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Asylsituation im Kanton Aargau verschärft sich immer mehr

  • Autorenbild: Kanton Aargau
    Kanton Aargau
  • vor 32 Minuten
  • 1 Min. Lesezeit

Der Personenbestand in kommunalen und in kantonalen Unterkünften des Kantons Aargau ist seit Anfang Jahr noch einmal angestiegen und beträgt per 1. Oktober 2025 9'655 (Stand 1. Januar 2025 9'570). Das Staatssekretariat für Migration (SEM) weist dem Kanton Aargau immer mehr Asylbewerber zu, im Jahr 2025 bisher 1'477 Personen. Die regulären Unterbringungskapazitäten sind auch zweieinhalb Jahre nach Ausrufung der Notlage im Asylwesen überlastet. So sind die Männer- sowie die Familienunterkünfte zu 96 respektive 97 Prozent ausgelastet. Die im Regelbetrieb angestrebte Auslastung dieser Unterkünfte von 80 Prozent wird seit Ausbruch des Ukrainekriegs regelmässig überschritten.


Departement Gesundheit und Soziales AG


Symbolbild von Rainer Sturm / pixelio.de
Symbolbild von Rainer Sturm / pixelio.de

Der Kanton Aargau befindet sich im Asylbereich seit dem 11. Januar 2023 in einer Notlage, gemäss kantonalem Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz. Die sieben Notunterkünfte mit total 970 Plätzen sind derzeit zu 63 Prozent ausgelastet. Die freien Plätze der Notunterkünfte stellen im Wesentlichen die kantonalen Reservekapazitäten für einen Anstieg der Zuweisungen dar. Die unterirdische Unterbringung ist – insbesondere für Familien – nicht ideal, aber mangels oberirdischer Unterbringungsplätze notwendig. Der Kantonale Sozialdienst (KSD) ist weiterhin auf der Suche nach grösseren Liegenschaften (Mehrfamilienhäuser, ehemalige Pflegeheime) für die Realisierung von kantonalen Asylunterkünften.


Die Zuweisungen von Personen aus dem Asylbereich durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) haben in den letzten Wochen zugenommen. Der KSD erwartet auch in den kommenden Wochen und Monaten erhöhte Zuweisungszahlen. Dies wirkt sich verzögert auch auf die Gemeinden aus. Zudem ist das SEM weiterhin daran, die Pendenzen bei den Asylgesuchen abzubauen. Das bedeutet, dass die Zahl der Personen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und damit deren Aufnahmepflicht weiter ansteigen kann.

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