Aarau: Gibt Kantonsspital Aarau schlicht zu viel Geld aus?
Das Kantonsspital Aarau (KSA) hat beim Regierungsrat ein Gesuch für eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 240 Mio. eingereicht. Die negative Entwicklung der Wirtschaftslage und die angespannte Branchensituation trifft die Schweizer Gesundheitsinstitutionen stark und das KSA mit seinem hohen Investitionsbedarf im Speziellen. Der durchgeführte Impairment-Test des KSA hat ergeben, dass eine Wertberichtigung der Aktiven und damit eine Bilanzsanierung notwendig werden wird. Der laufende Betrieb des KSA ist davon nicht betroffen. Das Unternehmen ist stabil und die Liquidität jederzeit gegeben.
KSA
Foto: KSA
Das KSA hat im Jahr 2020 beschlossen, seine in die Jahre gekommenen Infrastruktur zu modernisieren, um bestehende Engpässe und Defizite langfristig zu überwinden. Damit lassen sich in Zukunft wesentliche Effizienzsteigerungen rasch realisieren und die Aargauer Gesundheitsversorgung langfristig sicherstellen. Der Businessplan, der vor dem Investitionsentscheid extern geprüfte wurde, hatte bestätigt, dass das Projekt zielführend und aus wirtschaftlicher Sicht angemessen ist.
Nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften gilt es die Aktiven hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit zu überprüfen. Die Bilanzwerte, insbesondere jene der laufenden Investitionen werden danach beurteilt, welche Mittel unter den gegebenen Rahmenbedingungen erwirtschaftet werden können. Vor dem Hintergrund, dass sich in der Vergangenheit die Ergebniszahlen nicht immer im budgetierten Rahmen realisieren liessen und sich die allgemeine Wirtschaftslage aktuell stark verschlechtert sowie die Branchensituation schweizweit angespannt bleibt, zeigte sich im Rahmen der durchgeführten Tragbarkeitsberechnungen eine Lücke zwischen dem hohen Investitionsbedarf und den zu erwartenden künftigen Einkünften. Daraus resultiert in der Folge die Notwendigkeit einer Wertkorrektur in der Bilanz in der Höhe von CHF 240 Mio.
Der Verwaltungsrat der KSA AG hat deshalb den Eigentümer bzw. den Regierungsrat des Kantons Aargau entsprechend informiert und ein Gesuch für eine Finanzhilfe in der Höhe von CHF 240 Mio. eingereicht. Mit der anvisierten Finanzhilfe wird das für den Neubau notwendige Finanzierungsvolumen reduziert.
Anspruchsvolle Rahmenbedingungen
Dass das KSA heute dem Kanton ein Gesuch für eine Finanzhilfe stellen muss, hat auch mit den sich stark veränderten wirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen zu tun. Einerseits steigen die Kosten für die Gesundheitsinstitutionen durch den Teuerungsschub (Energie- und Rohstoffpreise, Personalkosten etc.) und regulatorische Veränderungen (Mehrkosten Medizinalprodukte) stark an. Andererseits sind die Gesundheitsinstitutionen mit fehlendem Personal und in der Folge fehlenden Einnahmen konfrontiert. Während die Aufwände durch die Inflation zeitnah ansteigen, können die Tarife im stark regulierten Gesundheitsmarkt kaum und höchstens zeitverzögert nach oben angepasst und die Mehrkosten damit kaum kompensiert werden. Der Handlungsspielraum der Schweizer Spitäler ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen eingeschränkt und fordert ein vorausschauendes Handeln. Das KSA ist in seiner aktuellen Situation von diesen Entwicklungen und Rahmenbedingungen besonders betroffen.
Keine Auswirkung auf den laufenden Betrieb
Der laufende Betrieb des KSA ist von der Bilanzsanierung nicht betroffen. Das KSA ist als Unternehmen stabil und die Liquidität ist jederzeit gegeben. Patientinnen und Patienten werden wie gewohnt kompetent und in hoher Qualität behandelt und betreut. Die bereits eingeleiteten Massnahmen sind ein erster Schritt zur nachhaltigen Gesundung der finanziellen Situation des KSA und sie werden konsequent umgesetzt. Falls nötig sind weitere Massnahmen einzuleiten. Dazu gehört auch die Prüfung einer möglichen Anpassung der Unternehmensstrategie auf der Grundlage der veränderten Ausgangslage.
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