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Wettingen: Hitachi Energy soll im Tägerhardächer 3'000 Stellen schaffen

  • Autorenbild: Kanton Aargau
    Kanton Aargau
  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Grossen Rates Aargau befürwortet die Richtplananpassung im Gebiet Tägerhardächer und macht damit den Weg frei für eine mögliche Ansiedlung der Hitachi Energy in Wettingen.


Grosser Rat AG


Bild des aktuellen Hauptsitzes Schweiz von HITACHI ENERGY in Zürich. (Foto zVg.)
Bild des aktuellen Hauptsitzes Schweiz von HITACHI ENERGY in Zürich. (Foto zVg.)

An ihrer Sitzung vom 26. Mai 2026 haben die Mitglieder der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) die Anpassung des Richtplans Gebiet Tägerhardächer in Wettingen beraten. Mit der Richtplananpassung sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit eine Ansiedlung von Hitachi Energy in einem zentralen Campus mit mittelfristig 3000 Arbeitsplätzen möglich wäre. Für den Fall, dass der Standortentscheid von Hitachi nicht auf Wettingen fällt, würde der entsprechende Richtplanbeschluss hinfällig. Hitachi Energy prüft als Alternative auch eine Ansiedlung in Otelfingen (ZH).


Bedenken mehrheitlich ausgeräumt


Dass das Vorhaben für die Region von grosser Bedeutung ist und einen hohen wirtschaftlichen Nutzen hat, insbesondere in Bezug auf die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, war in der Kommission UBV weitgehend unbestritten.


Verschiedene Kommissionsmitglieder äusserten jedoch Bedenken hinsichtlich der räumlichen, verkehrlichen und umweltmässigen Auswirkungen eines neuen zentralen Campus im Gebiet Tägerhardächer. Insbesondere der grosse Zeitdruck und das hohe Tempo bei der Erarbeitung des Geschäfts, die Entwicklung des Verkehrs und der Pendlerströme sowie der Verbrauch von Fruchtfolgeflächen warfen Fragen auf.


Eine Minderheit der Kommission beantragte, die Reduktion des Siedlungstrenngürtels auf jene Parzellen zu beschränken, die vom Bau des Campus betroffen wären. Regierungsrat und Verwaltung konnten die Bedenken aufgrund vorliegender, detaillierter Abklärungen mehrheitlich ausräumen. Nach erfolgter intensiver Diskussion fiel die Interessenabwägung schliesslich zugunsten des Vorhabens aus und die Kommission stimmte der Richtplananpassung mit 13 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.


Das Geschäft wird voraussichtlich am 30. Juni 2026 im Grossen Rat behandelt.

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