Der NDB veröffentlicht das Dossier Josef Mengele
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) veröffentlicht das im Bundesarchiv archivierte Dossier Josef Mengele. Es steht damit allen Interessierten zur Verfügung. Einzelne Stellen sind geschwärzt, um Quellen und Personendaten Dritter zu schützen.
Nachrichtendienst des Bundes

Zum Dossier Josef Mengele im Bundesarchiv sind nach dem Einsichtsgesuch eines Historikers zahlreiche weitere Gesuche beim NDB eingegangen. Archivgut des Bundes wird in der Regel auf Gesuch hin im Einzelfall und unter Auflagen zur Einsicht freigegeben. Bei archivierten Unterlagen des NDB unter Schutzfrist ist der Massstab bislang grundsätzlich zurückhaltend, weil sie regelmässig Informationen enthalten, die dem Quellenschutz unterliegen. Für das von der Bergier-Kommission ausgewertete Archivgut gilt eine andere Vorgabe: Der Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001 weist die zuständigen Stellen an, den Spielraum des Archivierungsgesetzes auszuschöpfen und eine liberale Einsichtspraxis zu verfolgen.
Angesichts des ausserordentlich hohen öffentlichen Interesses und der Zahl der eingegangenen Gesuche hat der NDB deshalb einen anderen Weg gewählt, als es einzelnen Gesuchstellenden unter Auflagen vor Ort zu zeigen. Er veröffentlicht das Dossier auf seiner Internetseite. Wo der gesetzliche Quellenschutz greift oder Personendaten Dritter betroffen sind, endet der Spielraum – diese Daten sind geschwärzt.
Die Kopie des Dossiers steht unter diesem Link zum Download bereit: «BAR-Dossier Josef Mengele». Das unveränderte Originaldossier verbleibt im BAR.
So wenige Schwärzungen wie möglich
Wenn archivierte Unterlagen zugänglich gemacht werden, die einer Schutzfrist unterliegen, ist jeweils eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen von Forschung und Öffentlichkeit und den Schutzinteressen erforderlich. Der NDB hat deshalb so wenige Schwärzungen wie möglich vorgenommen. Geschwärzt ist nur, was geschützt werden muss: Personendaten von früheren und heutigen Angestellten der Bundesverwaltung mit Bezug zum NDB und seinen Vorgängerorganisationen, Informationen, die dem gesetzlichen Quellenschutz unterliegen, sowie Personendaten von Drittpersonen mit überwiegenden Persönlichkeitsrechten. Öffentlich bekannte Personen sind davon ausgenommen. Die Dokumente bleiben als Ganzes lesbar, und die Abläufe, die sie belegen, sind nachvollziehbar.
Zur Ausgangslage
Das Dossier Josef Mengele hatte der Polizeidienst der Bundesanwaltschaft als Vorgängerorganisation des NDB erstellt. Es wurde 2001 an das Bundesarchiv (BAR) abgeliefert. Für Einsichtsgesuche zu diesem Dossier ist deshalb der NDB als Rechtsnachfolger zuständig. Das Dossier untersteht nach Archivrecht einer erweiterten Schutzfrist bis Ende 2071. Gestützt auf das Archivierungsgesetz (BGA) und das Nachrichtendienstgesetz (NDG) wies der NDB Einsichtsgesuche bislang ab, zuletzt im Februar 2026. Gegen diesen Entscheid erhob der Historiker Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Im Beschwerdeverfahren ergaben Abklärungen mit dem BAR, dass für die Beurteilung des Gesuchs der Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001 zur Archivierung der Unterlagen der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz–Zweiter Weltkrieg (UEK / «Bergier-Kommission») heranzuziehen ist. Welche Dossiers darunterfallen, ist weder in Listen erfasst noch am Archivgut gekennzeichnet. Für den NDB war deshalb bis dahin nicht erkennbar, dass das Dossier Josef Mengele dazugehört.
Der NDB kündigte im Mai 2026 an, seine Verfügung in Wiedererwägung zu ziehen. Am 8. September 2026 erliess er eine neue Verfügung und gab das Dossier mit Schwärzungen frei.
Überprüfung der Zugangspraxis
Der NDB hat diesen Fall zum Anlass genommen, seine Zugangspraxis bei archivierten Unterlagen generell zu überprüfen. Er bezieht dabei auch das BAR ein. Diese Arbeiten laufen.
Foto: Josef Mengele (1911-1979), deutscher SS-Offizier, KZ-Arzt. Foto 1956 in Buenos Aires von einem Polizeifotografen für Mengeles argentinische Ausweisdokumente aufgenommen. Aus Gerald Astor: "The last Nazi - The Life and Times of Dr. Josef Mengele", p. 206. D.I. Fine, 1985, wikipedia.org / Gemeinfrei.













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