trotzdem schreibt der Kanton seit Jahren vor, wie die Gemeinden ihr Personal anzustellen haben – bis hin zum Teuerungsausgleich. Damit muss Schluss sein. Die Gemeinden müssen verbindlich in die Ausarbeitung des neuen Personalrechts einbezogen werden. Einheitliche kantonale Lohnstrukturen sind sinnvoll, aber darüber hinaus brauchen die Gemeinden die notwendige Gestaltungsfreiheit als Arbeitgeberin.

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