Berikon: 15-Jährige wurde mit zwei verschiedenen Messern erstochen
- Kanton Aargau
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Am Sonntag, 11. Mai 2025, kam es in Berikon zu einem schweren Gewaltdelikt, bei dem eine 15-Jährige tödlich verletzt wurde. Eine 14-jährige Jugendliche wurde gleichentags unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau führt eine Strafuntersuchung wegen des Tötungsdelikts.
Jugendanwaltschaft Aargau

Die bisherigen Untersuchungshandlungen haben ergeben, dass dem Opfer mehrere Stich- und Schnittverletzungen zugefügt wurden. Der aktuelle Stand der Rekonstruktion ermöglicht zwischenzeitlich den Schluss, dass die 14-jährige Beschuldigte zwei Messer eingesetzt und das Opfer damit tödlich verletzt hat. Hinweise auf eine wechselseitige tätliche Auseinandersetzung liegen nicht vor. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich die Beschuldigte bei der Tatausführung Selbstverletzungen zugezogen hat.
Die Hintergründe der Tat sind weiterhin Gegenstand der Untersuchung. Die Beweggründe und das Verhalten der Beschuldigten werden im Rahmen umfassender psychiatrischer Abklärungen untersucht. Dabei kommen spezialisierte Fachpersonen zum Einsatz, die mit der Jugendlichen in vertieften Gesprächen arbeiten und Gutachten erstellen.
Bei den Tatwerkzeugen handelt es sich um handelsübliche Messer, wie sie in jedem Geschäft erhältlich sind. Es handelt sich um keine verbotenen oder illegalen Gegenstände.
Wie in solchen Fällen üblich, stehen neben der strafrechtlichen Untersuchung auch jugendstrafrechtliche Massnahmen im Vordergrund. Bei schweren Delikten kann eine stationäre Unterbringung in einer geschlossenen, falls nötig psychiatrischen Einrichtung angeordnet werden. Jugendliche werden dort über längere Zeit beobachtet, hinsichtlich Persönlichkeit und Gefährdungspotential abgeklärt, eng betreut und falls nötig medizinisch behandelt. Sie müssen sich intensiv mit ihrer Tat und ihrem Verhalten auseinandersetzen. Eine solche Unterbringung ist für Jugendliche deutlich einschneidender und anspruchsvoller als die Strafe selbst, da sie die Selbstbestimmung und den Alltag oft bis zum 25. Altersjahr stark einschränken kann und mit verbindlicher therapeutischer Arbeit verbunden ist. Danach können zivilrechtliche Massnahmen eingeleitet werden.
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Abklärungen laufen.