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Abgeltung Ertragsausfälle und Mehrkosten an Solothurner Spitäler aufgrund der Pandemie

Am 13. Februar 2022 stimmt das Solothurner Stimmvolk erneut über die Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler aufgrund der COVID-19-Pandemie ab. Gegenstand ist die definitive Schlusszahlung 2020. Der Vorstand der Solothurner Handelskammer empfiehlt die Vorlage einstimmig zur Annahme. Für die Folgejahre wird jedoch erwartet, dass die Spitäler und Kliniken einen Teil der Ertragsausfälle und Mehrkosten selbst tragen.


Solothurner Handelskammer

Archivbild KSO


Seit März 2020 sind die Gesundheitseinrichtungen des Kantons Solothurn stark mit der Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten gefordert. Mit der Vorlage sollen die Ertragsausfälle und die angefallenen Mehrkosten während der Pandemie angemessen entschädigt werden.


Schlusszahlung von 25.3 Mio. Franken

Das Solothurner Stimmvolk hat am 25. April 2021 die Leistung von 16,2 Mio. Franken Akontozahlungen an die Ertragsausfälle zwischen dem 17. März und 26. April 2020 der Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der COVID-19-Pandemie mit 71 Prozent deutlich angenommen. Damit konnte eine erste Abgeltung an die anspruchsberechtigten Solothurner Spitäler und Kliniken ausgerichtet werden.


Das Jahr 2020 soll nach den bereits erfolgten Akontozahlungen nun definitiv abgeschlossen werden. Nach Abzug der bereits ausbezahlten Akontozahlungen in der Höhe von 14,9 Mio. Franken und dem wegfallenden Anspruch der Privatklinik Obach resultiert eine Schlusszahlung 25,3 Mio. Franken.


Kostenbeteiligung von Dritten gefordert

Die Solothurner Handelskammer begrüsst, dass die Empfänger der Zahlungen dazu verpflichtet werden, in den Jahren, in denen sie eine Leistung erhalten, keine Dividenden ausbezahlt werden und dass die gesamte Entschädigung an ein Spital oder eine Klinik dessen Defizit nicht übersteigen darf.


Weiter fordert die Solothurner Handelskammer, dass sich der Kanton Solothurn weiterhin aktiv für eine Kostenbeteiligung Dritter einsetzt. Sollten sich der Bund oder die Versicherer an den Ertragsausfällen und Mehrkosten beteiligen, sollen diese Zahlungen in die Staatskasse zurückfliessen.


Gut funktionierendes Gesundheitswesen

Die Wirtschaft ist auf ein gut funktionierendes Gesundheitswesen heute und in Zukunft angewiesen. Deshalb empfiehlt der Vorstand der Solothurner Handelskammer die Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken für das Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie zur Annahme. Für die Folgejahre erwartet die Solothurner Handelskammer jedoch, dass die Kliniken zumindest einen Teil der pandemiebedingten Ertragsausfälle und Mehrkosten selbst tragen.

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