top of page
  • Bluesky
  • Pinterest

Radio soaktuell.ch
Hören Sie das Begleitradio von soaktuell.ch für Aargau und Solothurn. Mit Happy-Music, aktuellen Hit-Mixes und Oldies der 80er und 90er. Zum Starten Links im Player auf den Button mit dem "Dreieck" klicken. Werbekunden aufgepasst: Die Sponsoring-Werbeplätze des beliebten Werbepakets "ELITE 8" für für Mai und Juni sind ausgebucht. Ab Juli und August hat es noch wenige Plätze frei. Jetzt buchen. 

soaktuell-logo-quer.png

Unsere "Elite 8-Sponsoren"  mit Branchenexklusivität. >> jetzt Sponsor werden

Tötungsdelikt in Würenlos: 81-Jähriger am Limmatufer erwürgt - war es Mord?

  • Autorenbild: Redaktion soaktuell.ch
    Redaktion soaktuell.ch
  • 30. Jan. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Die Staatsanwaltschaft Baden hat gegen einen 32-jährigen Schweizer Anklage wegen Mordes erhoben. Sie wirft ihm vor, im Januar 2021 am Limmatufer bei Würenlos einen ihm unbekannten Passanten getötet zu haben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig.


Stawa AG

Symbolbild von Thorben Wengert / pixelio.de


Am 26. Januar 2021 informierte der Beschuldigte die Kantonale Notrufzentrale, dass er soeben eine ältere Person am Fussweg an der Limmat erwürgt habe. Nach Ankunft der ersten Einsatzkräfte machte er durch Zurufen auf sich aufmerksam, liess sich widerstandslos festnehmen und zeigte den Liegeort des Leichnams an.


Beim Getöteten handelte es sich um einen 81-jährigen Schweizer aus dem Kanton Zürich. Mit der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, sein Opfer zufällig ausgesucht zu haben. Nachdem der Beschuldigte ursprünglich Suizidabsichten gehegt habe, sei ihm der Gedanke gekommen, einen älteren Mann zu suchen und diesen zu töten. Mit diesem Fokus sei er am Limmatufer bei Würenlos dem späteren Opfer begegnet. Nach einem kurzen Gespräch habe er ihn unvermittelt von hinten angesprungen und mit einem Unterarmwürgegriff stranguliert.


10 Jahre Freiheitsstrafe und stationäre Massnahme

Der Beschuldigte ist geständig. Weitere Angaben zum Aussageverhalten und zum Ergebnis des in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachtens macht die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten.


Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentare

Mit 0 von 5 Sternen bewertet.
Noch keine Ratings

Rating hinzufügen
bottom of page