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Strompreise 2027: Wenn der Stromversorger mit Messpunkten abkassiert

6. Sept.
3 Min. Lesezeit

In diesen Tagen prüfen viele Haushalte in den Kantonen Solothurn und Aargau ihre Stromtarife für das Jahr 2027. Doch neben den reinen Energiepreisen lohnt sich vor allem für Besitzer von Solaranlagen ein genauer Blick auf eine unscheinbare Zeile: das Messentgelt (auch Messtarife genannt). Immer wieder versuchen Netzbetreiber, unzulässige Zählergebühren abzuwälzen.

Gehen Sie auf die Website Ihrer lokalen Stromversorgerin und prüfen Sie das Tarifblatt für 2027. Wenn Sie in Ihren Tarifen für 2027 solche Informationen vorfinden (wie abgebildet), besteht dringender Verdacht auf Abzockerei. Eine Pauschale von 180 Franken pro Jahr für einen Messpunkt ist Schweizer Rekord.


Die landesweiten Stromtarife für 2027 werden am kommenden Dienstag, 8. September 2026, von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) offiziell publiziert. Bereits aus den lokalen Veröffentlichungen der letzten Wochen ist klar: Die Energiekosten sinken leicht, doch die Netzkosten steigen vielerorts. Ein wesentlicher Treiber dafür ist der gesetzlich vorgeschriebene Austausch alter Stromzähler. Bis Ende 2027 müssen 80 Prozent der Haushalte zwingend mit intelligenten «Smart Metern» ausgerüstet sein.


Die Falle für Solaranlagen-Besitzer


Dieser Zählerwechsel führt zu einem Phänomen, das besonders Hausbesitzer mit Photovoltaik-Anlagen (PV) betrifft. Wer eigenen Sonnenstrom produziert und ins Netz einspeist, erhält einen sogenannten bidirektionalen Smart Meter. Dieses eine Gerät misst vollautomatisch zwei Werte: den Strom, den der Haushalt aus dem Netz bezieht, und jenen Strom, den die Solaranlage ins öffentliche Netz zurück liefert.


Weil das zwei Datenströme sind, kamen in der Vergangenheit einige besonders schlaue Verteilnetzbetreiber auf eine lukrative "Geschäftsidee": Sie stellten dem Kunden das jährliche Messentgelt kurzerhand doppelt in Rechnung – einmal für den Netzbezug und nochmals für die Einspeisung.


Das Gesetz schiebt einen Riegel vor


Einer solchen Doppelverrechnung schiebt das eidgenössische Stromversorgungsgesetz (Art. 17a StromVG) jedoch einen klaren Riegel vor. Das Gesetz verlangt verursachergerechte Tarife, die streng pro Messpunkt (also pro physischem Zähler) erhoben werden müssen. Da bei einer typischen Heimanlage für die PV-Einspeisung kein zweiter Zähler an die Wand geschraubt und gewartet werden muss, entstehen dem Netzbetreiber auch keine doppelten Infrastrukturkosten. Eine Verdoppelung der Zählergebühr für dasselbe Gerät ist demnach unzulässig.


Überrissene Tarife von bis zu 180 Franken


Aber nicht nur Doppelverrechnungen bei Prosumern sorgen für Ärger, sondern auch extrem hohe Pauschalen. Das Gesetz beinhaltet ein striktes Kostenüberschreitungsverbot. Das heisst: Ein lokaler Stromversorger darf mit dem Messwesen in seinem Monopolgebiet keinen Rappen Gewinn machen; er darf lediglich seine tatsächlichen und belegbaren Aufwände decken.


Dennoch gibt es Versorger – auch vereinzelt in unserer Region –, die für einen Standardhaushalt ein jährliches Messentgelt von bis zu 180 Franken aufrufen. Zum Vergleich: Der landesweite Median liegt laut ElCom bei lediglich rund 75 Franken im Jahr. Werden die anfänglichen Anschaffungskosten für die neuen Smart Meter nicht gesetzeskonform über 10 bis 15 Jahre abgeschrieben, sondern den Kunden sofort als völlig überzogene Jahrespauschale aufgebrummt, ist dies ein klarer Fall für die Aufsichtsbehörde. Gleiches gilt für unzulässige «Wechselgebühren» von mehreren hundert Franken, die teilweise für den ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Zähleraustausch gefordert werden.


So können Sie sich wehren


Kunden im Aargau und im Kanton Solothurn sind den Netzbetreibern nicht schutzlos ausgeliefert. Prüfen Sie das aktuelle Tarifblatt Ihrer Stromversorgerin für 2027 genau. Finden Sie extrem hohe Messgebühren (deutlich über 100 Franken bis 180 Franken) oder doppelte Pauschalen bei Ihrer PV-Anlage am selben Zähler, melden Sie das unkompliziert per Kontaktformular der Aufsichtsbehörde ElCom. Schicken Sie das Tarifblatt 2027 Ihrer Stromversorgerin gleich mit an die ElCom. Die ElCom sammelt solche Aufsichtshinweise und hat schon etliche Versorger zurückgepfiffen und zu nachträglichen, rückwirkenden Tarifsenkungen gezwungen.



Illustration: Solche Ankündigungen im Tarifblatt Ihrer Stromversorgerin für 2027 sind grundsätzlich ein Alarmzeichen und müssen überprüft werden. Es besteht hier der dringende Verdacht einer missbräuchlichen, nicht gesetzeskonformen Kostenverrechnung. Muss nicht sein, kann aber. Bild: Screenshot.

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