Vorsicht vor der Klarna-Falle
- Redaktion soaktuell.ch

- 8. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Wer im Online-Handel einkauft, stösst unweigerlich auf ihn: den schwedischen Zahlungsriesen Klarna. Mit dem Versprechen «Jetzt kaufen, später bezahlen» lockt das Unternehmen Kundinnen und Kunden. Doch hinter der glänzenden Fassade verbirgt sich für viele Schweizer Konsumenten ein Albtraum aus automatisierten Mahnungen, dubiosen Gebührenkaskaden und aggressivem Inkasso-Druck. Besonders stossend: Klarna verrechnet systematisch Mahnspesen auf unbezahlte Mahnspesen. Kein Witz.

Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen ein düsteres Bild. Solange eine Zahlung pünktlich eingeht, läuft das System reibungslos. Doch wehe dem, der das strenge 30-tägige Zahlungsziel auch nur um vierundzwanzig Stunden verpasst. Ohne Vorwarnung oder eine freundliche Zahlungserinnerung schlägt die Klarna-Maschinerie unbarmherzig zu. Eine erste Mahnung flattert ins Postfach – und mit ihr eine saftige Pauschalgebühr von meist 12 Franken.
Das absurde System: Spesen auf Spesen
Richtig perfide wird es, wenn Kunden den ursprünglichen Warenwert begleichen, die umstrittene Mahngebühr jedoch ignorieren oder schlicht übersehen. Für den Klarna-Algorithmus bleibt das Konto damit im Minus. Dem computergesteuerten System ist es völlig egal, ob der offene Betrag aus einer unbezahlten Ware oder einer alten Gebühr besteht.
Die Folge ist eine absurde Kaskade: Das System registriert einen unvollständigen Kontoausgleich und löst automatisch die nächste Mahnstufe aus. Auf diese Folgemahnung wird prompt eine neue Gebühr aufgeschlagen. So generiert Klarna immer weiter Mahnspesen auf unbezahlte Mahnspesen – eine künstlich aufgeblähte Schuldenspirale, die jeglicher Verhältnismässigkeit entbehrt.
Unserer Redaktion liegt ein Fall vor, bei dem sich der Rechnungsbetrag auf CHF 57.80 belief. Bis die Rechnung nach etwas mehr als einem Monat endlich bezahlt wurde, sind zwei Mahnungen per Mail eingetroffen mit Mahnspesen. Und dann kommt die dritte Mahnung mit Mahnspesen für die Mahnspesen. Bis dahin sind zum Rechnungsbetrag noch CHF 42.00 hinzu gekommen. Völlig gaga.
Ein weiteres grosses Ärgernis ist die Fehleranfälligkeit bei manuellen Banküberweisungen. Klarna arbeitet mit extrem langen Referenznummern. Tippt sich ein Kunde bei der Eingabe im E-Banking auch nur ein einziges Mal ein, kann das System das Geld nicht zuweisen. Oft wird der Betrag stillschweigend zurückgebucht, während der Kunde ahnungslos in die erwähnte Mahnschleife rutscht.
Einschüchterung per WhatsApp und SMS
Reagiert der Kunde nicht schnell genug, gibt Klarna den Fall zügig an spezialisierte Inkassobüros wie Pair Finance oder Coeo weiter. Diese Firmen agieren auf dem Schweizer Markt mit äusserst fragwürdigen Methoden, wie der Konsumentenschutz schreibt. Statt sachlicher Briefe setzen sie auf psychologischen Druck: Konsumenten berichten von einer Flut an SMS, WhatsApp-Nachrichten und dringlichen E-Mails im Fast-Tagesrhythmus. Gleichzeitig explodieren die Kosten durch sogenannte «Verzugsschäden», die oft ein Vielfaches des eigentlichen Einkaufswerts ausmachen.
Die Schweizer Rechtslage: Das müssen Sie sich nicht bieten lassen
Aus rechtlicher Sicht bewegen sich Klarna und die angeschlossenen Inkassodienstleister in der Schweiz auf extrem dünnem Eis. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) setzt klare Grenzen. Laut Art. 105 Abs. 3 OR ist Zinseszins – also Zins auf Zins – strikt verboten. Auch das systematische Aufschlagen von Mahngebühren auf bestehende Gebühren ist rechtlich hochgradig anfechtbar. Mahnspesen dürfen in der Schweiz keinen Strafcharakter haben, sondern müssen den effektiven, realen Aufwand des Gläubigers decken. Ein vollautomatisierter Systemlauf, der ohne menschliches Zutun eine standardisierte E-Mail generiert, rechtfertigt keine kumulierten Strafgebühren.
Noch deutlicher ist die Lage bei den Inkassogebühren. Konsumentenschützer betonen gebetsmühlenartig, dass der angebliche «Verzugsschaden» gemäss Art. 106 OR von Inkassofirmen fast nie rechtlich durchgesetzt werden kann. Der Aufwand für das Eintreiben von Geld gehört zum normalen Geschäftsrisiko und darf nicht pauschal auf den Konsumenten abgewälzt werden.
Fazit: Wer in die Klarna-Falle tappt, sollte nicht in Panik geraten, sondern dem unberechtigten Gebührenregen schriftlich per E-Mail widersprechen. Sobald der reine Warenwert bezahlt ist, stehen die Chancen gut, dass Klarna und die Inkassobüros aufgeben – denn das Risiko, wegen illegaler Fantasiegebühren vor einem Schweizer Friedensrichter zu landen, ist den Betreibern meist zu hoch.
Am sichersten fährt jedoch, wer beim Online-Shopping einen grossen Bogen um diesen Zahlungsanbieter macht. Und Betreiber von Online-Shops sollten dies ebenfalls tun, denn es ist letztlich ihr Image, das leidet, wenn ihre Kundinnen und Kunden mit unfreundlichen und unschweizerischen Methoden sowie massiv zu hohen Gebühren zur Kasse gebeten werden.













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