Oltner Stadtrat beantragt Tempo 30 auf der äusseren Baslerstrasse
Im Dezember 2024 hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten einen Volksauftrag betreffend Fahrradsicherheit in der Stadt Olten mit 23:14 Stimmen erheblich erklärt. Dieser beauftragte die Stadt Olten, beim Kanton auf Hauptstrassen auf dem Stadtgebiet Tempo 30 zu beantragen. Aus dem Bewusstsein heraus, dass die Oltner Verkehrsführung stellenweise sehr eng und mit Nutzungskonflikten konfrontiert sei, forderte der Auftrag die Einführung von Tempo 30 auf denjenigen Hauptstrassen, auf welchen der Veloverkehr ebenfalls stattfindet.
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Der Stadtrat hatte argumentiert, der flächendeckende Ansatz von Tempo 30 auf Hauptstrassen löse das Problem der Verkehrssicherheit für die Velofahrenden nur teilweise, indem neuralgische Punkte nach wie vor bestehen. Das effektivere Mittel zur Steigerung der Fahrradsicherheit sei die Schaffung von Velorouten als Alternativen zu den Hauptstrassen, wie sie derzeit mit dem Kanton geplant würden. Tempo 30 auf Hauptstrassen könnte hingegen weiterhin – wie auf dem Wilerweg – laufend für einzelne Abschnitte und allenfalls als Übergangsmassnahme bis zur Einführung der Velorouten geprüft werden.
Aufgrund des erheblich erklärten Volksauftrags ersuchte der Stadtrat in der Folge den Regierungsrat, die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen im Stadtgebiet zu prüfen, insbesondere auf Abschnitten, auf denen Gefahren für den Veloverkehr bestehen, die Umweltbelastung als übermässig einzustufen ist oder der Verkehrsfluss mit dieser Massnahme verbessert werden kann. Er machte darauf aufmerksam, dass er im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision unter anderem den Masterplan Velo verabschiedet habe. Auf dieser Basis liessen sich neuralgische Abschnitte ableiten, auf denen sich Gefahren durch Temporeduktionen reduzieren liessen. Auch die Querung besagter Strassen würde sich durch die Massnahme einfacher gestalten, was insbesondere auf Schulwegen eine grosse Entlastung mit sich brächte. Hinsichtlich Umweltbelastung zeige sich an etlichen Stellen, dass die Bevölkerungsdichte entlang der Hauptverkehrsachsen hoch sei, womit auch die Betroffenheit aufgrund der hohen Schadstoff- und Lärmbelastung hoch ausfalle.
Daraufhin hat das kantonale Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) mitgeteilt, dass es das Anliegen aufgenommen und sämtliche Kantonsstrassen im Stadtgebiet anhand einer kantonsinternen Arbeitshilfe systematisch beurteilt habe. Dazu sei das Kantonsstrassennetz der Stadt Olten in 20 homogene Strassenabschnitts unterteilt worden, die anhand verschiedener Kriterien und Wirkungsbereiche – u.a. Strassentyp, Sicherheit, Querungen, Bebauungsdichte, ÖV, Ausweichverkehr, Lärmbelastung, etc. – bewertet worden seien. Dabei habe sich gezeigt, dass auf 17 der 20 untersuchten Abschnitte eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h weder zweckmässig noch verhältnismässig wäre. Für drei Abschnitte ergebe die Beurteilung indessen, dass die Voraussetzungen für eine vertiefte Prüfung einer Geschwindigkeitsreduktion grundsätzlich gegeben seien: Wilerweg, wo Tempo 30 bereits von der Aarauerstrasse bis zur Feldstrasse umgesetzt ist, Frohburgstrasse und Baslerstrasse im Abschnitt Frohburgstrasse bis Friedhofweg.
Das Thema Wilerweg soll im Zusammenhang mit einer Sanierung der Strecke zwischen Feldstrasse und Gemeindegrenze weiterverfolgt werden. Zur Frohburgstrasse hat eine Rückfrage beim AVT ergeben, dass bei der Aufhebung der City-Unterführung aus Kapazitätsgründen keine zusätzliche oberirdische Querung in Form eines Fussgängerstreifens vorgesehen ist. Die Einführung von Tempo 30 auf der kurzen, übersichtlichen Strecke, die aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ohnehin keine hohen Geschwindigkeiten erlaubt, ist aus der Sicht des Stadtrates nicht erforderlich.
Anders sieht die Situation auf der äusseren Baslerstrasse aus, wo Fussgängerquerungen, Bus-Fahrbahnhaltestellen und mehrere Einmündungen von Quartierstrassen für unübersichtliche Verhältnisse sorgen. Sie war denn auch bereits Gegenstand von Parlamentsdebatten im Zusammenhang mit dem Schulweg vom Hagmattquartier in die Schulhäuser Bannfeld und Frohheim.
Der Stadtrat erachtet den Einbezug des Stadtparks als sinnvoll und beantragt dem Kanton daher die Einführung von Tempo 30 auf dem Abschnitt Frohburgstrasse bis und mit Fährweg. Das AVT wird in der Folge gemäss seinem Schreiben ein externes Verkehrsgutachten in Auftrag geben. Gestützt auf dessen Ergebnisse sowie die Empfehlung der Kantonalen Verkehrskommission (KVK) wird das Bau- und Justizdepartement (BJD) über eine allfällige Einführung von Tempo 30 entscheiden.
Foto: KI-generiertes Bild von Gemini.














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