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AutorenbildKanton Aargau

Auch im Aargau: Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr). Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.

Symbolbild von piu700 / pixelio.de


Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS AG) haben gestern Mittwoch, 20. Juli 2022, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die Verantwortlichen haben beschlossen, die Gefahrenstufe von der Stufe 3 "erheblich" auf die Stufe 4 "gross" zu erhöhen. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich.


Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand

Aufgrund der nun neu festgesetzten Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr" verfügt das DGS bis auf Weiteres für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.


Die Gemeinderäte können zudem zusätzliche lokale Verbote erlassen.

Feuerwerk: 200-Meter-Schutzzone um den Wald – komplettes Verbot wird geprüft

Mit der Erhöhung der Gefahrenstufe 4 verfügt das DGS auch ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk im Abstand von weniger als 200 Meter zum Wald. Wenn sich die Wetterprognosen nicht ändern, ist demnächst mit einem kompletten Verbot des Abbrennens von Feuerwerk zu rechnen.


Präventive Massnahmen in Siedlungsgebieten

Im Kanton Aargau ist es in den vergangenen Tagen zu Bränden von Stoppelfeldern, Wiesen und Hecken gekommen. Dies zeigt, dass auch im Siedlungsgebiet und im Offenland Vorsicht geboten ist. Für das Grillieren in befestigten Feuerstellen im Siedlungsgebiet (unter anderem Gärten, Schrebergärten oder Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündholzer wegwerfen

  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)

  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen

  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist

  • Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

Die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der AGV werden die Lage weiterhin beobachten und bei Bedarf eine Anpassung der Gefahrenstufe kommunizieren.

Nutzung von Gewässern

Während Hitze- und Trockenperioden steigt der Druck auf die letzten Rückzugsgebiete von Wassertieren in den Gewässern. Es ist verständlich, dass Menschen und Tiere wie Hund und Pferd die Gewässer ebenfalls gerne nutzen, um sich abzukühlen. Für Wassertiere bieten tiefe Stellen, Grundwasseraufstösse sowie kühle Zuflüsse oft die letzte Überlebenschance. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuten zusätzlichen Stress für die Fische. Deshalb ist die Bevölkerung gebeten, die Rückzugsstellen der Wassertiere zu schonen und diese nicht zum Baden zu nutzen. An entsprechenden Stellen werden von Fischerinnen und Fischern Hinweisschilder angebracht.


Bund erhöht Gefahrenstufe für Hitze auf 3 von 5

Der Fachstab Naturgefahren des Bundes haben die Gefahrenstufe 3 von 5 ("erhebliche Gefahr" durch Hitze) für weite Teile der Schweiz – darunter auch der Kanton Aargau – ausgerufen. Die Warnung gilt vorerst bis am Freitagabend. Hitze betrifft prinzipiell alle Bevölkerungsgruppen. Insbesondere ältere Menschen, Säuglinge und Kinder, Schwangere, Arbeiterinnen und Arbeiter im Freien, Handwerkerinnen und Handwerker, Sportlerinnen und Sportler, Obdachlose und erkrankte Personen sind anfälliger für diese Form von körperlichem Stress. Typische hitzebedingte Beschwerden können sich äussern als Schwindel, Kopfschmerzen, Erschöpfung, Übelkeit, Erbrechen und so weiter. Es gelten folgende Verhaltensempfehlungen:

  • Sich vor direkter Sonneneinstrahlung schützen (Schatten, Bekleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille, Sonnencrème und so weiter) und verlegen Sie Aktivitäten im Freien auf Morgen- und Abendstunden

  • Körperliche Anstrengung vermeiden

  • Regelmässig und ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen

  • Körper und Wohnung/Haus/Büro möglichst kühl halten

  • Bei sportlicher Aktivität den Salzverlust ausgleichen

  • Kühle Nachtluft nutzen, zum Beispiel zum Durchlüften des Zuhauses

Das Departement Gesundheit und Soziales empfiehlt, sich laufend über das Wetter und die Verhaltensempfehlungen seitens der Behörden zu informieren.

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